Drucksache 17 / 11 185 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 08. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2012) und Antwort Flexible Angebote im Vorschulalter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ih- re Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den aktuellen Bedarf an zeitlich flexiblen Betreuungsangeboten über die regulären Öffnungszeiten der Kitas hinaus und wie hat sich der Bedarf nach Einschätzung des Senats in den letzten Jahren entwickelt? 9. Welche Kenntnis hat der Senat im Hinblick auf die Präferenzen von Eltern, die flexible Angebote benötigen, im Hinblick auf institutionelle Angebote in Kitas und Tagespflegestellen bzw. die Nutzung von familiär bzw. nachbarschaftlich organisierten Netzwer- ken und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat diesbezüglich für die Weiterentwicklung flexibler An- gebote durch das Land Berlin? 11. Welchen Stellenwert hat die Bereitstellung zeitlich flexibler Betreuungsangebote beim Konzept des Senats zum Ausbau der Kita-Angebote und welche Schwerpunkte setzt der Senat diesbezüglich? Zu 1., 9. und 11.: Die für Jugend und Familie zu- ständige Senatsverwaltung hat vor dem Hintergrund der Diskussion zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten ein im Bundesvergleich außerordentlich differenziertes Konzept zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots der Förderung in Tageseinrichtungen umge- setzt. Die Ausrichtung der Betreuungszeiten von Tageseinrichtungen an familiären Interessen bedeutet demnach, dass die Förderung der Kinder außerhalb der Familie solche Betreuungszeiten abdecken soll, die den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermög- licht. Nach Auswertung der von den Familien benötig- ten Betreuungszeiten stimmen sich Jugendamt und freie Träger im Rahmen der Jahresplanung dahinge- hend ab, dass regionale Kitas die erforderlichen Öff- nungszeiten vorhalten. Insofern sind die Voraussetzun- gen zur Bestimmung bedarfsgerechter Öffnungszeiten erfüllt und finden auf alle Kindertageseinrichtungen des Landes Berlin Anwendung. Gemäß § 8 des Gesetzes zur Förderung von Kin- dern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG) können Kin- dertageseinrichtungen regulär zwischen 6:00 und 21:00 Uhr geöffnet sein. Abweichungen hiervon bedürfen der gesonderten Erlaubnis. Für den Fall, dass nur wenige Eltern einen über die Regelöffnungszeit hinausgehen- den Bedarf haben, wurde in § 17 KitaFöG die Mög- lichkeit einer ergänzenden Tagespflege eröffnet. Die beigefügte Tabelle stellt die Entwicklung der ergänzenden Betreuung in den vergangenen fünf Jah- ren dar. Jahr Tagespflege-Kinder mit besonderen Betreuungs- zeiten Kita-Kinder mit ergänzendem Betreuungsbedarf Schulhort-Kinder mit ergänzendem Betreuungsbe- darf Gesamt 2007 187 203 175 565 2008 167 248 256 671 2009 169 253 229 651 2010 133 314 252 699 2011 99 242 282 623 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 185 2 2. In wie vielen Fällen wurden seitens des Senats in 2010, 2011 und 2012 Öffnungszeiten abweichend vom regulären Angebot und auf der Grundlage von § 8 Berliner Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) ge- nehmigt (bitte Einrichtungen, Trägerschaft, genehmigte Öffnungszeit und Standort auflisten)? Zu 2.: Die als Anlage beigefügte Liste mit Stand Oktober 2012 enthält die erfragten Kindertagesstätten, die die Regel-Öffnungszeit überschreiten. Nicht alle Kindertagesstätten mit einer Öffnungszeit bis 21.00 Uhr – sind hier bekannt, da sie gem. § 8 KitaFöG keine gesonderte Erlaubnis erhalten. Eine rückwirkende Be- trachtung ist nicht möglich. 