Drucksache 17 / 11 214 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 15. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2012) und Antwort BER-Debakel XXXI: Wie hat der Senat die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses „Flughafen Schönefeld II“ umgesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht überwiegend auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Frage: In welcher Form und mit welchen konkreten Maßnahmen haben Senatskanzlei und Senatsverwaltun- gen die Empfehlungen des 1. Untersuchungsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin – 14. Wahlperiode – „Flughafen Schönefeld II“ umgesetzt, die da lauten: “1. Der Ausschuss empfiehlt als Ergebnis seiner Untersuchung auf einer klaren Benennung von Verantwort- lichkeiten und Verantwortlichen zu bestehen – durchzusetzen von den Anteilseignern. Künftig sollte klareren Strukturen bei Organisationsformen wie der BBF der Vorzug gegeben werden, durch die Interessenkollisionen vermieden werden können. 2. Bezüglich der Frage der Klärung etwaiger Scha- densersatzansprüche gegen CSFB bzw. WCP bzw. WIB sieht der Ausschuss dringenden Handlungsbedarf für den Rechnungshof von Berlin und regt an, der Senat von Ber- lin möge den Sachverhalt ebenfalls einer Prüfung unterziehen . 3. Der Ausschuss empfiehlt, die Begleitung solcher Verfahren durch eine Anti-Korruptionsorganisation, wie z. B. Transparency International. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss künftig bei Projekten einer bestimmten Grö- ßenordnung Maßnahmen zu ergreifen, die ein Höchstmaß an Transparenz garantieren und entsprechende Leitlinien auszuarbeiten.” Antwort: Die Empfehlungen des 1. Untersuchungsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin – 14. Wahlperiode – „Flughafen Schönefeld II“ zielten insbesondere auf die Durchsetzung klarerer Strukturen bei der Organisation der BBF und ihrer Tochtergesellschaften ab. Damals waren die maßgeblichen Entscheidungen hin- sichtlich der Privatisierung in einer Tochtergesellschaft der BBF, der Projektplanungsgesellschaft Schönefeld mbH (PPS), getroffen worden. Nach dem Abschluss eines Vergleichs zwischen der PPS und dem einzig verbliebenen Bieterkonsortium und dem damit einhergehenden Ende des Privatisierungsver- fahrens wurde die PPS aufgelöst und die (damalige) BBF neu strukturiert. Für Planung und Bau des neuen Groß- flughafens wurden so klar identifizierbare Verantwort- lichkeiten geschaffen und die Empfehlungen des Untersu- chungsausschusses umgesetzt. Hinsichtlich der Klärung etwaiger Schadensersatzan- sprüche gegen CSFB, WCP bzw. WIB ist darauf hinzu- weisen, dass Vertragspartner der genannten Beratungsun- ternehmen nicht das Land Berlin, sondern die PPS war. Schadensersatzansprüche wurden geprüft; im Ergebnis konnte eine außergerichtliche Einigung über Schadenser- satzzahlungen mit CSFB und WCP erreicht werden. Der Empfehlung des Ausschusses, die Vergaben beim Bau des neuen Flughafens durch eine Antikorruptionsor- ganisation wie z.B. Transparency International begleiten zu lassen, ist die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH gefolgt . Sämtliche Vergaben wurden stichprobenartig von Transparency International ohne Beanstandungen geprüft. In diesem Zusammenhang wurde mit Tranparency Inter- national eine Integritätsvereinbarung geschlossen. Berlin, den 12. Dezember 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2012)