Drucksache 17 / 11 270 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 27. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2012) und Antwort Muss die Überquerung der Gehrenseestraße im Wohngebiet Gartenstadt ein gefährliches Abenteuer bleiben? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass die Einrichtung eines behinderten - und seniorengerechten Fußgängerüberweges vom Wohngebiet Gartenstadt in Hohenschönhausen zur einzi- gen Einkaufsmöglichkeit für dieses Gebiet an der Gehren- seestraße von der für den öffentlichen Verkehr zuständi- gen Senatsverwaltung mit dem Argument verweigert wurde, dass es zwar eine übermäßig hohe Verkehrsbelas- tung in der Gehrenseestraße, aber zu wenig „Überquerer “ gäbe? Frage 2: Sollte diese Begründung zutreffen, teilt der Senat die Auffassung, dass hier möglicherweise Ursache und Wirkung verwechselt wurden? Antwort zu 1 und 2: Im Jahr 2008 wurde in der Ar- beitsgruppe „Fußgängerquerungsanlagen“ bei der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Möglich- keit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges geprüft. Aufgrund der hohen Verkehrsstärken in der Gehrensee- straße wäre ein Fußgängerüberweg generell nur in Ver- bindung mit einer Mittelinsel, die die Verkehrsströme teilen könnte, möglich. Eine Mittelinsel in der Gehrensee- straße könnte nur mit einer Fahrbahnaufweitung und da- mit hohem baulichen Aufwand versehen werden. Auch dann gelangen einzelne Stundenwerte der Kfz-Belastung pro Richtungsfahrbahn über den für Fußgängerüberwege zulässigen Höchstwert. Es wurde daher als Ergebnis der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, eine für den Zeitraum 2009/2010 aufgrund einer Umleitung erforderliche Fuß- gänger-Lichtzeichenanlage in der Gehrenseestraße auch danach beizubehalten. Dies wurde jedoch von der Ver- kehrslenkung Berlin abgelehnt, da das tatsächliche Auf- kommen von querenden Fußgängern (zwischen 4 und 30 Fußgängern pro Stunde) für die Anordnung einer Licht- zeichenanlage zu gering ist. Ebenso wurde ein erneuter Antrag des Kiezbeirates „Lebensnetz“ im Jahr 2011 auf Einrichtung einer Fußgänger-Lichtzeichenanlage abge- lehnt. Frage 3: Ist der Senatsverwaltung bekannt, ob es an dieser Stelle Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung gab? Zu 3.: Der Verkehrslenkung Berlin sind zwei Ver- kehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung im Bereich Geh- renseestraße/Anna-Ebermann-Straße/Bennostraße im Zeitraum Mitte 2009 bis Mitte 2011 bekannt. Im Zusammenhang mit dieser Kleinen Anfrage wurde eine aktuelle Unfallauswertung für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.10.2012 eingeholt. Frage 4: Wie viele solcher Unfälle sind registriert? Zu 4.: Die aktuelle Unfallauswertung bestätigt den Kenntnisstand der Verkehrslenkung Berlin: zwei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung am Knotenpunkt Gehrensee- straße/Anna-Ebermann-Straße am 18.02.2010 und am 29.11.2010. In beiden Fällen haben die Fußgänger die Schuld zugesprochen bekommen. Darüber hinaus ereignete sich noch ein Unfall am 01.06.2011 auf dem Parkplatz der Firma Lidl. Frage 5: Welchen Ausgang hatten sie? Zu 5.: Die Unfälle hatten folgenden Ausgang: Unfall am 18.02.2010: Leichtverletzung eines Kindes im Kinderwagen Unfall am 29.11.2010: kein Personenschaden Unfall am 01.06.2011: Leichtverletzung an der Hand des Fußgängers. Berlin, den 18. Dezember 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2013)