Drucksache 17 / 11 275 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 27. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2012) und Antwort Schulsportanlagen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Standards legt der Senat der Ausstattung von Schulen der verschiedenen Schularten mit Schul- sportanlagen zugrunde? Zu 1.: Die Standards der Ausstattung Schulsportanla- gen, d.h. wie viele und welche Anlagen für die verschie- denen Schularten benötigt werden, sind in den jeweiligen Musterraumprogrammen festgelegt. Darüber hinaus sind sie dem Planungshandbuch zu entnehmen (Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft). Diese Standards basieren auf den jeweiligen Rahmenlehr- plänen Sport für die unterschiedlichen Jahrgangsstufen. 2. Wie bewertet der Senat den Stand der Einhaltung der unter 1. erfragten Standards im gesamtstädtischen Maßstab und bezogen auf die einzelnen Bezirke (absolut und prozentual bezogen auf die Sollausstattung)? 3. Wie viele Schulsportanlagen bzw. Kapazitäten an Schulsportanlagen fehlen derzeit in den Bezirken und welche Standorte sind insbesondere betroffen? Zu 2. und 3.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Vo- raussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhal- tung der Schulen. Dies beinhaltet auch die standardge- rechte Ausstattung mit dem „Fachraum Sport“. Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang die Schulen in den Berliner Bezirken über standardgerechte Sportanlagen verfügen, könnten nur durch eine entsprechende Abfrage gewonnen werden. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist dies nicht möglich. Für die Durchführung des Schulsportunterrichts an den Berliner Schulen stehen in der Regel ausreichend Sportanlagen zur Verfügung, wobei es in Einzelfällen durch Sanierungs- und Baumaßnahmen zu Verdichtungen kommen kann. Neben den Schulsportanlagen auf Schul- standorten nutzen die Schulen auch die Sportanlagen, die den jeweiligen bezirklichen Abteilungen Sport unterstellt sind. Hinzu kommen die zentral verwalteten Sportanlagen sowie die Hallenbäder der Berliner Bäderbetriebe für die Erteilung des Schwimmunterrichts. 4. Wie bewertet der Senat den Bedarf an Neu- und Ausbau von Schulsportanlagen? Zu 4.: Ein Bedarf an Neu- und Ausbau von Schul- sportanlagen entsteht in der Regel durch den Neubau bzw. die Erweiterung einer Schule, bei dem der Fachraumbe- darf Sport in Abhängigkeit zur Schulart und unter Be- rücksichtigung des Bestandes und Bedarfs unter Einbe- ziehung der umliegenden Schulstandorte sowie der außer- schulischen Anforderungen an z.B. Wettkampfgerechtig- keit in jedem Einzelfall detailliert geprüft wird. Wie der Beantwortung zu 2. und 3. zu entnehmen ist, liegen keine Erkenntnisse über die jeweilige Bestandssi- tuation in den Bezirken vor. 5. An welchen Schulstandorten werden gegenwärtig Neubauten von Schulsportanlagen realisiert (bitte bezirk- lich aufschlüsseln)? Zu 5.: In der Zusammenstellung der im Land Berlin geplanten Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2012 bis 2016 bzw. in den Bezirkshaushaltsplänen 2012/2013 sind nachstehend aufgeführte Sportanlagen etatisiert: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 275 2 Mitte - Lessing-Gymnasium, Schöningstr. 17 - John-Lennon-Gymnasium, Zehdenicker Str. 17 - Wilhelm-Hauff-Grundschule, Gotenburger Str./Prinzenallee - Charlotte-Pfeffer-Schule, Berolinastr. 8 Friedrichshain- Kreuzberg - Clara-Grunwald-Grundschule, Hallesche Str. 24 Pankow - Reinhold-Burger-Schule, C.-v.-Ossietzky-Gymnasium, A.-Zweig- Grundschule, Neue Schönholzer Str. - Tesla-Schule, Rudi-Arndt-Str./Conrad-Blenkle-Str. - Rosa-Luxenburg-Schule, Borkumstr. - F.-Mendelssohn-Bartholdy-Schule, Dietrich-Bonhoeffer-Str. - Grundschule im Hasengrund, Charlottenstr. 