Drucksache 17 / 11 182 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 08. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2012) und Antwort Videoüberwachung bei der Berliner S-Bahn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele S-Bahnhöfe im Berliner Stadtge- biet sind bereits mit Videokameras ausgestattet und wie viele Bahnhöfe sollen in welchem Zeitraum mit Video- kameras ausgestattet werden? Frage 2: Inwieweit können die bereits jetzt installier- ten Videokameras dazu genutzt werden, den gesamten Bahnsteig- und Bahnhofbereich zu überwachen? Frage 3: Werden bereits heute – ähnlich wie bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) – mit den Videokameras aufgezeichnete Daten gespeichert und wenn ja, für welchen Zeitraum werden diese Daten gespeichert und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1. bis 3.: Nach Angaben der DB AG wer- den zurzeit in Berlin auf zehn S-Bahnhöfen (Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoologi- scher Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz, Südkreuz und Wannsee) die Verkehrsbereiche (Bahnstei- ge) und die Zugangsbereiche (Treppen, Fahrtreppen, Auf- züge) videoüberwacht. 82 weitere Videoanlagen überwachen nur einzelne Teilbereiche oder Anlagen (z.B. Auf- züge). Bei den vorstehend genannten Videoanlagen wer- den die aufgezeichneten Daten 48 Stunden lang gespei- chert. Darüber hinaus befinden sich auf einzelnen Bahnhö- fen Betriebskameras zur Zugabfertigung im Probebetrieb. Bei diesen werden laut DB AG keine Bilder aufgezeich- net, da die Zustimmung des Betriebsrats der S-Bahn Ber- lin GmbH bislang nicht vorliege. Nach Angaben der DB AG sollen ab 2013 rund 80 Berliner S-Bahnhöfe schrittweise mit Betriebskameras zur ZugfahrerSelbstabfertigung ausgerüstet werden. Der Schwenkbe- reich der Kameras beträgt bei diesen Anlagen zwei bis drei Meter. In den Gesprächen mit der DB AG drängt der Senat darauf, dass – selbstverständlich unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften – auch bei diesen Abfertigungsanlagen Bilder aufgezeichnet und 48 Stunden lang aufbewahrt werden. Frage 4: Welche Maßnahmen wird der Senat ergrei- fen, um gegenüber der Deutschen Bahn AG dafür zu werben , dass alle Berliner S-Bahnhöfe mit Videokameras ausgestattet werden und welchen finanziellen Beitrag kann der Senat zur Unterstützung und Umsetzung dieser Pläne leisten? Antwort zu 4.: Der Senat hat kürzlich gegenüber der DB AG u.a. in einem Spitzengespräch verdeutlicht, dass die Bahn als Unternehmen in öffentlicher Verantwortung sich dieser nicht entziehen dürfe. Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, dass die DB AG eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme des Landes einberuft mit dem Ziel, ein gemeinsam getragenes Sicherheitskonzept zu entwickeln und die relevanten Elemente (darunter Videoanlagen an weiteren S-Bahnhöfen) zu definieren. Das Land Berlin wird in der Arbeitsgruppe auf sehr kurzfristiges Erreichen der Ziele und schnellstmögliche Umsetzung drängen. Aus Sicht des Landes ist dabei eine Einbeziehung von Bundes- und Landespolizei geboten, denn die Polizeien verfügen über die Daten, die in gemeinsamer Einschätzung mit dem unternehmenseigenen Lagebild die Grundlage für die erforderlichen Prioritätensetzungen bilden müssen. Eine finanzielle Beteiligung des Landes Berlin an der Ausrüstung von S-Bahnhöfen mit Videoanlagen ist bisher nicht vorgesehen, da aus Sicht des Senats die Finanzie- rung eines solchen Konzeptes im Rahmen der Eigentü- merverantwortung beim Bund liegt, so wie das Land Ber- lin als Eigentümer der BVG in deren Betriebsbereichen tätig geworden ist. Berlin, den 21. Dezember 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2013)