Drucksache 17 / 11 262 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 27. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2012) und Antwort Einstellung von Lehrpersonal an SESB Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele LehrerInnen und ErzieherInnen an Staat- lichen Europa-Schulen in Berlin (SESB) sind nicht- deutscher Erstsprache bzw. Herkunftssprache? (sortiert nach Beruf, Schule und Bezirk) Zu 1.: Auswertungen zu den beschäftigten Lehrkräften sowie zu den Erzieherinnen und Erziehern nichtdeutscher Erstsprache bzw. Herkunftssprache sind nicht möglich, da diese nicht gesondert erfasst werden. An der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) ist sowohl Erzieherpersonal des öffentlichen Dienstes als auch Personal von Trägern der freien Jugendhilfe, mit denen entsprechende Kooperationsvereinbarungen abge- schlossen werden, tätig. Für das Personal der Träger der freien Jugendhilfe sind dem Senat grundsätzlich keine Angaben im Sinne der Frage möglich. 2. Wie viele LehrerInnen der SESB haben eine abgeschlossene LehrerInnenausbildung im Ausland erworben? (sortiert nach Schule und Bezirk) 3. Wie viele ErzieherInnen und anderes pädagogisches Personal an SESB haben qualifizierende Abschlüsse im Ausland erworben bzw. wie viele verfügen über eine an- erkannte ausländische Ausbildung? (sortiert nach Schule und Bezirk) Zu 2. und 3.: Da Lehrkräfte der SESB mit einer im Herkunftsland abgeschlossenen Lehramtsausbildung zwar hinsichtlich der Anerkennung ihrer jeweiligen Ausbildung einzelfallbezogen geprüft, jedoch bei der Einstellung für die SESB nicht gesondert erfasst werden, können dazu keine Angaben gemacht werden. Das trifft gleichermaßen auch auf die Erzieherinnen und Erzieher sowie anderes pädagogisches Personal der SESB zu. 4. Wie viele LehrerInnen und ErzieherInnen nicht- deutscher Herkunftssprache wurden in den letzten fünf Jahren an SESB neu eingestellt? (sortiert nach Schule und Bezirk) Zu 4.: Einstellungsvoraussetzungen für Lehrkräfte an der SESB sind die 1. und 2. Staatsprüfung für das jeweils in der Stellenausschreibung genannte Lehramt oder eine abgeschlossene Lehramtsausbildung nach Recht des Her- kunftslandes bei Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. In den letzten 5 Jahren erfolgten an der SESB, der Staatlichen Internationalen Schule Berlin und für die zweisprachige deutsch-türkische Alphabetisierung fol- gende Einstellungen: 2008: 25 Lehrkräfte 2009: 34 Lehrkräfte 2010: 27 Lehrkräfte 2011: 26 Lehrkräfte 2012: 31 Lehrkräfte Eine weitere Aufgliederung ist, aufgrund des Vorge- hens zum Zeitpunkt der Einstellung wie unter 2. und 3. beschrieben, nicht möglich. Bei Erzieherinnen und Erziehern waren aufgrund des bestehenden Personalüberhanges im Land Berlin in den vergangenen Jahren nur in geringen Umfang Außenein- stellungen möglich. Sofern Bewerberinnen und Bewerber mit passender nichtdeutscher Herkunftssprache und ent- sprechender Qualifikation zur Verfügung standen, wurden diese gezielt und bedarfsgerecht für Staatliche Europa- Schulen ausgewählt. Eine gesonderte Erfassung bzw. sta- tistische Erhebung ist nicht vorgesehen. Weitere statistische Angaben im Sinne der Frage sind nicht möglich. 5. Wie viele Anträge auf Lehrbefähigung von nicht- deutschen ErstsprachlerInnen wurden aufgrund einer ge- wünschten Anstellung an einer SESB in den letzten fünf Jahren gestellt? (sortiert nach Herkunftsland, Schule und Bezirk) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 262 2 a) Wie vielen von diesen Anträgen wurde entspro- chen? b) Wie viele von diesen Anträgen wurden abgelehnt und aus welchen Gründen? Zu 5.: Jede ausländische Lehrkraft, die an einer Berli- ner Schule tätig werden möchte, muss ihre Lehramtsausbildung , ggf. als nach Recht des Herkunftslandes abge- schlossen, anerkennen lassen. Diese Anerkennung ist Vo- raussetzung für eine Einstellung. Im Zuge dieses Verfah- rens wird jedoch nicht erfasst, an welcher Schule die Lehrkraft eingestellt wird. Insofern sind Angaben bezo- gen auf die Lehrkräfte der SESB nicht möglich. 6. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat ergrif- fen, um nicht-deutsche Muttersprachler mit einem qualifi- zierenden Abschluss für die Tätigkeit an SESB zu gewinnen ? Zu 6.: Mit einer nach Heimatrecht vollständig abge- schlossenen Lehrerausbildung liegen die Voraussetzungen für eine Bewerbung als muttersprachliche Lehrkraft an bilingualen Schulen bereits vor. Eine weitere Qualifikati- on ist nicht erforderlich. 7. Wie viele ReferendarInnen werden an den SESB derzeit ausgebildet? (sortiert nach Schule) Zu 7.: Im Schuljahr 2012/13 werden mit Stichtag 01.11.2012 an 24 Standorten der SESB 126 Referenda- rinnen und Referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ausgebildet. 8. Müssen die LehrerInnen im Vorbereitungsdienst ei- ne besondere Qualifikation besitzen, um ihren Vorberei- tungsdienst an einer SESB absolvieren zu können? Zu 8.: Der Vorbereitungsdienst wird im Einzelfall unter besonderen Bedingungen an den SESB nur in den Un- terrichtsfächern absolviert, die in deutscher Sprache un- terrichtet werden. Hierfür ist keine zusätzliche Qualifikation erforder- lich. 9. Wie bewertet der Senat eine Übertragung der be- sonderen Schulgesetzeslage für die John-F.-Kennedy- Schule auf weitere Standorte der SESB, um die Anerken- nung von ausländischen Abschlüssen und damit auch die Einstellung von Lehrkräften und ErzieherInnen nicht- deutscher Herkunft zu erleichtern? Zu 9.: Das John-F.-Kennedy-Schul-Gesetz trifft keine Sonderregelungen zur Anerkennung oder erleichterten Einstellung ausländischer Lehrkräfte. Berlin, den 11. Dezember 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Jan. 2013)