Drucksache 17 / 11 206 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 13. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2012) und Antwort Schlechtes Vorbild? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Treffen Informationen zu, dass die Berliner Polizei als Behörde verpflichtet ist eine Konfliktkommission zu unterhalten? Zu 1.: Im Zuge der Selbstverpflichtung der Behörde zum partnerschaftlichen Umgang am Arbeitsplatz wurde im Jahr 2002 eine Dienstvereinbarung zwischen dem Po- lizeipräsidenten und dem Gesamtpersonalrat geschlossen, in der sich die Polizeibehörde verpflichtet hat, eine Kon- fliktkommission einzurichten. Die Konfliktkommission, die unmittelbar der Behör- denleitung unterstellt ist, arbeitet nach dem Grundsatz der Vermittlung. Mit der Leitung ist eine qualifizierte Fach- kraft mit einem Abschluss als Diplom-Psycholo- gin/Diplom-Psychologe, Master of Science oder einer vergleichbaren Qualifikation betraut. Die Anlaufstelle der Konfliktkommission wird von zwei hauptamtlichen, fach- lich qualifizierten Personen geführt. Die Leitung und die Anlaufstelle der Konfliktkommission werden durch ne- benamtlich tätige, fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Direktionen und Ämter unterstützt. Darüber hinaus wirken drei Angehörige der Beschäftig- tenvertretungen (Gesamtpersonalrat, Gesamtfrauenvertre- terin, Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen), ein Vertreter der obersten Dienstbehörde (Se- natsverwaltung für Inneres und Sport) und ein externes Mitglied beratend mit. 2. Trifft es zu, dass die derzeitige Konfliktkommission zwar gut arbeitet, ihre Vorschläge aber häufig durch die Behördenleitung negiert werden? Zu 2.: Nein. 3. Trifft es zu, dass die entsprechende Dienstvereinba- rung zwischen Gesamtpersonalrat und Polizeipräsidenten oftmals nicht eingehalten wird? Zu 3.: Nein. 4. Trifft es zu, dass aus dem Bereich ZSE IV B min- destens 8 Beamte die Konfliktkommission aufsuchten und umgehend gegen ihren Willen die Dienststelle verlassen mussten? 5. Trifft es ebenfalls zu, dass diese Beamten dauerhaft erkrankten? Zu 4. und 5.: Die Konfliktkommission betreut Kon- fliktfälle aus allen Bereichen der Polizei Berlin. Eine ver- trauensvolle Zusammenarbeit kann aber nur gewährleistet werden, wenn die Verschwiegenheitspflicht eingehalten wird. Aus fürsorgerischen und datenschutzrechtlichen Gründen kann daher zu Einzelfällen keine Auskunft er- teilt werden. Das Aufsuchen der Konfliktkommission stellt aber per se keinen Grund für einen Dienststellen- wechsel dar und ist daher auch noch nie Ursache eines Dienststellenwechsels gewesen. 6. Trifft es zu, dass gegen die Vorgesetzten zu keiner Zeit vorgegangen bzw. Mobbingverhalten geprüft wurde? Zu 6.: Die Konfliktkommission setzt sich professio- nell mit der Bearbeitung von – teilweise eskalierten – Konflikten auseinander, die gemeinsam mit der Behör- denleitung und den zuständigen Amts- und Direktionslei- tern sowie den beteiligten Führungskräften bearbeitet werden. Seit dem Jahr 2002 liegt kein dokumentierter Fall von Mobbing vor. Berlin, den 04. Dezember 2012 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dez. 2012)