Drucksache 17 / 11 274 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 27. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2012) und Antwort Fehlender Lärmschutz an der Wartenberger Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass die geplante Begradigung der Straßenbahnschleife Wartenberger Straße nicht vor- genommen werden kann, weil der BVG wegen der Bau- und Sanierungsmaßnahmen an der Invalidenstraße und der Treskowallee die notwendigen Gelder fehlen? Antwort zu 1: Das trifft nicht zu. Die Finanzierung des Vorhabens ist Bestandteil einer grundsätzlichen Zusage des Bundesministeriums für Verkehr, Bauwesen und Städtebau (BMVBS) gemäß Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetz (GVFG) unter finanzieller Beteiligung des Landes Berlin. Frage 2: Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Lärmschutz der Anwohner? Antwort zu 2: Entfällt, siehe Antwort zu 1. Frage 3: Welche notwendigen und längst überfälligen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung, die durch die Straßenbahnschleife Wartenberger Straße sowie die kurvenreiche Trassenführung von der Wartenberger Stra- ße in die Hauptstraße verursacht wird, sind stattdessen angedacht? Antwort zu 3: Forderungen nach Maßnahmen zur Minderung der von den Straßenbahnen im Bereich Gleis- schleife Gehrenseestraße ausgehenden Lärmbelastung sind dem Senat nicht bekannt. Unabhängig davon verfol- gen Senat und BVG gemeinsam das Ziel einer Begradi- gung dieses Streckenabschnitts. Im Ergebnis dessen wür- de auch die von Straßenbahnen ausgehende Lärmbelas- tung vermindert werden. Frage 4: Ist der Senat mit der BVG wegen dieser Problematik im Gespräch? Antwort zu 4: Ja. Frage 5: Aus welchem Grund wurde die ursprüngliche Geschwindigkeitsbegrenzung für die Tram (5 km/h in der Schleife, 30 km/h über die Trassenkurven) in diesem Be- reich aufgehoben? Antwort zu 5: Hierzu teilte die um Auskunft gebetene BVG mit, dass ihr eine derartige Geschwindigkeitsbe- grenzung für Straßenbahnen nicht bekannt ist. Frage 6: Ist daran gedacht, durch die Wiedereinfüh- rung der Geschwindigkeitsbegrenzung zumindest einen Teil der Lärmbelastung zu reduzieren? Antwort zu 6: Nein, siehe Antwort zu Frage 3. Berlin, den 18. Dezember 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2013)