Drucksache 17 / 11 199 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 09. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2012) und Antwort Welche Auswirkungen haben die verbindlichen Personalzielzahlen auf die einzelnen Berliner Jugendämter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die ver- bindlichen Personalzielzahlen und nicht mehr zu beset- zenden Stellen (Stand 31.12.2011) auf die einzelnen Ber- liner Jugendämter? 2. Welche konkreten Maßnahmen mussten die einzel- nen bezirklichen Jugendämter ergreifen, um die verbind- lichen Personalzielzahlen und das Wegfallen der unbe- setzten Stellen umzusetzen? 3. Welche konkreten Auswirkungen werden die in Frage 2 getroffenen Maßnahmen auf die Arbeit, die An- gebote, Leistungserbringung und die sonstigen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (bitte alle Aufgabenfelder des SGB VIII in jedem Bezirk aufzeigen) haben? Zu 1., 2. und 3.: Die Bezirke entscheiden eigenver- antwortlich über ihre Personalplanungen. Dabei sind die landesweit abgestimmten Vorgaben der Personalzielzah- len zu berücksichtigen. Notwendige strukturelle Entschei- dungen zum Gesamtpersonalhaushalt der jeweiligen Be- zirke können unterschiedlich ausfallen, weil die Aus- gangslagen in den Bezirken differieren. Dem Senat liegen derzeit weder valide Zahlen noch detaillierte Angaben über konkrete Auswirkungen der Umsetzung der Perso- nalzielzahlen auf die einzelnen Berliner Jugendämter vor. Der Prozess erforderlicher Strukturmaßnahmen in den Bezirken ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Senat erörtert notwendige Abstimmungen im Rahmen seiner regelmäßigen Gespräche mit den für Jugend zuständigen Bezirkstadträtinnen und Bezirksstadträten. 4. Ist die Leistungsfähigkeit der Berliner Jugendämter vor dem Hintergrund der verbindlichen Personalzielzah- len, der durch die Stichtagsregelung weggefallenen Stel- len und der Mitarbeiter_innen, die in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen, gefährdet, wenn ja wie, wenn nein, warum nicht? 5. Welche fachliche und fachpolitische Stellung nimmt die Senatsjugendverwaltung zu den aktuellen Ge- schehnissen hinsichtlich der Personalsituation mittel- und kurzfristigen in den Berliner Jugendämtern ein? 6. Wie garantiert das Land Berlin in Zukunft, dass die Berliner Jugendämter als „Fachbehörde für Lebenswirklichkeiten “ und dem fachlichen Anspruch der Sozialraumorientierung , vor dem Hintergrund der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, der hohen Familien- und Kinderarmut in Berlin und angesichts prekären Personal- situation in den bezirklichen Jugendämtern, diese Heraus- forderungen erfüllen können? Zu 4., 5. und 6.: Die Bezirke sind verpflichtet, die Leistungsfähigkeit der Jugendämter sicherzustellen. Dies beinhaltet die angemessene Personalplanung und Perso- nalentwicklung. Mit der Durchführung des Projektes „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugend- amtes“ und der Vorlage der Ergebnisse sind wie im § 45 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Ju- gendhilfegesetzes (AG KJHG) gefordert, zum ersten Mal Standardvorgaben definiert worden, damit die Einrichtun- gen und Dienste der Jugendhilfe so ausgestattet werden, dass sie ihr Leistungsziel erreichen können. Der Senat empfiehlt den Bezirken, sich bei allen die Jugendämter betreffenden Maßnahmen und Aktivitäten der Personalplanung, Personalentwicklung und Organisa- tion an den Ergebnissen des Projekts zu orientieren. Die Umsetzung von Personal- und Organisationsstandards in den Bezirken liegt in der Verantwortung der Bezirksäm- ter. Berlin, den 30. November 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2012)