Drucksache 17 / 11 233 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 21. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2012) und Antwort Sicherheit an Berliner Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die allgemeine Sicherheits- lage an den Berliner Schulen und welche signifikanten Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Bezirken und Schulformen (Bitte um Auflistung der sicherheitsre- levanten Vorfälle seit dem Jahr 2009)? Zu 1.: Die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle an Schulen (Amokdrohungen) hat seit 2009 kontinuierlich abgenommen. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sind durch die Schulen folgende Vor- fälle gemeldet worden: Schuljahr 2009/10, 63 Fälle (ho- her Anstieg nach der Amoktat in Winnenden); Schuljahr 2010/11, 51 Fälle (hohes Aufkommen durch Internetplatt- form "Isharegossip"); Schuljahr 2011/12, 17 Fälle; Schul- jahr 2012/13 bisher 4 Fälle. Dabei handelt es sich über- wiegend um verbale, schriftliche oder im Internet kursie- rende Drohungen. Es gibt keine signifikanten Unterschiede zwischen den Bezirken. Bei den Schulformen kommt der überwiegende Anteil der Meldungen aus dem Oberschulbereich: Sekun- darschulen, Gymnasien und berufliche Schulen. 2. Inwieweit gibt es eine Kooperation zwischen Berlin und den anderen Bundesländern im Hinblick auf die grundsätzliche Verbesserung der Sicherheitslage an Schu- len? Zu 2.: Institutionell verankerte diesbezügliche Koope- rationen bestehen nicht. Bei den Entscheidungsfindungen im Land Berlin werden jedoch Maßnahmen und Erfah- rungen aus Pilotprojekten anderer Bundesländer berück- sichtigt. 3. Wie bewertet der Senat die sog. AMOK- Warnsysteme an den Berliner Schulen, an wie vielen Schulen sind sie bereits installiert und welche signifikan- ten Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Bezirken und Schulformen (Bitte um Auflistung je Bezirk)? 4. Strebt der Senat an, das AMOK-Warnsystem an al- len Berliner Schulen zu installieren und wenn ja, aus wel- chen Mitteln soll dies finanziert werden und wenn nein, warum nicht und welche Alternativmaßnahmen werden stattdessen umgesetzt? Zu 3. und 4.: In Zusammenarbeit mit der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden im April 2009 die Baustandards für die öffentlichen Schulen des Landes dahingehend geändert, dass seitdem bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen an Schulgebäuden Laut- sprecheranlagen zu installieren sind. Dadurch soll mittel- und langfristig erreicht werden, dass im Fall einer Amoklage Warnhinweise über die Lautsprecheranlagen gegeben werden können. Als sofort wirksame Interims- maßnahme wurde die berlinweit einheitliche Vorgehens- weise festgelegt, die in jeder Schule vorhandenen Pausen- signalanlagen für die Alarmierungen nachzurüsten. Die Bezirke wurden gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für jeden Schulstandort die jeweils vorhandene technische Ausgangslage zu erheben und bei Schulgebäuden, die über keine Lautsprecheranlagen verfügen, entsprechend zu verfahren. Dieses Interims-AMOK-Warnsystem ist nach den hier vorliegenden Kenntnissen an allen allgemein bildenden öffentlichen Schulen bis auf wenige Einzelfälle abge- schlossen. Die Finanzierung der Nachrüstung der Pausen- signalanlagen erfolgte aus den Mitteln der „Baulichen Hochbauunterhaltung“ sowie des Schulanlagensanierungsprogramms . Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten werden die Kosten der Lautsprecheranlagen bei der Kos- tenaufstellung eingeplant. 5. Inwieweit wird das Beratungsangebot der Zentral- stelle für Prävention des Landeskriminalamts Berlin von den Berliner Schulen in Anspruch genommen und welche signifikanten Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Bezirken und Schulformen (Bitte um Auflistung je Be- zirk)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 233 2 Zu 5.: Das Sachgebiet „Technische Prävention“ der Zentralstelle für Prävention hat zusammen mit der behör- denweiten Koordinierungs- und Steuerungsstelle Amok- lagen im Stab des Polizeipräsidenten an der AG Amok- prävention „Kennzeichnung und Schließtechnik“, bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und For- schung (jetzt: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) teilgenommen, in der grundlegende Anfor- derungen zur Amokprävention an Berliner Schulen fest- gelegt wurden. Das Beratungsangebot zur Amokprävention der Zent- ralstelle für Prävention richtet sich vor allem an die Schulverwaltungen der Bezirke als Projektierer möglicher baulicher Veränderungen und ist bislang von zwei Bezir- ken (Steglitz-Zehlendorf und Spandau) in Anspruch ge- nommen worden. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulpsychologie hat die Polizei Berlin in den Jahren 2009/2010 für Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. de- ren Vertreterinnen und Vertreter Informationsveranstal- tungen zum Thema „Amok“ durchgeführt. In vielen Schulen wurden inzwischen sogenannte Kri- senteams eingerichtet, die das Thema „Umgang mit Bedrohungs - und Gefahrenlagen“ (u.a. Amok) schulintern fortentwickeln und sich bei Bedarf an die Polizei Berlin mit der Bitte um Unterstützung wenden. Darüber hinaus erfolgen anlassbezogen allgemeine Beratungsgespräche zum Umgang mit Bedrohungs- und Gefahrenlagen durch die Polizei an Schulen/Berufsschulen/Hochschulen, z.B. im Nachgang von Amokdrohungen. Diese werden jedoch bei der Polizei nicht statistisch erfasst. Beratungen zur rein technischen Amokprävention an Schulen erfolgen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle für Prävention in erster Linie ebenfalls anlassbezogen. Diese Beratungen beschränkten sich auf wenige, über das Stadtgebiet verteilte Einzelfälle. Berlin, den 11. Januar 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2013)