Drucksache 17 / 11 205 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 13. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2012) und Antwort Fahr(un)sicherheitstraining bei der Polizei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass geschultes Personal (Fahrlehrer, langjährige Mitarbeiter, Fahrsicherheitstrainer mit AD- AC/DVR Zertifikat) ihre Ausbildungstätigkeit beim Fahr- sicherheitstraining der Polizei in Kallinchen beenden mussten? 2. Waren dienstliche Verfehlungen oder mangelnde Eignung der Grund für den Personalaustausch? Zu 1 und 2.: Seit 2007 haben fünf Dienstkräfte den Bereich des Fahrsicherheitstrainings der Polizei Berlin verlassen, von denen eine Dienstkraft über eine externe Ausbildung als Fahrsicherheitstrainer des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs verfügte. Von den fünf in Rede stehenden Dienstkräften ist eine Dienstkraft in den Ruhestand getreten. Vier Dienstkräften sind anderweitige Dienstposten übertragen worden, davon erfolgten drei Personalveränderungen im gegenseitigen Einvernehmen. Diese Maßnahmen dienten der Wieder- herstellung des Betriebsfriedens. Das Vorliegen dienstlicher Verfehlungen ist auf Grund entsprechender Vorfälle im Jahr 2009 in zwei Fäl- len geprüft und bisher in einem Fall mit einer Diszi- plinarmaßnahme geahndet worden. Die mangelnde fachli- che Eignung war in keinem Fall Ursache für die perso- nelle Veränderung. 3. Trifft es zu, dass vermehrt Polizeibeamte ohne be- sondere Lernkompetenzen nunmehr das Fahrsicherheits- training durchführen? Zu 3.: Nein. 4. Trifft es zu, dass allein in diesem Jahr fünf Unfälle bei der Übung „Fahren und Bremsen“ in der Kurve entstanden sind und steht dies evtl. im Zusammenhang mit der Auswahl des Schulungspersonals? Zu 4.: Die Übung ist Bestandteil des Kursangebotes. Sie wird grundsätzlich von der Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchlaufen und dient der Ver- mittlung von Handlungskompetenzen in fahrdynamischen Grenzbereichen. In 2012 wurden bisher insgesamt 2115 Teilnehmerin- nen und Teilnehmer (Stand: 14.11.2012) beschult. In vier Fällen kam es zu Schadensereignissen durch Abkommen von der Fahrbahn. Dabei traten zwei Schadensfälle im März 2012 und zwei weitere Schadensfälle im September 2012 auf. Hierbei sind Sachschäden an den eingesetzten Trainingsfahrzeugen durch Auflaufen auf einen Erdwall in der begrenzenden Sicherheitszone der Trainingsstrecke entstanden. Die betroffenen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer blieben unverletzt im Dienst und konnten den Lehrgang fortsetzen. Lediglich in einem Fall erfolgte am Folgetag eine ärztliche Untersuchung, bei der nach hiesigem Kenntnisstand eine Verstauchung attestiert wur- de. Im Rahmen interner Qualitätskontrollen wurde der Übungsablauf im September 2012 modifiziert und die Gefahr erneuter Schadensfälle minimiert. Ein Zusammenhang zwischen Schadensentstehung und der Kompetenz des Ausbildungspersonals besteht nicht. 5. Wie bewertet die Zentrale Serviceeinheit der Polizei diese Aus- und Fortbildung vor dem Kosten-Nutzen As- pekt? Zu 5.: Der Polizeipräsident in Berlin hat sich mit der Verpflichtung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnahme am einsatzbezogenen Fahrsicherheitstraining das Ziel gesetzt, zur Steigerung der Verkehrssicherheit insbesondere in Anbetracht der besonderen Gefahren bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten beizutragen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 205 2 Dabei sollen Handlungskompetenzen der polizeilichen Einsatzfahrerin und des polizeilichen Einsatzfahrers vor allem in Bezug auf das Erkennen und Vermeiden von Gefahrensituationen und auf eine bessere Bewältigung von Notsituationen geschaffen und erweitert werden. Zentrale Elemente des Fahrsicherheitstrainings sind daher - die Sensibilisierung der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer für kritische Situationen, - die realistische Einschätzung der fahrdynamischen Möglichkeiten des Fahrzeugs, - eine angemessene Selbsteinschätzung der Fahrerin und des Fahrers, - das Trainieren von Handlungsabläufen in Notsituationen . Das einsatzbezogene Fahrsicherheitstraining trägt damit als Baustein des polizeilichen Einsatztrainings in er- heblichem Maße zur gefahrenreduzierten Einsatzab- wicklung im polizeilichen Einsatzalltag bei. Es dient der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Si- cherheit der Bevölkerung und nicht zuletzt auch im Sinne einer positiven Kosten/ Nutzen-Bilanz der Kostensenkung in Schadensfällen bei polizeilichen Einsatzfahrten. Berlin, den 05. November 2012 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2012)