Drucksache 17 / 11 226 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 19. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2012) und Antwort ÖPNV auch unter privater Beteiligung verlässlich organisieren! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stel- lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor- tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Wie hat sich die Quote beauftragter privater Transport-Unternehmen im Berliner ÖPNV in den Jahren 2000 – 2012 entwickelt? Zu 1.: In den Jahren 2000 bis 2007 haben die Berliner Verkehrsbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ca. 12% der Aufträge an private Transportunternehmen vergeben. In 2008 wurde die Fremdvergabequote stufen- weise auf ca. 8% abgesenkt und beträgt seitdem ca. 8%. 2. Wann und wie wird das Einhalten von Ausschreibungsbedingungen seitens der BVG bei Ausschreibungen von Beförderungsleistungen kontrolliert? Zu 2.: Die zur Eignungsprüfung des Anbieters nötigen Angaben werden vor Zuschlagserteilung und die die Be- triebsdurchführung betreffenden Vorgaben und Regelun- gen laufend stichprobenartig kontrolliert. 3. Erfolgte seit Mai 2011 aufbauend auf die Kleine Anfrage 16/15 387 eine Überprüfung der Einhaltung der in der dort thematisierten Ausschreibung geforderten Kri- terien? Zu 3.: Vertraglich ist sichergestellt, dass Mindestlohn zu zahlen ist. Die Vertragspartner sind gehalten, vertrags- relevante Veränderungen unaufgefordert und unverzüg- lich anzuzeigen. Die BVG AöR geht Unregelmäßigkeiten nach, sofern sie ihr bekannt werden. Bis dato war dies nicht der Fall. 4. Ist der Senat mit mir der Auffassung, dass grundsätzlich die Beteiligung privater Unternehmen auch zur Leistungserbringung im ÖPNV wünschenswert ist, aller- dings die Einhaltung der Bedingungen zur reibungslosen Zusammenarbeit mit der BVG einzuhalten sind? Zu 4.: Der Senat begrüßt die Beteiligung privater Subunternehmen an der Durchführung des ÖPNV. Dies dient der Flexibilisierung und kann so helfen, bestimmte Verkehrsbedarfsspitzen abzufedern. Grundsätzlich soll die Durchführung des ÖPNV allerdings in der Hand eines einzigen kommunalen Unternehmens liegen, das diese Aufgabe auf der Grundlage eines umfassenden und ein- heitlichen Verkehrsvertrages wahrnimmt. Berlin, den 04. Dezember 2012 In Vertretung Guido B e e r m a n n .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2012)