Drucksache 17 / 11 250 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jasenka Vilbrandt und Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 20. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2012) und Antwort Barrierefreiheit im Verkehr: Wie steht es um die Ampeln mit akustischen Signalen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gehört die Ausstattung der Berliner Ampeln mit akustischen Signalen für sehbehinderte und blinde Menschen für den Berliner Senat zu den notwendigen Voraussetzungen für Barrierefreiheit? Antwort zu 1.: Ja. Barrierefreiheit ist eine Standard- vorgabe bei der Planung von Straßen und bei der Ausstattung von Ampelanlagen. Aus diesem Grunde werden alle neuen sowie alle grunderneuerten bestehenden Ampeln behindertengerecht ausgerüstet. Für eine beschleunigte Nachrüstung der bestehenden Ampeln hat der Senat seit 2006 ein Sonderprogramm für den behindertengerechten Ausbau von Ampeln aufgelegt, mit dem pro Jahr rund 10 - 15 Anlagen zusätzlich ausgerüstet werden können. Frage 2: Welche technischen (und sonstigen) Alterna- tiven kennt der Berliner Senat zu Ampeln mit akustischen Signalen, um einen sicheren Straßenübergang für sehbehinderte und blinde Menschen zu ermöglichen? Antwort zu 2.: Alternativen zu barrierefreien Ampel- anlagen, die mit akustischen Signalen und taktil erfassba- ren Elementen sowohl ortsansässigen als auch ortsfrem- den sehbehinderten und blinden Menschen ein selbststän- diges und vergleichbar sicheres Überqueren von Straßen und Kreuzungen ermöglichen, sind dem Senat nicht be- kannt. Frage 3: Wie viele Ampeln gibt es insgesamt in Berlin und wie hat sich die Anzahl der mit akustischen Signalen ausgestatteten Ampeln seit 1995 in Berlin entwickelt? Bitte nach Jahren bis heute auflisten. Antwort zu 3.: Daten für die Jahre bis 2005 liegen nicht vor, auf statistisch verwertbare Zahlen kann daher erst ab 2006 zurückgegriffen werden. Hierzu wird auf die folgende Tabelle verwiesen: Frage 4: Welche Ausführungen von Akustischen Zu- satzvorrichtung aus welchem Produktionsjahr werden zur Zeit in Berlin eingesetzt? Welche Ausführungen entspre- chen dem gegenwärtigen Stand der Technik? Antwort zu 4.: Im Land Berlin sind Blindenakustiken folgender Herstellerfirmen im Einsatz: RTB, Dambach, STN sowie Langmatz. Das jeweilige Produktionsjahr der Zusatzgeräte (BLAK) entspricht im Wesentlichen dem Errichtungszeitpunkt der damit ausgestatteten Lichtsig- nalanlage (LSA). Die BLAK haben zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Inbetriebnahme den jeweils gültigen Vorschriften entsprochen und sind technisch auch heute noch weitestgehend auf einem aktuellen Stand. Frage 5: Wie haben sich die Preise für die Umrüstung auf Ampelanlagen mit Blindenakustik (bitte in Euro für eine einzelne Ampel) in den letzten Jahren entwickelt? Antwort zu 5.: Die Preise sind seit 2006 für das Land Berlin konstant geblieben, da mit dem Generalüberneh- mer für Lichtsignalanlagen feste Pauschalpreise langfris- tig vereinbart worden sind. Jahr LSA-Anlagen gesamt mit Akustik (Gesamtbestand) 2006 2060 980 2007 2083 1099 2008 2100 1194 2009 2110 1251 2010 2123 1305 2011 2132 1344 2012 2144 1376 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 250 2 Frage 6: Welche Kosten würden entstehen, wenn die noch nicht mit Blindenakustik ausgestatteten Ampeln entsprechend ausgerüstet würden? Antwort zu 6: Nach einer groben Schätzung müssten für die Umrüstung der 768 noch nicht behindertengerecht ausgestatteten Lichtsignalanlagen rund 60 Millionen Euro investiert werden (Kosten für den Signalgeber, ggf. ein neues Steuergerät, die Verlegung zusätzlicher Kabel, pla- nerische und begleitende Maßnahmen). Hinzu kämen die erhöhten laufenden Kosten in noch nicht bezifferter Höhe für die Instandhaltung der aufwändigeren Technik. Frage 7: Bei wie vielen Ampeln mit Blindenakustik ist diese Akustik zur Zeit außer Betrieb gesetzt? Antwort zu 7.: Dem Senat sind mit Stand vom 29.11.2012 insgesamt 12 Lichtsignalanlagen bekannt, bei denen es eine Funktionsbeeinträchtigung der BLAK gibt. An der Beseitigung der Störungen wird gearbeitet. Frage 8: Wer ist für die Instandhaltung der akusti- schen Signalgeber verantwortlich bzw. wie wird die In- standhaltung organisiert? Antwort zu 8.: Die Instandhaltung der akustischen Signalgeber verantwortet die jeweilige Signalbaufirma im Auftrag der Alliander Stadtlicht GmbH als Generalüber- nehmer der Verkehrslenkung Berlin. Die Organisation im Zusammenhang mit Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt zentral durch die Alliander Stadtlicht GmbH. Eine War- tung an der Blindenakustik findet alle 6 Monat statt. Im dazwischen liegenden Zeitraum wird die BLAK nach Eingang einer Störungsmeldung kurzfristig instandge- setzt. Frage 9: Wie viele Beschwerden, Anzeigen und Verfahren wegen des Lärms durch akustische Ampelsignale wurden von Anliegern bzw. Bewohnern gegen die Stadt eingeleitet? Antwort zu 9.: Anzeigen oder Verfahren gegen die Stadt sind dem Senat in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Beschwerden über zu laute oder zu leise Signal- geber werden als Störungen aufgenommen und entspre- chend behandelt. Vielfach erfolgt im Zuge der Beseiti- gung der Störung die Einstellung der Akustik einver- nehmlich unter Hinzuziehung der Betroffenen, also der Anwohner bzw. Anwohnerinnen und der sehbehinderten Nutzer und Nutzerinnen der betreffenden Anlage. Im Zeitraum des Vertrages mit der Alliander Stadtlicht GmbH als Generalübernehmer wurden seit 2006 bis heute 1459 Störungen an Blindenakustiken gemeldet. Frage 10: Wie können sehbehinderte und blinde Men- schen die Standorte von Ampeln mit akustischen Signalen erfahren? Antwort zu 10.: Dem allgemeinen Blinden- und Seh- behindertenverein Berlin liegt eine aktuelle Datei mit den Standorten von barrierefreien Lichtzeichenanlagen vor. Diese wird in unregelmäßigen Abständen durch eine von der Verkehrslenkung Berlin übermittelte Auflistung aktu- alisiert. Dort, aber auch bei der Verkehrslenkung Berlin, können Betroffene die Standorte erfahren. Berlin, den 19. Dezember 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2013)