Drucksache 17 / 11 244 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 22. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2012) und Antwort Erfassung von Schuldaten für statistische Zwecke im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Daten aus dem "Kerndatensatz der Länder für schulstatistische Individualdaten", (beschlossen von der KMK am 13.11.2008) erfasst das Land Berlin? Zu 1.: Die Daten gemäß der Merkmalsätze zur "Schu- le", zu "Klassen“, "Lehrkräfte" und zu "den Lehrerbewegungen voll- und teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte" werden erfasst. 2. Welche Kerndaten erfasst das Land Berlin nicht? Zu 2.: Die Daten gemäß der Merkmalsätze zu "Schü- lerinnen und Schüler", zu "Schulabgängerinnen und Schulabgänger und Absolventinnen und Absolventen" und zu „Unterrichtseinheiten (UE)" werden bisher nicht auf Individualebene erfasst. 3. Welche Gründe führt der Senat dafür an, bestimmte Kerndaten aus dem Kerndatensatz der KMK nicht zu er- fassen? 5. Im Land Berlin liegen dem Amt für Statistik bisher die Daten zu Schulen, Klassen, SchülerInnen, Absolven- tInnen/AbgängerInnen, Lehrkräften sowie Unterricht in aggregierter Form vor. Plant der Senat eine Umstellung auf Individualdaten? Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht? 10. Wieso setzt der Berliner Senat den KMK- Beschluss zum Kerndatensatz der Länder für schulstatisti- sche Individualdaten nicht um? Zu 3., 5. und 10.: Mit der Einführung einer Automati- sierten Schülerdatei (Schulgesetz § 64a) und der Einfüh- rung der Schulverwaltungssoftware in den Schulen im Rahmen des Verfahrens eGovernment soll die Umsetzung des Kerndatensatzes der Kultusministerkonferenz (KMK) für die noch ausstehenden Merkmalsätze erfolgen. Die Einführung erfolgt zurzeit schrittweise und ist schwer- punktmäßig mit den Gymnasien gestartet. 4. Wann wurde zuletzt eine Aktualisierung der erfass- ten Datensätze aus dem Kerndatensatz der KMK durchgeführt ? Welche technischen Mittel kamen hierbei zur An- wendung? Wenn keine Aktualisierungen durchgeführt werden, wieso nicht? Zu 4.: Gegenüber der KMK haben sich die Länder verpflichtet, einmal jährlich die Daten zu einem Stichtag zur Verfügung zu stellen. Intern werden die von der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft zurzeit erfassten Datens- ätze zum Kerndatensatz der KMK über Applikation- Server-Verfahren täglich aktualisiert. 6. Im Land Brandenburg werden in der Schulstatistik, mit Ausnahme der Absolventen/¬Abgänger, Indivi- dualdaten erhoben. Wie bewertet der Senat die Erhebung von Individualdaten? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft befürwortet die Erhebung von Individualda- ten, wenn sie in einem wirtschaftlich vertretbaren Auf- wand von den Schulen geleistet werden kann und im Rahmen des Schulgesetzes § 64a erfolgt. 7. Wie bewertet der Senat die Einführung einer zentra- len Datenkoordinierungsstelle, wie sie in Brandenburg bereits vorhanden ist? 8. Plant der Berliner Senat ebenfalls die Einführung einer solchen Koordinierungsstelle? Wenn ja, wann ist mit der Einführung zu rechnen? Wenn nein, wieso nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 244 2 Zu 7. und 8.: Die Verwaltungsstrukturen im Schulbe- reich und insbesondere die Delegation von Verantwort- lichkeiten an die Kreis-Schulämter in Brandenburg ist kaum vergleichbar mit der Berliner Aufgabenteilung zwi- schen Schulen, Bezirken und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. In Berlin gibt es be- reits eine zentrale Statistikstelle im Schulbereich, die die schulstatistischen Daten erhebt, aufbereitet und veröffent- licht. 9. Ist dem Senat bewusst, dass durch die Weitergabe der Erhebungen zur Herkunftssprache von SchülerInnen beschränkt auf Klassensätze die Arbeit des Landesamts für Statistik stark beeinträchtigt wird? Wenn ja, wie ge- denkt der Senat diese Problematik zu lösen? Zu 9.: Die Vorteile der Individualdaten gegenüber den Klassensätzen liegen auf der Hand. Deshalb befürwortet Berlin auch den KMK-Beschluss ausdrücklich. Eine kon- krete Umsetzung muss allerdings dem organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmen folgen. Aus diesem Grund haben zurzeit auch erst 2 der 16 Länder (Hessen und Bremen) alle Merkmalsätze des Kerndatensatzes umfassend als Individualdaten abgebil- det. 11. Wie bewertet der Senat die eingeschränkte Unab- hängigkeit des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg durch die nicht vollzogene Umsetzung des KMK- Beschlusses? Zu 11.: Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist durch die schrittweise Einführung der Umsetzung des KMK-Beschlusses genauso wenig in seiner Unabhängig- keit eingeschränkt, wie die Statistischen Ämter der ande- ren 13 Länder, die bisher noch nicht umfassend Individu- aldaten eingeführt haben. Berlin, den 07. Dezember 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2013)