19 - OSZ Bürowirtschaft und Dienstleistungen, OSZ Sozialwesen II, Kniprodestr. Charlottenburg- Wilmersdorf - Integrierte Sekundarschule, Eisenzahnstr. Spandau - Carl-Friedrich-von-Siemens-Oberschule, Jungfernheideweg 79 - Robert-Reinick-Grundschule, Jungfernheideweg 33-48 - Freiherr-vom-Stein-Oberschule, Galenstr. - Bernd-Ryke-Grundschule, Daumstr. 12 - Eichenwald-Grundschule, Gaismannsdorfer Weg 2 Steglitz-Zehlendorf - Max-von-Laue-Schule, Dürerstr. 27 - Goethe-Oberschule, Drakestr. 72-75 - Arndt-Gymnasium, Königin-Luise-Str. 80-84 - Grundschule am Karpfenteich, Hildburghauser Str. 135 - Markus-Grundschule, Karl-Stieler-Str. 11 Tempelhof- Schöneberg Neukölln - Clay-Oberschule - Hertabrücke - Lise-Meitner-Schule, Lipschitzallee - Campus-Rütli, Rütlistr. Treptow-Köpenick - Anne-Frank-Gymnasium, Uranusstr. 15 -17 - Schule an den Püttbergen, Fürstenwalder Allee 182 Marzahn-Hellersdorf - Melanchthon-Schule, Lichtenhainer Str. 16 - Grundschule Habichtshorst - Grundschule an der Wuhle, Teterower Ring 79 Lichtenberg - Nils-Holgersson-Schule, Otto-Marquard-Str. 12-14 - Werner-Seelenbinder-Schule, Fritz-Lesch-Str. 35 Reinickendorf - Romain-Rolland-Schule, Cité Foch Darüber hinaus wurden im Rahmen des Konjunktur- programms II an den Schulstandorten Wilhelm-Bölsche- Schule und Gerhart-Hauptmann-Schule jeweils Sporthal- lenneubauten errichtet. 6. Mit welchem Finanzbedarf ist beim Neubau einer Schulsportanlage zu rechnen? Zu 6.: Der Finanzbedarf beim Neubau einer Schul- sportanlage ist abhängig von der jeweiligen Schulart und der geplanten Zügigkeit der Schule. Für den gedeckten Sport, also für Sporthallen, ist derzeit für den kleinsten Hallentyp (15 m x 27 m) mit Kosten in Höhe von etwa 2,2 Mio. €, für eine Sporthalle 22 m x 44 m mit rd. 4,1 Mio. € und für den Sporthallentyp 27 m x 45 m mit ca. 5,4 Mio. € zu rechnen. Je nach Grundstück fallen ggf. zusätzliche Kosten für besondere Grundstückssituationen an. Für ungedeckte Sportanlagen, zu denen beispielsweise Weitsprunganlagen, Laufbahnen und Spielfelder in unter- schiedlichen Größen zählen, entstehen Neubaukosten von etwa 40.000 € bis zu 400.000 €. 7. Wie viele und welche Schulsportanlagen wurden in den letzten 5 Jahren entsprechend § 7 Abs. 2 Sportförder- gesetz aufgegeben und wie bewertet der Senat diese Ent- scheidungen aus heutiger Sicht? An welchen ehemals aufgegebenen Standorten von Schulsportstätten wird aus heutiger Sicht Bedarf festgestellt und wie stehen die Chancen, diesen auch zu realisieren? 8. Wie ist der Stand der gemeinsam mit den Bezirken aufzustellenden Sportstättenentwicklungsplanung und welche Bedeutung nehmen darin die Schulsportanlagen auch hinsichtlich ihrer Funktion für den gemeinnützigen Sport ein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 275 3 Zu 7. und 8.: In den Jahren 2008 bis 2012 wurden ent- sprechend § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) an 36 der in der Tabelle (s. Anlage) aufgeführten Standorte 38 Sportflächen aufgegeben. Es handelt sich um 29 ge- deckte und 9 ungedeckte Sportflächen sowie 1 Grund- stücksteilfläche. Dabei wird nicht nach Schulsportanlagen differenziert, da gemäß SportFG alle öffentlichen Sport- flächen potentiell sowohl dem schulischen als auch dem außerschulischen Sport zur Verfügung stehen. Die Vertei- lung auf die acht von Aufgabeverfahren betroffenen Be- zirke ist wie folgt: - Marzahn-Hellersdorf: 17 Flächenaufgaben, davon 16 in den Jahren 2008 und 2009, - Treptow-Köpenick: 7 Verfahren, davon 5 im Jahr 2011 - Lichtenberg: 5 Verfahren (2008, 2009 und 2012) - Pankow: 4 Verfahren (2008 und 2011) - Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte und Reinicken- dorf: je 1 Verfahren (2011, 2012). Der Senat handelt gemäß Geschäftsordnung des Se- nats von Berlin jeweils auf Antrag des Eigentümers der Sportfläche, in der Regel des Bezirks oder der zuständi- gen Senatsverwaltung. Diese haben die Notwendigkeit der Flächenaufgabe zu begründen und die nach § 7 Abs. 4 SportFG geforderte Anhörung der Vertreterinnen und Vertreter des Sports durchzuführen und zudem nachzu- weisen, dass hinsichtlich der Aufgabe der Sportflächen Einvernehmen mit den Betroffenen hergestellt wurde und der Bedarf an Sportnutzungszeiten anderweitig gedeckt wird. