Drucksache 17 / 11 186 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 08. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2012) und Antwort Perspektiven für die Charité CFM Facility Management GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat teilweise nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Cha- rité – Universitätsmedizin Berlin um Stellungnahme gebeten , die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wie- dergegeben. 1. Welche Ziele verfolgen der Senat und der Vorstand der Charité in der strategischen Unternehmensentwick- lung im Hinblick auf die 51-prozentige Tochtergesell- schaft der Charité CFM ab 2013? Zu 1.: Senat und Vorstand verfolgen das Ziel, das Fa- cility Management der Charité optimal auf die zukünfti- gen Herausforderungen der Charité vorzubereiten. Krite- rien, die zur Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausschreibung in einem Los führten, waren unter anderem Qualität, Wirtschaftlichkeit und Einfluss auf die Umsetzung des Masterplans der Charité. Insbesondere durch die bevorstehende Sanierung des Bettenhauses in Mitte, die bei laufendem Betrieb erfolgen wird, werden im Bereich Technik und Logistik auf die Charité zahlrei- che zusätzliche komplexe Aufgaben zukommen, die einen professionellen und kompetenten Partner erfordern, der über entsprechende Erfahrungen verfügt. Deshalb haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern bei der Cha- rité CFM Facility Management GmbH durch die Neuaus- schreibung der Minderheitsbeteiligung fortzusetzen. 2. Besteht weiterhin eine Absicht, die CFM wieder in die Charité zurückzuholen und wenn ja, in welcher Weise soll dies geschehen, wenn nein, welche Gründe führen sie gegen eine Zurückholung an? Zu 2.: Die CFM ist als 51-prozentige Tochter integra- ler Bestandteil der Charité. Durch ihre Gründung Anfang 2006 sind bereits sämtliche nichtmedizinischen Dienst- leistungen unter das Dach der Charité zurückgeholt wor- den. Zuvor hatte die Charité diese Leistungen nur zu ei- nem kleinen Teil in eigener Regie erbracht, mit dem Großteil aber bis zu 150 externe Dienstleister beauftragt, bei denen teilweise höchst unterschiedliche Servicelevel und Arbeitsbedingungen bestanden. Der Ausdruck „zurückholen“ trifft die Situation daher nicht korrekt und suggeriert eine andere Ausgangssituati- on als die vor Gründung der CFM tatsächlich gegebene. Alternative Modelle zur CFM wurden im Vorfeld der Beschlussfassung zur Fortführung der CFM über das Jahr 2013 hinaus intensiv geprüft, jedoch aus wirtschaftlichen und qualitativen Aspekten verworfen. 3. Wie und auf welcher Grundlage bewerten der Senat und der Vorstand der Charité die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der bisher von der CFM für die Charité erbrachten Dienstleistungen? Zu 3.: Durch die Gründung der CFM konnte in den ersten sechs Jahren ein dreistelliger Millionenbetrag durch die Charité gespart werden. Durch die Gründung der CFM wurden die Qualitäts- standards für alle nichtmedizinischen Leistungen für alle Standorte der Charité vereinheitlicht und vertraglich ab- gesichert. Die CFM betreibt ein umfassendes Qualitäts- management-System, das nach DIN EN ISO 9001 zertifi- ziert ist. Außerdem sind die Bettenaufbereitung, Medizin- technik und Zentralsterilisation nach DIN 13485 zertifi- ziert. Die Einhaltung dieser Normen wird regelmäßig durch interne und externe Audits überwacht. Die CFM erfüllt zudem beim Medizintechnik-Management die ho- hen Standards des amerikanischen ECRI-Instituts und ist entsprechend zertifiziert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 186 2 4. Welche Leistungs- bzw. Wirtschaftsberichte oder Vergleichbares liegen für die CFM vor? Zu 4.: Die CFM erstellt nach den Vorgaben der Cha- rité einen Wirtschaftsplan, einen Jahresbericht, laufend Monats- und Finanzberichte sowie monatliche Leistungs- dokumentationen zu den vertragsgegenständlichen Leis- tungen. Als Beteiligungsunternehmen der Charité ist die CFM in das Beteiligungscontrolling der Charité sowie den Konzernabschluss des Gesamtunternehmens integriert. 