Drucksache 17 / 11 258 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Pavel Mayer (PIRATEN) vom 27. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2012) und Antwort Auf welcher Grundlage wird der Beteiligungsbericht des Landes Berlin zusammengestellt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Unternehmen in den Bericht über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und an bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts (Betei- ligungsbericht) aufgenommen wird? Zu 1.: Der Bericht über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und bedeu- tende Anstalten des öffentlichen Rechts (Beteiligungsbe- richt) liefert Informationen über alle Unternehmensbetei- ligungen des Landes Berlin in privater Rechtsform und in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts. Dabei wird über unmittelbare Beteiligungen jeweils in einer 3 - 4seitigen Einzeldarstellung informiert. Ausnahmen bilden geringfügige unmittelbare Beteiligungen (deutlich unter 1% Beteiligungsquote), die im Anhang des Beteiligungs- berichts aufgelistet werden. Mittelbare Beteiligungen des Landes werden innerhalb der Einzeldarstellungen der unmittelbaren Beteiligungen, deren Töchter sie sind, aufgelistet. Dabei wird auf Immo- bilienfonds, Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der GbR, KG oder GmbH & Co. KG in allgemeiner Form ohne namentliche Nennung hingewie- sen. Zusätzlich informiert der Beteiligungsbericht über die bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts. Kriterium für die Darstellung im Beteiligungsbericht ist für Anstal- ten des öffentlichen Rechts, ob sie wie Wirtschaftsunter- nehmen geführt werden und aufgrund ihrer wirtschaftli- chen Bedeutung in das Beteiligungsmanagement bei der Senatsverwaltung für Finanzen aufgenommen sind. 2. Welche landeseigenen Unternehmen und Unter- nehmen an denen das Land Berlin Teileigentümer ist sind nicht im Beteiligungsbericht aufgeführt? Zu 2.: Im Beteiligungsbericht sind die Beteiligungen gemäß § 65 Landeshaushaltsordnung vollständig aufge- führt, sowie zusätzlich deren Tochterunternehmen. 3. Auf welchen Betrag summieren sich die Bilanzvolumina der nicht aufgeführten Unternehmen auf? 4. Auf welche Summe belaufen sich die Zuschüsse durch das Land Berlin an die nicht aufgeführten Unter- nehmen? 5. Wie ist die parlamentarische Kontrolle über diese Unternehmen sichergestellt? Zu 3. - 5.: Entfällt - Siehe Antwort zu Frage 2. Berlin, den 17. Dezember 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2012)