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Senat keine Bedenken gegen eine begründete und abge- stimmte Sportflächenaufgabe. Angesichts der aktuellen Bevölkerungsprognose wird die künftige Bedarfsentwick- lung verstärkt in die Prüfung einzubeziehen sein. Die Frage nach ggf. neu aufgetretenem Bedarf an Sportflächen an aufgegebenen Standorten kann nur stand- ortbezogen von den jeweils betroffenen Bezirken beant- wortet werden. 9. Wie und durch wen werden Planung und Realisie- rung schulischer Sportanlagen im Land Berlin koordiniert und gesteuert? Zu 9.: Die schulischen Sportanlagen werden durch die Schulträger geplant und realisiert. Eine bezirksübergrei- fende Koordinierung oder Steuerung findet nicht statt. Berlin, den 07. Januar 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2013) 1 ANLAGE zu Frage 7 für Inneres und Sport -IV B 34- Datum Stand 18.01.2013 Bearbeiterin: Fr. Fischer App. -2967 Liste aller Aufgabeverfahren gem. § 7 Abs. 2 SportFG 2008-2012 nach Bezirk + Datum der Beschluss-Vorlage + Anlagentyp Umnut - zungsziel Bezirk Anlage ge- deckt Anlage ungedeckt Anlage Teil- fläche Datum Beschl. Vorlage Titel AHVorgang / Schulraum Charlottenburg - Wilmersdorf x innen 110503 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Sybelstr. 20-21 im Bezirk CharlottenburgWilmersdorf , Ortsteil Charlottenburg, zwecks Umnutzung als schulischen Multifunktionsraum Vorlage zur Beschlussfassung vom 03.05.2011 Drucksache 16/4095 Vorgang Wohnungs - bau Lichtenberg x 120605 (Antrag LFB)Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sportflächen Allee der Kosmonauten 19 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg-Nord, zwecks Veräußerung für Gemeinbedarfsnutzungen oder Wohnungsbau Vorlage zur Beschlussfassung vom 05.06.2012 Drucksache 17/0395 Vorgang Öff. Grünfläche , Straßenland Lichtenberg x 081028 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von zwei öffentlichen Sportflächen im Ortsteil Lichtenberg des Bezirks Lichtenberg zwecks Überführung in andere Nutzungen a) Teilfläche des "Stadion 1. Mai", Scheffelstraßen 21. Vorlage zur Beschlussfassung vom 28.10.2008 Drucksache 16/1861 Vorgang Gemeinbedarf Lichtenberg x 081028 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von zwei öffentlichen Sportflächen im Ortsteil Lichtenberg des Bezirks Lichtenberg zwecks Überführung in andere Nutzungen b) Teilfläche Gensinger Str. 101, Sportfunktionsgebäude Vorlage zur Beschlussfassung vom 28.10.2008 Drucksache 16/1861 Vorgang 2 Umnut - zungsziel Bezirk Anlage ge- deckt Anlage ungedeckt Anlage Teil- fläche Datum Beschl. Vorlage Titel AHVorgang / Wohngebiets - Nutzung Lichtenberg x 100914 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Alle der Kosmonauten 17 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg-Nord, zwecks Veräußerung Vorlage zur Beschlussfassung vom 14.09.2010 Drucksache 16/3469 Vorgang Privat Schule (Erbpacht ) Lichtenberg x x 100921 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportflächen, Rüdigerstraße 76 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Lichtenberg, zwecks Vergabe des Standortes in Erbpacht an einen privaten Schulträgerverein Vorlage zur Beschlussfassung vom 21.09.2010 Drucksache 16/3509 Vorgang Öff. Grünfläche Marzahn - Hellerdorf x 080602 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.06.2008 Drucksache 16/1495: 6. BMX-Bahn Geraer Ring 30 A Vorgang Wohngebiets - Nutzung Marzahn - Hellerdorf x 080602 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.06.2008 