5. Wie viele unbefristet und befristet Beschäftigte hat die CFM insgesamt und in den einzelnen Unternehmens- bereichen sowie in Voll- und in Teilzeit-Arbeitsver- hältnissen? Zu 5.: Die CFM hat 2156 unbefristet und 532 befristet Beschäftigte, darunter in der Logistik (Wareneingang und Lagerwirtschaft, Krankentransport, Wirtschaftstransporte, Postdienste) 469 unbefristet und 55 befristet, im IFM- Bereich (Infrastrukturelles Management inkl. Catering, Bettenaufbereitung, Reinigungs-, Desinfektions- und Sta- tionsdiensten, Sicherheits- und Empfangsdiensten, Au- ßenanlagenpflege) 905 unbefristet und 328 befristet und in der Technik (inkl. Betreiben der Gebäude, Außenanla- gen und technischen Gebäudeausrüstung, Medizintechnik, Informations-, Kommunikations- und Sicherheitstechnik, Architekten- und Ingenieurleistungen) 659 unbefristet und 105 befristet Beschäftigte. Die CFM hat insgesamt 1907 Vollzeitbeschäftigte und 781 Teilzeitbeschäftigte. 6. In welchem Umfang deckt die CFM in den einzel- nen Leistungsbereichen die Aufgabenerfüllung durch Ar- beitnehmerüberlassung bzw. Leiharbeit ab? Zu 6.: Die CFM nutzt in geringem Umfang Leiharbeit, um vorübergehende Engpässe zu überbrücken, die bei- spielsweise durch temporär erhöhten Krankenstand ent- stehen können oder um Auslastungsspitzen basierend auf spontanen Erfordernissen der Charité, wie z.B. große Umzugs- und Inbetriebnahmeprojekte (Bsp. Cha- ritéCrossOver) realisieren zu können. Gemessen am Ge- samt-Personalaufwand wendete die CFM in 2012 ca. 1,5 % für Leiharbeit auf, um diese Leistungsschwankun- gen auffangen zu können. Leiharbeit wurde in den ver- gangenen Jahren schwerpunktmäßig in den Bereichen Logistik und Technik genutzt. 7. Gibt es mittlerweile einen Tarifvertrag für die Be- schäftigten der CFM und wenn ja, wann und zwischen welchen Tarifpartnern und mit welchen Vereinbarungen wurde dieser geschlossen? Zu 7.: Die CFM befindet sich aktuell in Verhandlun- gen mit den Gewerkschaften zum Abschluss eines Man- teltarifvertrages. Der Aufsichtsrat der Charité hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2012 den Charité-Vorstand ge- beten, sich für den Abschluss eines Manteltarifvertrags einzusetzen. Gemäß den Vorgaben des Senats und des Vorstands der Charité liegt die Untergrenze der Vergütung der CFM-Beschäftigten entsprechend einer am 5. Dezember 2011 mit ver.di und der dbb tarifunion getroffenen „Eckpunktevereinbarung “ seit dem 01. Mai 2012 bei einem Mindestlohn von 8,50 €/h. Die CFM orientiert sich bei ihren Löhnen an den je- weils geltenden Branchentarifverträgen oder – sofern es diese in einzelnen Bereichen nicht gibt – an dem jeweils branchenüblichen Niveau; teilweise liegen die Gehälter auch darüber. Im Reinigungsbereich zahlt die CFM bei- spielsweise entsprechend dem zwischen dem Bundesin- nungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt geschlos- senen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag zur „Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepub- lik Deutschland (TV Mindestlohn)“ vom 23. August 2011. Dieser sieht derzeit einen Stundenlohn von mindes- tens 8,82 Euro vor, der zum 1. Januar 2013 auf 9,00 €/h ansteigt. Liegt ein Branchentarif unterhalb von 8,50 €/h, so z.B. im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen (lt. verdi-Tarifvertrag aktuell 7,00 €/h; ab 1. Januar 2013 7,50 €/h) zahlt CFM seit 01.05.2012 mindestens den vereinbarten Mindestlohn von 8,50 €/h zzgl. außertariflicher Zuschläge . 8. Sofern es keinen Tarifvertrag gibt: Wie stellt sich das Vergütungsgefüge in den einzelnen Leistungsberei- chen aktuell dar und werden zumindest die Vorgaben für den Mindestlohn eingehalten? Das Vergütungsgefüge entspricht den Branchentarif- verträgen, soweit diese Mindestlöhne oberhalb 8,50 €/h vorsehen. Unterhalb dieses Wertes wird von CFM min- destens 8,50 €/h gezahlt. Hier einzelne Beispiele: Reinigung Lohngruppe 1: Branche 8,82 €/h; CFM 8,82 €/h Reinigung Lohngruppe 2: Branche 9,10 €/h; CFM 9,10 €/h Sicherheitsdienstleistungen: Branche 7,00 €/h; CFM 8,50 €/h Krankentransport: Branche 8,55 €/h; CFM 9,10 €/h Betriebstechnik: Branche 11,05 €/h; CFM 12,03 €/h Medizintechnik: Branche 12,42 €/h; CFM 14,12 €/h Wirtschaftstransporte: Branche 7,96 €/h; CFM 8,50 €/h Zentralsterilisation: Branche 8,40 €/h; CFM 9,67 €/h Patientenverpflegung: Branche 7,80 €/h; CFM 8,50 €/h Für die ca. 25 % der von Charité an CFM gestellten Beschäftigten gilt darüber hinaus Bestandschutz, so dass die Vergütung der gestellten Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter z.T. deutlich oberhalb der Branchentarifverträge liegt. Berlin, den 07. Dezember 2012 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Jan. 2013)