Drucksache 17 / 11 192 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 08. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2012) und Antwort Internationale Polizeimissionen (III) - Psychologische und Seelsorgerische Betreuung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie werden die vom Land Berlin entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach ihrem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psycholo- gisch begleitet? Wie hoch war die Resonanz auf die ein- zelnen Angebote? Zu 1.: Vor einer beabsichtigten Entsendung in eine Auslandsmission finden in Berlin regelmäßig sogenannte „Angehörigenseminare“ statt, zu denen die zu entsendenden Polizeikräfte und jeweils deren Angehörige eingela- den werden. Neben besonders geschulten Verhaltenstrai- nerinnen und Verhaltenstrainern und einer Psychologin bzw. einem Psychologen der Landespolizeischule nehmen Kolleginnen und Kollegen der Ansprechstelle für Aus- landseinsätze der Polizei Berlin daran teil. Im Seminar wird auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme aller be- teiligten Fachbereiche sowie von Polizeiseelsorgerinnen oder Polizeiseelsorgern hingewiesen. Der genannte Per- sonenkreis ist auch während und nach der Missionszeit jederzeit für die Dienstkräfte und deren Angehörige er- reichbar und hält den Kontakt. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht. Darüber hinaus stehen den Poli- zeikräften während des Auslandseinsatzes die Betreu- ungseinrichtungen in den Missionsgebieten zur Verfü- gung. Dazu gehört insbesondere das Kriseninterventions- team (KIT) des Bundes. Unter Federführung der Bundes- polizei können dessen Mitglieder im Bedarfsfall zur psy- chologischen und seelsorgerischen Unterstützung von Missionsteilnehmerinnen und Missionsteilnehmern ent- sandt werden. Ein Verhaltenstrainer der Polizei Berlin ist KIT- Mitglied. 2. Wie werden die Familien der entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach dem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psycholo- gisch begleitet? Wie hoch war die Resonanz auf die ein- zelnen Angebote? Zu 2.: Siehe Antwort 1. 3. Wie garantiert der Senat, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen für diese spezielle Aufgabe im nötigen Umfang qualifiziert sind? Zu 3.: Bei dem eingesetzten Personal handelt es sich um qualifiziertes Fachpersonal der Polizei Berlin, das über langjähriges Erfahrungswissen und umfangreiche Kenntnisse über die Situation in den jeweiligen Missions- gebieten verfügt. 4. Wie halten entsandte Polizeibeamtinnen und - beamte und ihre entsendende Dienststelle während des Auslandseinsatzes miteinander Kontakt und wie unter- stützt der Senat das Kontakthalten? Zu 4.: Die jeweilige Polizeidienststelle benennt den Auslandskräften eine Ansprechpartnerin bzw. einen An- sprechpartner. Technisch ist die Kontaktpflege gewähr- leistet durch E-Mail, Post und Telefon. Daneben stehen bei der Polizei Berlin übergreifend Kolleginnen und Kol- legen der Ansprechstelle für Auslandseinsätze zur Verfü- gung, die von sich aus Kontakt zu den Kräften in den Missionsgebieten halten und zudem für jedes Anliegen Unterstützung anbieten. 5. Wie lange nach ihrer Rückkehr vom Auslandseinsatz können Polizeibeamtinnen und -beamte auf die Nachsorgeangebote zurückgreifen? Zu 5.: Alle aus einer Mission zurückkehrenden Dienstkräfte sind zunächst verpflichtet, an einem Nachbe- reitungsseminar teilzunehmen. Daneben wird mit allen Rückkehrerinnen und Rückkehrern beim Psychologischen Dienst der Polizei Berlin ein sogenanntes „Rückkehrergespräch “ geführt. Es erfolgen Hinweise auf polizeiinterne Hilfeeinrichtungen wie z. B. den Sozialmedizinischen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 192 2 Dienst der Polizei Berlin. Die Nachsorgeangebote sind zeitlich nicht begrenzt; eine Inanspruchnahme ist jederzeit möglich. 6. Wird die Nachsorge evaluiert? Wenn ja, in welchem Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Ja, siehe auch Antwort zu Frage 5. Berlin, den 27. November 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2012)