Drucksache 16/1495: 7. Sportplatz Martha-Arendsee- Str. 17 Vorgang Gemeinbedarf Marzahn - Hellerdorf x 080602 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.06.2008 Drucksache 16/1495: 1. Sporthalle Oschatzer Ring 1 Vorgang Privat Gemeinbedarf Marzahn - Hellerdorf x 080602 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.06.2008 Drucksache 16/1495: 8. Sporthalle Tangermünder Str. 5 Vorgang Privat Schule Marzahn - Hellerdorf x 080602 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.06.2008 Drucksache 16/1495: 2. Sporthalle Tangermünder Str. 107 Vorgang Schulhof Marzahn - Hellerdorf x 080602 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.06.2008 Drucksache 16/1495: 4. Sporthalle Adele-Sandrock-Str. 73/75 Vorgang Schulhof Marzahn - Hellerdorf x 080602 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.06.2008 Drucksache 16/1495: 5. Sporthalle Peter-Huchel- Str. 35 A Vorgang Wohngebiets - Nutzung Marzahn - Hellerdorf x 080602 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.06.2008 Drucksache 16/1495: 3. Sporthalle Havelländer Ring 32 A Vorgang 3 Umnut - zungsziel Bezirk Anlage ge- deckt Anlage ungedeckt Anlage Teil- fläche Datum Beschl. Vorlage Titel AHVorgang / Öff. Grünfläche Marzahn - Hellerdorf x 090609 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.06.2009 Drucksache 16/2485: 3. Sporthalle Blenheimstraße 51 Vorgang Privat Sport Marzahn - Hellerdorf x 090609 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.06.2009 Drucksache 16/2485: 6. Sporthalle Parsteiner Ring 46 Vorgang Privat Sport Marzahn - Hellerdorf x 090609 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.06.2009 Drucksache 16/2485: 7. Sporthalle Allee der Kosmonauten 190 Vorgang Schulhof Marzahn - Hellerdorf x 090609 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.06.2009 Drucksache 16/2485: 1. Sporthalle Kienbergstraße 57 Vorgang Wohngebiets - Nutzung Marzahn - Hellerdorf x 090609 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.06.2009 Drucksache 16/2485: 8. Sporthalle Gadebuscher Str. 25 Vorgang Wohnungs - bau Marzahn - Hellerdorf x 090609 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.06.2009 Drucksache 16/2485: 2. Sporthalle Allee der Kosmonauten 143 -südliche Halle- Vorgang Wohnungs - bau Marzahn - Hellerdorf x 090609 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.06.2009 Drucksache 16/2485: 5. Haus des Sports, Havelländer Ring 32 Vorgang Kirche Marzahn - Hellerdorf x 090609 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von acht Sportflächen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Vorlage zur Beschlussfassung vom 09.06.2009 Drucksache 16/2485: 4. Sporthalle Rosenbecker Straße 52 Vorgang Privat Schule (Erbpacht ) MarzahnHellersdorf x innen 110503 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Lichtenhainer Str. 2 im Bezirk MarzahnHellersdorf , Ortsteil Hellersdorf, zwecks Vergabe in Erbpacht an eine privaten Schulträgerverein Vorlage zur Beschlussfassung vom 03.05.2011 Drucksache 16/4096 Vorgang Privat Schule Mitte x x 110816 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sportflächen Kurfürstenstraße 53/54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, zwecks Veräußerung an einen nicht landeseigenen Schulträger Vorlage zur Beschlussfassung vom 16.08.2011 Drucksache 17/0148 Vorgang Wohnungs - bau Pankow x 080610 Aufgabe der öffentlichen Sportfläche - "Sportplatz Pfeilstraße" - im Bezirk und Ortsteil Pankow wegen Vermarktung für Wohnungsbauzwecke und für Investitionen im Sportanlagenbestand Verfahren gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz Vorlage zur Beschlussfassung vom 10.06.2008 Drucksache 16/1528 Vorgang 4 Umnut - zungsziel Bezirk Anlage ge- deckt Anlage ungedeckt Anlage Teil- fläche Datum Beschl. Vorlage Titel AHVorgang / SchulMensa Pankow x 081028 