Drucksache 17 / 11 220 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 16. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2012) und Antwort Barrierefreie Informationstechnik in der Berliner Verwaltung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Schaffung und Umsetzung einer barrierefreien Informationstechnik (BITV) a. in den Senatsverwaltungen b. in den nachgeordneten Einrichtungen c. in den Bezirksverwaltungen? 2. Wie ist der aktuelle Stand der Angebote von PDFDokumenten in barrierefreier Version bei den jeweiligen Internetauftritten der Berliner Verwaltung? (Bitte Auf- gliederung wie zu Frage 1) Zu 1.und 2.: Nach § 17 Satz 2 des Landesgleichbe- rechtigungsgesetzes Berlin vom 17.05.1999 in der Fas- sung vom 28.9.2006 ist die für die Steuerung des landes- weiten Einsatzes von Informationstechnik zuständige Se- natsverwaltung für Inneres und Sport im Einvernehmen mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung gehal- ten, eine Rechtsverordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik zu erlassen. Eine solche Rechtsverordnung für das Land Berlin gibt es bisher nicht. Daher arbeitet die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gerade am Entwurf für eine Verord- nung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Men- schen mit und ohne Behinderung (Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung – BITV Berlin), welche sich inhaltlich an der BITV 2.0 des Bundes orientiert. Die neue Verordnung berücksichtigt neben der techni- schen Weiterentwicklung und den Belangen blinder und sehbehinderter Menschen auch die Belange gehörloser, hör-, lern-, und geistig behinderter Menschen. Die für die Umsetzung der geplanten BITV Berlin vo- raussichtlich anfallenden Kosten werden zurzeit zusam- mengestellt. Nach den Erkenntnissen der Senatsverwal- tung für Inneres und Sport sehen die Bezirks- und Senats- verwaltungen vor allem erhebliche Aufwände zur barrie- refreien Umgestaltung der in die Internet-Sites eingebun- denen Dokumente in PDF-Formaten sowie Ergänzung der Informationsangebote um Darstellungen in Leichter Spra- che sowie Gebärdensprachenvideos. Insgesamt bestehen für die Berliner Verwaltung weder allgemeinverbindliche Kennzahlen für erreichte Stände der Barrierefreiheit in der eingesetzten Informationstech- nik noch entsprechende Berichtspflichten an die für die Koordinierung der Informationstechnik (IT) im Land Ber- lin zuständige Senatsverwaltung. Im Rahmen der oben genannten Vorhaben zur Gestaltung des IT- und Organi- sationsrechts werden entsprechende Überlegungen mit einbezogen. Eine detaillierte Darstellung der Stände der Umset- zung barrierefreier Zugänge zu informationstechnischen Angeboten nach Senats-, Bezirks- und nachgeordneten Verwaltungen liegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht vor. Im Rahmen einer kleinen Anfrage könne die dazu erforderlichen Daten auch nicht kurzfristig erho- ben werden. 3. Wie wird dem Rechtsanspruch auf barrierefreie Bescheide von blinden Menschen gegenwärtig Rechnung getragen und was wird unternommen, damit auch die elektronische Übermittlung von Dokumenten für blinde Menschen im Verwaltungsverfahren genutzt werden kann? (Bitte Aufgliederung wie zu Frage 1) Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ar- beitet am Entwurf eines Landesgesetzes über E- Government- und Organisationsfragen (Berliner E- Government-Gesetz – EGovG Bln). Das EGovG Bln soll an den Regelungen des von der Bundesregierung für die Bundesverwaltung entworfenen E-Government-Gesetzes ausgerichtet werden. Mit dem EGovG Bln sollen informa- tionstechnisch gestützte Antrags- und Bescheidverfahren für die Berliner Verwaltung verbindlich geregelt werden. Davon werden auch blinde Menschen durch Ausweitung elektronischer Übermittlung von Dokumenten durch die Berliner Verwaltung profitieren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 220 2 Mit dem Projekt eAkte betreibt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zurzeit ein Vorhaben, um in der Berliner Verwaltung an 34.000 Arbeitsplätzen die Vo- raussetzungen für die mit dem EGovG Bln angestebten informationstechnisch gestützten Antrags- und Bescheid- verfahren zu schaffen. Im Umsetzungskonzept wurde in den Anforderungen an eine Systemlösung auch auf die Barrierefreiheit geachtet. So muss die künftige eAkte Lö- sung den Standard der Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung des Bundes (BITV 2.0) erfüllen (siehe Ant- wort zu 1. und 2.). Eine detaillierte Darstellung über barrierefreie Be- scheide an blinde Menschen, gegliedert nach Senats-, Bezirks- und nachgeordneten Verwaltungen liegt der Se- natsverwaltung für Inneres und Sport nicht vor. Im Rah- men einer kleinen Anfrage könne die dazu erforderlichen Daten auch nicht kurzfristig erhoben werden. Berlin, den 15. Januar 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2013)