Drucksache 17 / 11 187 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 09. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. November 2012) und Antwort "Runder Tisch Grundwasser" mit Ergebnissen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Ergebnis haben die bislang durchge- führten drei Veranstaltungen "Runder Tisch Grundwas- ser"? Antwort zu 1: Der Senat hat sich des Problems der Kellervernässungen infolge hoher Grundwasserstände angenommen und dazu den Runden Tisch Grundwasser- management eingerichtet, zu dem an drei Terminen, dem 29.5.2012, 21.8.2012 und 29.10.2012, Sitzungen stattfan- den. Ziel des Runden Tisches Grundwassermanagement war es, Ursachen und Auswirkungen des Grundwasseran- stieges in Berlin zu klären sowie wirkungsvolle Maßnah- men zur Behebung der hervorgerufenen Schäden aufzu- zeigen. Die von den Betroffenen und vom Senat vorgeschla- genen Maßnahmen sollten analysiert und bewertet, Lö- sungsvorschläge aufgezeigt und Zuständigkeiten geklärt werden sowie eine grobe Kostenschätzung dieser Maß- nahmen gegeben werden. Es wurde auf der letzten Sitzung am 29.10.2012 ver- abredet, dass die Auswertungen aller Maßnahmenvor- schläge und deren Kosten in Form eines Berichtes in ei- nem transparenten Verfahren dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt werden. Frage 2: Sind weitere "Runde Tische" zu dieser The- matik geplant, falls ja, mit welcher Zielrichtung? Antwort zu 2: Es sind keine weiteren Sitzungen des Runden Tischs Grundwassermanagement geplant. Frage 3: Geht der Senat bei dieser Frage weiterhin nur von witterungsbedingten Einzelfällen aus, oder erkennt er nunmehr ein grundsätzliches Problem der Grund- und Schichtwasserstände in Berlin? Antwort zu 3: Nachdem der Wasserbedarf bis zum Jahr 1989 stetig angestiegen war, ging er danach sehr stark zurück (Abb. 1). Im Jahr 2011 betrug die Rohwas- serförderung der Berliner Wasserbetriebe sogar 14 Mio. m³ pro Jahr weniger als noch im Jahr 1960. Abb. 1 Rohwasserförderung der Berliner Wasserbetriebe von 1960 bis 2011 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 187 2 Dieser starke Rückgang der Grundwasserförderung nach 1989 führte im Umkreis der meist im Urstromtal gelegenen Wasserwerke schon bald zu deutlichen Wie- deranstiegen des Grundwassers: Im Jahr 2002 war das Grundwasser in weiten Teilen des Urstromtales um mehr als 0, 5 m angestiegen (Abb. 2). Abb. 2 Grundwasserwiederanstieg von 1989 bis 2002 im Urstromtal Aber auch im Innenstadtbereich im Urstromtal etwa vom Schloss Charlottenburg im Westen bis zur Rum- melsburger Bucht im Osten, der außerhalb des Einflussbe- reiches der Wasserwerke liegt, kam es zu Wiederanstie- gen des Grundwassers. Grund hierfür ist der Rückgang der Grundwasserförderung durch Eigenwasserversor- gungsanlagen oder Grundwasserhaltungen großer Bau- maßnahmen. Auf der Barnim-Hochfläche kam es durch ein nicht mehr funktionstüchtiges Drainagesystem, das noch aus der Zeit der längst aufgegebenen Rieselfeldbewirtschaf- tung stammt und auf privaten Grundstücken nicht mehr gepflegt wird, zu Anstiegen von oberflächennahem Grundwasser (Schichtenwasser). Dieses Grundwasser ist nicht durch die Förderung durch die Wasserwerke beein- flussbar. Hohe Niederschlagsmengen in besonders „nassen “ Jahren können immer wieder kurzfristige Grundwasseranstiege hervorrufen, sind aber Teil des natürlichen Wasserkreislaufes (Niederschlag, Verdunstung, Versicke- rung, unterirdischer Grundwasserabfluss etc.). Keller, die nicht fachgerecht gegen Grundwasser ab- gedichtet sind, können infolge von Grundwasserwieder- anstiegen Vernässungserscheinungen zeigen. Es gibt kein allgemeines Problem mit hohen (natürli- chen) Grundwasserständen, sondern nur ein örtliches Problem mit nicht ausreichend gegen Grundwasser abge- dichteten Gebäuden. Dazu ist zunächst die Gebäudeeigen- tümerin oder der Gebäudeeigentümer nach § 13 der Bau- ordnung für Berlin (BauOBln) verpflichtet. Frage 4: Wie gedenkt der Senat daher dieses Problem zukünftig anzugehen und für siedlungsverträgliche Was- serstände in Berlin zu sorgen? Antwort zu 4: Grundwasserstände sind immer Teil des natürlichen Wasserkreislaufes. Ein Wassernutzer (z.B. die Berliner Wasserbetriebe) erhält auf Antrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein Recht auf Grundwas- serförderung und erzeugt damit eine bestimmte Grund- wasserabsenkung, aber die Nutzerinnen und der Nutzer haben keine Verpflichtung dies auch weiter zu tun, wenn sie weniger oder gar kein Wasser mehr benötigen. Der für ein Gebäude erforderliche Schutz gegen hohes Grundwasser (bis zum höchsten Grundwasserstand, HGW) ist daher immer objektkonkret durch den jeweili- gen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer festzulegen und zu realieren (BauOBln). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 187 3 Weitere Entscheidungen darüber hinaus müssen durch das Abgeordnetenhaus getroffen werden (siehe auch Antwort zu 1.). Berlin, den 10. Dezember 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2012)