Drucksache 17 / 11 281 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 28. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. November 2012) und Antwort Stand der Diskussion zum RÄStV. Jugendmedienschutz und Medienkonzentrationsrecht Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was ist der derzeitige Diskussions- und Arbeits- stand zur Neuregelung des Jugendmedienschutzes, wie er sich insbesondere im Bericht des Vorsitzlandes der Rund- funkkommission auf der Jahreskonferenz der Regierungs- chefinnen und Regierungschef am 24.-26. Oktober wider- spiegelt? Zu 1.: Der Bericht des Vorsitzlandes der Rundfunk- kommission der Länder zur Neuregelung des Jugendme- dienschutzes wurde auf der Jahreskonferenz der Regie- rungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24.- 26. Oktober 2012 in Weimar zur Kenntnis genommen. Sie haben die Rundfunkkommission gebeten, bis zur Jah- reskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungs- chefs der Länder 2013 einen Entwurf für einen Staatsver- trag vorzulegen, mit dem Ziel, unbürokratische und prak- tikable Regelungen zu entwickeln. Die Regierungschefin- nen und Regierungschefs der Länder gehen im Übrigen davon aus, dass die Bundesregierung die Zuständigkeit der Länder für den Jugendmedienschutz im Onlinebereich beachtet. In Umsetzung dieses Beschlusses werden die Rund- funkreferentinnen und Rundfunkreferenten der Länder den Auftrag bearbeiten. 2. Was ist dabei unter der dem Beschlussprotokoll zu entnehmenden Formulierung „praktischer und unbürokratischer Regelungen“ zu verstehen? Zu 2.: Ziel des Jugendmedienschutzes ist es, das in Deutschland anerkannt hohe Schutzniveau von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Netz zu erhalten und zu stärken. Um zügig eine möglichst große Akzeptanz und tatsächliche Anwen- dung der Normen durch die betroffenen Anbieter von Inhalten sicher zu stellen, sollen auch die zugrunde lie- genden Regelungen praktisch und unbürokratisch sein. 3. Wie bewertet der Senat den gegenwärtigen Diskus- sionsstand und welche Positionen zum Jugendmedien- schutz vertritt der Senat derzeit? Zu 3.: Mit der Entscheidung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat die Arbeit an der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages ei- nen neuen Impuls erhalten. Dabei ist die Vorgabe, eine praktikable und unbürokratische Lösung für die Heraus- forderungen aus der stetigen Entwicklung der Angebote und Dienste im Internet zu finden, aus Sicht des Senats ein richtiges Signal für einen zeitgemäßen Jugendschutz in den Medien. 4. Was ist der derzeitige Diskussions- und Arbeits- stand zur Neuregelung des Medienkonzentrationsrechts, wie er sich insbesondere im Bericht des Vorsitzenden der Rundfunkkommission auf der Jahreskonferenz der Regie- rungschefinnen und Regierungschef am 24.-26. Oktober widerspiegelt? Zu 4.: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den Bericht des Vorsitzenden der Rund- funkkommission zur Reform des Medienkonzentrations- rechts und zur regionalen Vielfalt zur Kenntnis genom- men. Sie haben die Rundfunkkommission beauftragt, auf Basis der bisherigen Beratungen den Entwurf eines ent- sprechenden Staatsvertrages vorzulegen. In Umsetzung dieses Beschlusses werden die Rundfunkreferentinnen und Rundfunkreferenten der Länder den Auftrag bearbei- ten. 5. Wie bewertet der Senat den gegenwärtigen Diskus- sionsstand und welche Positionen zum Medienkonzentra- tionsrecht vertritt der Senat derzeit? Zu 5.: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben entschieden, Regelungen auf Basis der durch die bisherigen Arbeiten auf Fachebene gewonnen Erkenntnisse in einem Staatsvertragstext zu formulieren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 281 2 Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Konver- genz der Medien, jedoch unter Berücksichtigung des wei- terhin vorherrschenden Leitmediums Fernsehen, werden dazu zukunftsorientierte Regelungen unter Einbeziehung von meinungsrelevanten Aktivitäten von Unternehmen auf horizontalen und vertikalen Medienmärkten entwi- ckelt. 6. Welche Planungen bestehen zurzeit, um Parlament und Öffentlichkeit rechtzeitig in die Erarbeitung von ent- sprechenden Staatsverträgen einzubeziehen, insbesondere im Unterschied zu vorherigen Rundfunkänderungsstaats- verträgen? Zu 6.: Der Senat erstattet seit Beginn der neuen Regie- rungsperiode regelmäßige Berichte über die Beratungen im Rahmen der Sitzungen der Rundfunkkommission so- wie der Konferenzen der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in den Sitzungen des Aus- schusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medi- en. Darüber hinaus sieht die Verfassung von Berlin in Art. 50 Abs. 1 Satz 3 VvB eine Information des Abgeordne- tenhauses durch Vorunterrichtung vor Unterzeichnung eines Staatsvertrages vor. In den ebenfalls stattfindenden Anhörungen kann die betroffene Öffentlichkeit Stellung nehmen. Berlin, den 07. Januar 2013 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Jan. 2013)