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle der Rosa-Luxemburg-Oberschule im Bezirk und Ortsteil Pankow zugunsten der Nutzung als Schul-Mensa Vorlage zur Beschlussfassung vom 21.10.2008 Drucksache 16/1853 Vorgang Öff. GrünFläche +Städtebau Pankow x 110301 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sportstätten am Weißen See, Berliner Allee 127 im Bezirk Pankow, mit dem Ziel der Veräußerung und städtebaulichen Neuordnung Vorlage zur Beschlussfassung vom 01.03.2011 Drucksache 16/3925 Vorgang Privat Kultur Pankow x 110503 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Eberswalder Str. 10 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zugunsten kultureller Zwecke Vorlage zur Beschlussfassung vom 03.05.2011 Drucksache 16/4097 Vorgang Wohnungs - bau Reinickendorf x innen 120614 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Stolpmünder Weg 47 im Bezirk Reinicken- dorf, Ortsteil Heiligensee, zwecks Veräußerung für Wohnungsbau Vorlage zur Beschlussfassung vom 27.03.2012 Drucksache 17/0253 Vorgang Privat Sport (ErbPacht ) Treptow - Köpenick x 081111 Förmliche Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von Teilflächen der öffentlichen Sportanlage "An der alten Försterei", An der Wuhlheide 265 in 12555 Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick, mit dem Ziel der Sicherung des Standortes und des eigenverantwortlichen Betriebs durch den nutzenden Verein im Wege eines Erbbaurechtsvertrages Vorlage zur Beschlussfassung vom 11.11.2008 Drucksache 16/1904 Vorgang Öff. Grünfläche Treptow - Köpenick x 091103 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der öffentlichen Sportfläche "Sportplatz Birkenwäldchen" im Ortsteil Treptow zwecks Renaturierung im Rahmen der bezirklichen Ausgleichsflächen-konzeption Vorlage zur Beschlussfassung vom 03.11.2009 Drucksache 16/2750 Vorgang SchulMensa + SpHNeubau Treptow - Köpenick x innen 110201 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von drei Sporthallen im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Friedrichshagen, zugunsten von Schulmensen und Hallenneubauten im Rahmen des Konjunkturprogramms II Vorlage zur Beschlussfassung vom 01.02.2011 Drucksache 16/3842: 1. Aßmannstr. 10 und 11 Vorgang SchulMensa + SpHNeubau Treptow - Köpenick x innen 110201 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von drei Sporthallen im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Friedrichs-hagen, zugunsten von Schulmensen und Hallenneubauten im Rahmen des Konjunkturprogramms II Vorlage zur Beschlussfassung vom 01.02.2011 Drucksache 16/3842: 2. Bruno-Wille-Str. 37/ 39 Vorgang 5 Umnut - zungsziel Bezirk Anlage ge- deckt Anlage ungedeckt Anlage Teil- fläche Datum Beschl. Vorlage Titel AHVorgang / SchulMensa + Sporthalle Neubau Treptow - Köpenick x 110201 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von drei Sporthallen im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Friedrichs-hagen, zugunsten von Schulmensen und Hallenneubauten im Rahmen des Konjunkturprogramms II Vorlage zur Beschlussfassung vom 01.02.2011 Drucksache 16/3842: 3. Rahnsdorfer Str. 35 Vorgang Wohnungs - bau Treptow - Köpenick x 110412 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sportflächen auf dem ehemaligen Schulstandort Anne-Frank-Str. 6 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke, zwecks Veräußerung für Wohnungs- bau Vorlage zur Beschlussfassung vom 12.04.2011 Drucksache 16/4075 Vorgang Privat Schule (Erbpacht ) Treptow - Köpenick x x 111101 Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz von öffentlichen Sportflächen, Hartriegestr. 7 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof, zwecks Überführung des ehemaligen Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger Vorlage zur Beschlussfassung vom 01.11.2011 Drucksache 17/0026 Vorgang ka17-11275 ka17-11275Anlage