Drucksache 17 / 11 193 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 08. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2012) und Antwort Internationale Polizeimissionen (IV) - Karrieremöglichkeiten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welcher Anteil der Polizeibeamtinnen und -beamten wurde nach ihrem Auslandsaufenthalt auf eine Stelle unterhalb ihres Qualifikationsniveaus versetzt? Zu 1.: Der Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Anschluss an den Auslands- aufenthalt erfolgt amts- und laufbahnadäquat entspre- chend ihrer Qualifikation. 2. Werden Polizeibeamtinnen und -beamte, die von ihrem Auslandsaufenthalt zurückkehren, an eine Stelle versetzt, in der sie ihre im Ausland erworbenen Kennt- nisse und Erfahrungen optimal einsetzen können? Wenn ja, wie werden diese ermittelt und welche Art von Stellen waren dies? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Siehe die Antwort zu 1. 3. Wie hoch war der Anteil an Polizeibeamtinnen und -beamten, die nach ihrem Auslandsaufenthalt befördert wurden? Bitte ausführen, wann genau die Beförderung erfolgte. Zu 3.: Insgesamt 16 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der 239 Missionsteilnehmerinnen und Missionsteilnehmer wurden im Verlauf ihrer Missi- onszeit befördert; dies entspricht ca. 7 %. Diese Beförde- rungen stehen in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz. Weitergehende Statistiken werden von der Polizei nicht geführt. 4. Beabsichtigt der Senat, den Auslandsaufenthalt als Beförderungskriterium aufzunehmen? Wenn ja, bitte den derzeitigen Sachstand erläutern. Wenn nein, bitte die Gründe erläutern. Zu 4.: Die in Auslandsmissionen entsandten Dienst- kräfte werden im Hinblick auf ihre Leistungen im Missi- onsgebiet durch den jeweiligen Mandatsgeber beurteilt. Diese in die deutsche Sprache übersetzten Bewertungen sind bei der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen, insbesondere aus Anlass von Beförderungs- oder Stellen- besetzungsverfahren innerhalb des Landes Berlin, ange- messen zu berücksichtigen. 5. Besteht für die abgeordneten Polizeibeamtinnen und -beamte ein Rückkehrrecht in die alte Dienststelle und/oder auf den alten Posten? Wenn ja, für welche Zeit- dauer wird dieses aufrechterhalten? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Ein Rückkehrrecht besteht nicht. Jedoch wer- den die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugs- beamten in der Regel im Anschluss an den Auslandsein- satz in ihrer ehemaligen Dienststelle eingesetzt. In Einzel- fällen kommt auch die Übertragung neuer Aufgaben in Betracht. Entsprechende Entscheidungen werden im Ein- vernehmen mit den Polizeivollzugsbeamtinnen und Poli- zeivollzugsbeamten getroffen. 6. Wie beurteilt der Senat Überlegungen, das Renteneintrittsalter für im Ausland verwendete Polizeibeamtin- nen und -beamte zu senken? Zu 6.: Polizeikräfte des Landes Berlin können in Ab- hängigkeit zur Einsatzdauer die Berücksichtigung der in Auslandsmissionen verbrachten Zeiten als doppelt ruhe- gehaltsfähig beantragen. Weitergehende Überlegungen werden derzeit nicht angestellt. 7. Werden die entsandten Polizeibeamtinnen und - beamte nach ihrer Rückkehr vom Innensenator empfan- gen und/oder ausgezeichnet? Wenn ja, wie viele waren es? Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 193 2 Zu 7.: Nein. Die Dienstkräfte werden von der Behör- denleitung der Polizei empfangen. 8. Gibt es für heimgekehrte Polizeibeamtinnen und - beamte ein Vorspracherecht beim Polizeipräsidenten in Angelegenheiten, die ihre Entsendung betreffen? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Ja. Im Rahmen eines persönlichen Rückkehrer- gespräches bei der Behördenleitung der Polizei Berlin erhalten die Dienstkräfte die Gelegenheit, über ihre indi- viduellen Erfahrungen im Einsatz zu berichten. 9. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um zurückgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte wieder in ihre Arbeit zu integrieren? Zu 9.: Die Wiederaufnahme des Dienstes innerhalb der Polizei richtet sich nach der individuellen persönli- chen und dienstlichen Situation der Zurückgekehrten. 10. Gibt es für heimkehrende Polizeibeamtinnen und - beamte eine Vakanz zwischen Rückkehr und Aufnahme der Arbeit in der Dienststelle? Wenn ja, wie lange beträgt ihre Dauer? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Gemäß den „Leitlinien für den Einsatz deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbe- amter im Rahmen internationaler Friedensmissio- nen“ wird im unmittelbaren Anschluss an die Rückkehr aus einer Mission Sonderurlaub gewährt. Die Gewährung dieses Sonderurlaubes von bis zu drei Tagen erfolgt für die Wahrnehmung des Rückkehrergespräches beim Psy- chologischen Dienst und der ärztlichen Nachuntersu- chung. Danach endet die Abordnungszeit. Im Anschluss wird den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugs- beamten in analoger Anwendung der jeweils aktuellen Heimaturlaubsverordnung des Bundes regelmäßig direkt im Anschluss an die Abordnung ein sich an dem Einsatz- gebiet und der Einsatzdauer orientierter Zusatzurlaub ge- währt. 11. Wie lange müssen Polizeibeamtinnen und -beamte des Landes Berlin im Inland ihren Dienst leisten, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen? Zu 11.: Gemäß den „Leitlinien für den Einsatz deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbe- amter im Rahmen internationaler Friedensmissio- nen“ kann eine erneute Verwendung in einer Auslandsmission frühestens nach einem Zeitraum erfolgen, welche der Dauer des vorangegangenen Einsatzes entspricht. Diese Regelung gilt auch für Berliner Polizeikräfte. Berlin, den 27. November 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2012)