Drucksache 17 / 11 273 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 27. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2012) und Antwort Nach Eigentümerwechsel – Brachflächen verkommen in Hohenschönhausen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gab es bei Verkauf der ehemaligen Wohnheime an der Hauptstraße, des Brachlandes an der Ecke Gehrensee- /Wartenberger Straße, des ehemaligen Amtsgerichtes Ho- henschönhausen in der Wartenberger Straße sowie des ehemaligen Wohnheims in der Josef-Höhn-Straße an pri- vate Eigentümer Auflagen zum Baubeginn bzw. zum spä- testen Abschluss der Bauarbeiten sowie für gestalterische Aspekte der Rekonstruktion des Um- bzw. des Neubaus? Zu 1.: Da die Grundstücke nicht adressenscharf be- zeichnet wurden, hat die Senatsverwaltung für Finanzen nach bestem Wissen folgende Grundstücke identifiziert: lfd. Nr. Bezeichnung in der Kleinen Anfrage Lagebezeichnung laut Liegenschaftskataster, Größe 1. "Ehemalige Wohnheim an der Hauptstra- ße" Gehrenseestr. 1,2; Wartenberger Str. 4-10 (ger.); Wollenberger Str. 3-9 (ung.); 41.381 m² 2. "Brachland an der Ecke Gehrensee- /Wartenberger Straße" Wartenberger Str., Anna-Ebermann-Str.; 52.212 m² u. a. Flurstücke 3. "ehemaliges Amtsgericht Hohenschön- hausenin der Wartenberger Straße" Wartenberger Str. 40; 8.193 m² 4. "Ehemalige Wohnheim in der Josef-Höhn- Straße" Josef-Höhn-Str. 21, 2.026 m² Das Grundstück zu der lfd. Nr. 1 wurde im Wege der Vermögenszuordnung dem Land Berlin übertragen. Mit Auflassung vom 01.02.1993 wurde das Eigentum an dem Grundstück auf die ARWOGE übertragen. Im Jahr 1994 verschmolz die ARWOGE mit der ARWOBAU Apart- ment- und Wohnungsbaugesellschaft mbH. Die ARWO- BAU hat das Grundstück mit notariellem Vertrag vom 10.04.2006 an einen privaten Dritten verkauft. Nach Auskunft der Berlinovo (Rechtsnachfolgegesell- schaft der ARWOBAU) waren Auflagen im Sinne der Kleinen Anfrage nicht Gegenstand des Vertrages. Zum Zeitpunkt des Verkaufs war die ARWOBAU eine Beteili- gung der Landesbank Berlin. Der Erwerber habe seiner- zeit die Absicht erklärt, das Grundstück gewerblich mit einer Bruttogeschossfläche von 3.000 m² zu nutzen und entsprechende Baugenehmigungen zu beantragen. Das Grundstück zur lfd. Nr. 3 befindet sich im Son- dervermögen des Landes Berlin (SILB). Die Flächen zu Nr. 2 und Nr. 4 standen und stehen nicht im Eigentum des Landes Berlin. 2. Wenn ja, welche? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. Wenn nein, Warum nicht? Zu 3.: Siehe Antwort zu 1. 4. Ist in diesem Zusammenhang eine Rückabwicklung des Verkaufs der Flächen und Gebäude wegen Nichterfül- lung vertraglicher Pflichten möglich? Zu 4.: Zunächst siehe Antwort zu 1. Eine Rückab- wicklung des Verkaufs zu lfd. Nr. 1 ist nicht möglich. 5. Wird ein solches Vorgehen erwogen? Zu. 5.: Siehe Antwort zu 4. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 273 2 6. Wenn nicht, welche Interventionsmöglichkeiten bleiben Senat und Bezirk, die privaten Eigentümer zur Gestaltung ihres seit längerer Zeit großflächig brachlie- genden und verfallenen Eigentums zu bewegen? Zu. 6.: Die derzeitigen Interventionsmöglichkeiten für das Grundstück der lfd. Nr. 1 sind beschränkt. Dem Ei- gentümer obliegt die Verkehrssicherungspflicht seines Grundstücks. Mögliche Verstöße dagegen ahnden die bezirklichen Ordnungsämter bzw. die Bauaufsichtsämter. Ferner kann durch stadtplanerische Bemühungen auf die künftige Gestaltung einer Fläche Einfluss genommen werden. So wird beispielsweise für ein Gebiet, in dem das Grundstück zu der lfd. Nr. 2 liegt, aktuell ein Bebauungs- planverfahren durchgeführt. Berlin, den 19. Dezember 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2013)