Drucksache 17 / 11 251 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 22. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2012) und Antwort Zebrastreifen, Ampeln und der Denkmalschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei welcher Planung zur Einrichtung von Zebrastreifen oder Ampeln in den Jahren 2008 bis 2011 mussten Stellungnahmen der für Denkmalschutz zustän- digen Stellen eingeholt werden? Antwort zu 1: In den Jahren 2008 bis 2010 war bei der Einrichtung einer Lichtsignalanlage in keinem Fall die Denkmalschutzbehörde betroffen. Bei der Einrichtung von Zebrastreifen sind in diesem Zeitraum lediglich bei dem Standort am Zeltinger Platz im Bezirk Reinickendorf Denkmalschutzbelange betrof- fen. Frage 2: Bei welchen Maßnahmen gab es eine ableh- nende Stellungnahme der für Denkmalschutz zuständigen Stellen? Antwort zu 2: Bei der Maßnahme Fußgängerüberwege am Zeltinger Platz gab es Hinweise seitens der für Denk- malschutz zuständigen Behörden. Ablehnende Stellung- nahmen grundsätzlicher Art liegen nicht vor. Frage 3: Welche Planungen wurden aufgrund der ab- lehnenden Stellungnahmen nicht weiter verfolgt? Antwort zu 3: Es wurden keine Planungen aufgrund ablehnender Stellungnahmen weiterverfolgt. Frage 4: Bei welchen Zebrastreifen oder Ampeln ist durch die Senatsverwaltung die Nicht-Beachtung der Einwendungen der für Denkmalschutz zuständigen Stel- len angeordnet worden? Antwort zu 4: Der nach einem Entwurf von Ludwig Lesser realisierte Zeltinger Platz ist zusammen mit großen Teilen des Grünflächensystems der Gartenstadt Frohnau als Gartendenkmal eingetragen. An verschiedenen Stellen auf dem Zeltinger Platz soll aus Verkehrssicherheitsgrün- den die Überquerung für Fußgänger verbessert werden. Die im Ergebnis angestrebten zwei Fußgängerüberwe- ge am Zeltinger Platz wurden im Februar 2010 angeord- net und im Juni/Juli 2010 aufgrund von Einwänden der BVG hinsichtlich der Schleppkurven noch einmal modifi- ziert. Die getroffene Entscheidung zu zwei Fußgänger- überwegen am Zeltinger Platz wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgenommen. Die vom Tiefbauamt vorgenommene Entwurfsplanung wurde im Bezirk der unteren Denkmalbehörde vorgelegt und diese somit davon in Kenntnis gesetzt. Das Landesdenkmalamt wurde nicht einbezogen. Eine denkmalrechtliche Genehmigung wurde nicht erteilt. Es hat danach ergänzende Gespräche mit Vertretern des Landesdenkmalamts gegeben. Im Ergebnis werden reduzierte Ausführungen der Gehwegvorstreckungen er- arbeitet, um die Linienführung der Platzumrandung mög- lichst wenig zu beeinflussen. Berlin, den 19. Dezember 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2013)