3. Welche der unter 2. erfragten Angebote wurden in Zusammenarbeit mit welchen Betrieben und zu welchen Rahmenbedingungen (u.a. Ko-Finanzierung) realisiert? Zu 3.: Es gehört zu den Schwerpunkten vieler Kin- dertageseinrichtungen auf der Grundlage des KitaFöG Kooperationen mit Betrieben ebenso wie eine Vernet- zung im Sozialraum zu realisieren, dies wird jedoch von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung nicht gesondert erhoben. 4. Welche grundsätzliche Bedeutung haben bei der Bereitstellung von zeitlich flexiblen Angeboten Tagespflegestellen und in welchem Umfang stellen diese gegenwärtig ergänzende Betreuungsangebote nach § 17 (4) KitaFöG zur Verfügung (bitte bezirklich auflisten)? Zu 4.: Die Kindertagespflege ist eine zeitlich flexib- le auf die individuellen familiären Bedürfnisse abge- stimmte Betreuungsform. Sie sichert die Deckung des zeitlichen Bedarfes von Eltern, wobei dies sowohl be- sondere Betreuungszeiten in der Kindertagespflege als auch ergänzende Kindertagespflege zu Kita und Schule einschließt. Von den am 31.12.2011 in Tagespflege betreuten 5.480 Kindern wurden 623 Kinder mit be- sonderen Betreuungszeiten sowie in ergänzender Kin- dertagespflege betreut. Die Inanspruchnahme ist der Tabelle zu entnehmen. Bezirke Tagespflege-Kinder mit besonderen Betreuungszeiten Kita-Kinder mit ergänzendem Betreuungsbedarf Schulhort-Kinder mit ergänzender Betreuungsbedarf Mitte 2 27 39 Friedrichshain-Kreuzberg 3 19 22 Pankow 0 43 37 Charlottenburg-Wilmersdorf 1 13 20 Spandau 67 27 53 Steglitz-Zehlendorf 5 22 20 Tempelhof-Schöneberg 2 18 9 Neukölln 7 5 15 Treptow-Köpenick 1 17 16 Marzahn-Hellersdorf 10 18 18 Lichtenberg 0 14 9 Reinickendorf 1 19 24 Berlin 99 242 282 5. Was zahlen Eltern für die Inanspruchnahme flexibler Kinderbetreuungsangebote in Kitas bzw. in ergänzender Tagespflege? Zu 5.: In den letzten drei Jahren vor der regelmäßi- gen Schulpflicht werden für die flexiblen Kinderbetreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen ebenso wie für die ergänzende Tagesbetreuung keine Zusatz- beiträge erhoben. Bis zum 3. Lebensjahr orientiert sich die Höhe der Zusatzbeiträge an den tatsächlich in Anspruch genom- menen zusätzlichen Betreuungsstunden in der ergän- zenden Kindertagespflege im Monat. Diese Stunden werden prozentual ins Verhältnis gesetzt zur maßgebli chen Kostenbeteiligung der maximalen monatlichen Betreuungsstunden einer Halbtagsförderung (100 Stunden), so dass ein individueller Zusatzbeitrag be- steht. 6. In welcher Höhe werden Tagespflegeeltern für die Bereitstellung von ergänzender Tagespflege pro Stunde finanziert und wie bewertet der Senat diese Entlohnung angesichts des Aufwandes? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 185 3 Zu 6.: Der Senat misst der flexiblen Kinderbetreu- ung eine besondere Bedeutung zu. Weil die Tagespfle- geangebote über eine große, auf den Einzelfall abge- stimmte Vielfalt verfügen, bildet die Ausführungsvor- schrift zur Kindertagespflege (AV-KTPF) eine entspre- chende differenzierte Bezahlung ab. Die Höhe der Be- zahlung der ergänzenden Kindertagespflege ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. vom Betreu- ungsumfang (Anzahl der Stunden), von der Angebots- form (Qualifikation der Betreuungsperson), von kind- bezogenen Zuschlägen, vom Betreuungsort, von zu- sätzlichen Leistungen (Fahrtkosten, Versicherung) und von den persönlichen Verhältnissen der Tagespflege- person (Sozialabgabenpflicht). 