Drucksache 17 / 11 256 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Karsten (SPD) vom 24. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2012) und Antwort Immobilienerwerb seit 2008 durch griechische Staatsbürger Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang wurde in Berlin seit 2008 Im- mobilieneigentum von griechischen Staatsbürgern erwor- ben? 2. Wer sind die Eigentümer? Zu 1. und 2.: Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Nach § 15 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV) kön- nen - bei natürlichen Personen - zur Bezeichnung des Be- rechtigten im Grundbuch lediglich der Name (Vorname und Familienname), der Beruf, der Wohnort sowie nöti- genfalls andere die Berechtigten deutlich kennzeichnende Merkmale (zum Beispiel das Geburtsdatum) eingetragen werden. Angaben über die jeweilige Nationalität der Ei- gentümer und Eigentümerinnen lassen sich den Grundbü- chern nicht entnehmen. Berlin, den 10. Dezember 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dez. 2012)