Drucksache 17 / 11 213 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (GRÜNE) vom 14. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2012) und Antwort Wie hat sich der Markt für Pflegewohngemeinschaften in Berlin entwickelt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz gibt es derzeit in Berlin? Wie viele Pflege- Wohngemeinschaften mit gemischter Bewohnerschaft (mit und ohne Demenz) gibt es derzeit in Berlin? Wie viele Pflege-Wohngemeinschaften mit Bewohnerschaft ohne Demenz gibt es derzeit in Berlin (bitte alle Angaben Stand 2012) Zu 1.: Derzeit gibt es 485 gemeldete Pflege-Wohn- gemeinschaften, davon sind 256 Wohngemeinschaften auf die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz spezialisiert. Für weitere 181 Wohngemeinschaften wurde keine Spezialisierung angegeben. Es ist davon auszuge- hen, dass in diesen Wohngemeinschaften Menschen mit und ohne Demenz gepflegt und betreut werden. In 51 Wohngemeinschaften werden andere Spezialisierungen angeboten. Hier werden Menschen mit verschiedenen Krankheitsbildern wie z. B. HIV, Beatmungs-pflichtige, Multipler Sklerose, Sucht- und psychiatrischen Erkran- kungen gepflegt und betreut. 2. Wie hat sich der Anstieg der Pflege-Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz, mit gemisch- ter Bewohnerschaft bzw. mit Bewohnerschaft für Men- schen ohne Demenz in den letzten fünf Jahren jeweils entwickelt? Zu 2.: Gesicherte Daten zur Zahl und Entwicklung der Pflegewohngemeinschaften liegen erst mit der Einführung der Meldepflicht gemäß § 14 Abs. 1 Wohn- und Teilha- begesetz (WTG) vor. Das WTG trat zum 01.07.2010 in Kraft. Daten zur Entwicklung in den letzten 5 Jahren lie- gen damit nicht vor. 3. Wie hat sich die durchschnittliche Größe von Pflegewohngemeinschaften seit dem Inkrafttreten der Melde- pflicht durch das Wohnteilhabegesetz entwickelt? Zu 3.: Bei Inkrafttreten des WTG lag die Durch- schnittsgröße bei rund 7,3 Plätzen pro Wohngemein- schaft. Am 31.12.2011 lag der Durchschnitt bei 7,0. Der- zeit liegt die Durchschnittsgröße bei 6,9 Plätzen pro Wohngemeinschaft. 4. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der jeweiligen Pflegestufen in den Wohngemeinschaften mit Demenz, mit gemischter Bewohnerschaft und mit Bewohnerschaft ohne Demenz (bitte für die letzten fünf Jahre auflisten)? Zu 4.: Im Rahmen der Meldepflicht gemäß § 14 Abs. 1 WTG sind Angaben zu den Pflegestufen der Bewohne- rinnen und Bewohner nicht vorgesehen. 5. Welche Erfahrungen wurden in den letzten fünf Jahren mit der Abrechnung der beiden pauschalierten Leistungskomplexe für Menschen mit Demenz in Pflege- wohngemeinschaften (LK 19 für Pflege und LK 38 für Betreuung) gemacht? Zu 5.: Die Einführung der pauschalierten Leistungs- komplexe LK 19 und LK 38 vereinfachte allen Beteiligten das Verfahren, erleichterte die Kalkulierbarkeit der finan- ziellen Aufwendungen, beförderte die Flexibilität in der Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner und vergrößerte für Pflegedienste die Planungssicherheit. Problematisch ist, dass sich aus den pauschalierten Leistungskomplexen LK 19 und LK 38 oder aus der Bün- delung von Einzelleistungskomplexen keine ausreichen- den Vorgaben ergeben, die die Wohngemeinschaften als Ganzes betreffen. Dies betrifft insbesondere die Personal- ausstattung, aber auch die Qualifikation des Personals. Dies erschwert es den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. ihre Vertretungsberechtigte oder ihren Vertretungs- berechtigten, nachzuvollziehen, ob sich die eingesetzten Mittel in ausreichendem Maße im Personaleinsatz nieder- schlagen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 213 2 Das Land setzt sich intensiv dafür ein, die Qualitäts- entwicklung in Wohngemeinschaften zu befördern und Abrechnungsproblemen sowie Leistungs-missbrauch ent- gegenzutreten. 6. Hat der Senat Kenntnis von Problemen bezüglich der Existenz von insbesondere kleineren Wohngemein- schaften durch diese pauschalierten Leistungskomplexe? Zu 6.: Probleme bei kleineren Wohngemeinschaften sind dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 14. Dezember 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2012)