7. Welche Bedeutung misst der Senat flexiblen Betreuungsanboten bei, die über freie Träger und auf der Basis arbeitsmarktfinanzierter Maßnahmen angebo- ten werden? Wie viele dieser Angebote gibt es gegen- wärtig bei welchen Trägern zu welchen Konditionen (Elternbeiträge und Finanzierung der Betreuungsperso- nen; bitte Träger und Angebote auflisten)? Zu 7.: Dem Senat ist nach den Auswertungen der Berichte der Träger bekannt, dass diese Angebote nachgefragt wurden. Arbeitsförderinstrumente sind arbeitsmarktintegrative Maßnahmen, die zur Unterstüt- zung der regionalen Infrastruktur genutzt wurden. Eine dauerhafte Finanzierung zur Sicherung der Versorgung mit flexibler Kinderbetreuung kann durch diese Maß- nahmen jedoch nicht gewährleistet werden. Arbeits- marktfinanzierte Maßnahmen sind erstens nicht auf Dauer angelegt, des Weiteren steht deren Finanzierung im Kontext mit den bundesgesetzlich vorgegebenen Instrumenten. Derzeit gibt es keinen Träger mit einem solchen Angebot. Die derzeitig vom Bund zur Verfü- gung gestellten Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Bundesprogramm Bürgerarbeit und die seit dem 01.04.2012 mögliche Förderung von Arbeitsverhältnis- sen für eine gemeinwohlorientierte öffentlich geförderte Beschäftigung kommt nicht infrage, weil diese Maß- nahmen wegen der doch höheren Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der flexiblen Kinderbetreuung nicht geeignet sind. 8. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Instrumenten sichert der Senat, dass bei der Genehmigung und Inanspruchnahme flexibler Betreu- ungsangebote in Kitas, Tagespflege bzw. bei freien Trägern das Wohl des Kindes gewährleistet wird? Zu 8.: Gemäß §§ 44, 45 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bedarf jede Pflegeperson und jeder Träger einer Kindertageseinrichtung einer Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn das Kindeswohl in der Ta- gespflegestelle bzw. der Einrichtung gewährleistet ist. Jeder bereitgestellte Platz ist über festgelegte Verfah- ren qualitätsgesichert: Träger, die öffentlich finanzierte Kita-Plätze anbieten, unterliegen den Regeln des Kita- FöG (s. Teil III – Ausstattung und Qualitätsentwicklung - Personal, pädagogische Konzeption, Personal- ausstattung, bauliche Voraussetzungen). Mit der Finan- zierungsvereinbarung verpflichten sich die Träger der Qualitätsvereinbarung (QVTAG) beizutreten, die u.a. auch die Teilnahme zur internen und externen Evalua- tion der Arbeit beinhaltet. Der Qualitätsentwicklungs- prozess wird kooperativ zwischen den Trägerverbän- den und der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gesteuert. 10. Wie wird der Senat gegenüber Berliner Ar- beitgebern tätig, um familienfreundliche Arbeitszeiten für Väter und Mütter zu fördern? Zu 10.: Das Land Berlin fördert gemäß § 24 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrich- tungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungs- gesetz-KitaFöG) die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Trägern von Tageseinrichtungen und Betrieben. Demgemäß schließen interessierte Unternehmen mit Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen, die die zusätzlichen Leistungen beschreiben und deren Vergü- tung beinhalten. Für Eltern und Unternehmen wurde eine Broschüre der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen mit Unterstützung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung vor zwei Jahren aufge- legt. Der Senat informiert zudem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dabei werden sie vor allem auch auf ihren Anspruch gemäß § 4 Abs. 4 b) ArbZG hingewiesen, als Nacht-Arbeitnehmerinnen und Nacht-Arbeitnehmern, in deren Haushalt ein Kind un- ter zwölf Jahren lebt und nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, einen geeigneter Tagesarbeitsplatz zur Verfügung gestellt zu bekommen. Berlin, den 31. Januar 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2013) Anlage zur KA 17/ 11 185 SenBJW III F 3 Stand: Oktober 2012 Kindertagesstätten mit erweiterten Öffnungszeiten und Übernacht-Betreuung Träger Einrichtung Erweiterte Öffnungszeit Übernachtbetreuung SEHstern e.V. Parkstr. 66 13086 Berlin Tel.: 9606 6699 13 Tegeler Str. 6 13353 Berlin Tel.: 4606 7089 45 Plätze ab 8 Wochen bis Einschulung Öffnungszeit: 5:30 – 18:00 Uhr Das Angebot wird zu 49 % für Mitarbeiter der Beyer/Schering AG zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf darüber hinaus und bis zu 8 Übernachtplätze SEHstern e.V. Parkstr. 66 13086 Berlin Tel.: 9606 6699 13 Kita "Campussterne" Lindenberger Weg 74 13125 Berlin Tel.: 9406 3546 30 Plätze Krippe ab 8 Wochen bis Schuleintritt 6.00 – 18.00 Uhr Bei Bedarf bis 22:30 Uhr Übernachtbetreuung (im Konzept für Notsituationen ausgewiesen) KINDERGÄRTEN CITY Eigenbetrieb von Berlin Petersburger Str. 86-90 10247 Berlin Tel.: 90298-6121/ 6137 Kita Baerwaldstr. 18, 10961 Berlin Tel.: 90298 5971 192 Plätze Krippe ab 1,5 Jahre bis Einschulung 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr 2 Träger Einrichtung Erweiterte Öffnungszeit Übernachtbetreuung KINDERGÄRTEN CITY Eigenbetrieb von Berlin Petersburger Str. 86-90 10247 Berlin Tel.: 90298-6121/ 6137 Kita Mehringdamm 116 10965 Berlin Tel.: 705 091 91 108 Plätze 8 Wochen bis Einschulung 6.00 bis 19.00 Uhr FRÖBEL Berlin gGmbH Alexanderstr. 9 10178 Berlin Tel.: 2123 5103 Kita Kleiner Muck Rigaer Str. 54 / II, 10247 Berlin Tel.: 426 18 15 120 Plätze Krippe ab 8 Wochen bis Einschulung 06.00 Uhr bis 19.30 Uhr urban-consult gGmbH Blumberger Damm 12-14 12683 Berlin Tel.: 530217-0 Kita Roul-Wallenberg-Str. 58 - 60, 12679 Berlin, Tel.: 93 309 12 202 Plätze Krippe ab 8 Wochen Bis Einschulung 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr urban-consult gGmbH Blumberger Damm 12-14 12683 Berlin Tel.: 530217-0 Kita Belziger Ring 55-57 12689 Berlin Tel.: 93 09 567 180 Plätze Krippe ab 8 Wochen bis Einschulung 05.30 Uhr bis 19.30 Uhr INA.KINDER.GARTEN gGmbH Karl-Marx-Str. 71 12043 Berlin Tel.: 6097789-167 Kita im Virchow-Klinikum, Augustenburger Platz 01 13353 Berlin Telefon: 450 781 01 128 Plätze Krippe ab 8 Wochen bis Einschulung 5:45 bis 20:15 Uhr und jedes 2. Wochenende Betreuungszeit:19:00 bis 9.00 Uhr 10 Übernachtplätze 3 Träger Einrichtung Erweiterte Öffnungszeit Übernachtbetreuung INA.KINDER.GARTEN gGmbH Karl-Marx-Str. 71 12043 Berlin Tel.: 6097789-167 Kita Flurweg Flurweg 77 12357 Berlin Telefon: 605 303 61 225 Plätze ab bis Einschulung 6.00 bis 17.30 Uhr auf Anfrage bis 21.00 Uhr INA.KINDER.GARTEN gGmbH Karl-Marx-Str. 71 12043 Berlin Tel.: 6097789-167 Kita Habersaathstr. Habersaathstraße 5 10115 Berlin Tel.: 282 35 35 126 Plätze ab 8 Wochen bis Einschulung 6.00 bis 21.00 Uhr „Die wilden Knallerbsen“ e.V. / 24 Stunden Kinderbetreuung Quaritzer Str. 55 12526 Berlin Tel.: 0176 68408340 Königsheideweg 285 12487 Berlin ab 1.3.2009 15 Plätze Krippe ab 8 Wochen bis Einschulung Erweiterung auf 50 Plätze geplant Tel.: noch nicht vorhanden bis 21.00 Uhr davon privat Übernachtbetreuung 10 Übernachtplätze Dussmann Kulturkindergarten gGmbH Friedrichstraße 90 10117 Berlin Tel: 202 52 121 Kita Brebacher Weg 15, Haus 50 12683 Berlin Tel.: 547 125 40 80 Plätze ab 8 Wochen bis Einschulung 6.00 bis 21.00 Uhr Jeden 2. Sa. 6.00 bis 18.00 Uhr Jeden 2. So. 6.00 bis 18.00 Uhr Feiertage 6.00 bis 18.00 Uhr keine :J. Kersten Betriebs-gGmbH Milchbartpiraten Ursulastraße 12 12249 Berlin Tel.: 810 018 34 Milchbartpiraten Ursulastraße 12 12249 Berlin Tel.: 810 018 34 125 Plätze 11 Monate bis Einschulung 6.00 bis 21.00 Uhr ka17-11185 ka17-11185Anlage