Drucksache 17 / 11 283 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 28. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. November 2012) und Antwort Wie sieht das IT-Recycling-Konzept der Berliner Verwaltung aus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer von Servern, Arbeitsplatz-PC’s, Notebooks, Tablets, Bildschirmen und Druckern in den Verwaltungen und nachgeordneten Behörden des Landes Berlin? Zu 1.: Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Ser- vern, Arbeitsplatz-PC’s, Notebooks, Tablets, Bildschirmen und Druckern in den Verwaltungen und nachgeord- neten Behörden des Landes Berlin ist sehr unterschied- lich. Gemäß der aktuellen IT-Bestands- und Planungsüber- sicht 2012 sind in den Senatsverwaltungen 27% der End- geräte länger als 4 Jahre im Einsatz, in den Bezirksver- waltungen sind es 36%. Notebooks werden in den Senats- verwaltungen bei 19 % der Geräte länger als 4 Jahre ge- nutzt, in den Bezirksverwaltungen bei 35% der Geräte. Bildschirme sind in den Senatsverwaltungen bei 31% der Geräte länger als 4 Jahre in Nutzung, in den Bezirksver- waltungen bei 41% der Geräte. Rd. 43 % der Drucker werden länger als 4 Jahre ge- nutzt. Hier gibt es keine großen Unterschiede in der Nut- zungsdauer der Senats- und Bezirksverwaltungen. Vergleichbare Daten zur Nutzungsdauer der Server liegen zentral nicht vor. 2. Gibt es Recyclingkonzepte für IT-Hardware für das Land Berlin? Zu 2.: Ein gemeinsames Reyclingkonzept für IT- Hardware für das Land Berlin gibt es nicht. Die Rahmen- verträge des IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) zum Neukauf von Informationstechnik haben je- doch durch ihre intensive Nutzung durch die Berliner Verwaltung und ihre Klauseln zur Rücknahmeverpflich- tung von Altgeräten eine große Bedeutung für ein geord- netes Recycling- und Entsorgungsverfahren im Land Ber- lin. Der zentrale IT-Dienstleister des Landes Berlin hat ein Reyclingkonzept für IT-Hardware. 3. Was geschieht mit der ausgemusterten IT-Hardware der Berliner Verwaltungen und den nachgeordneten Behörden nach der verwaltungsinternen Nutzung? Wie und durch wen wird ausgemusterte IT-Hardware entsorgt? Gibt es standardisierte Verfahren hierzu? Wie wird die Entsorgung belegt? Gibt es ein zertifiziertes Verfahren? Zu 3.: Das Reyclingkonzept des ITDZ ist mehrstufig aufgebaut: 1. Stufe: Verkauf von Altgeräten an einen Gewerbetrei- benden, z.B. Verkauf an einen Broker (nicht bei allen Geräten möglich). 2. Stufe: Abgabe an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für die Weitergabe an Schulen (soweit die Geräte die vorgegebenen Anforderungen erfüllen). 3. Stufe: Abgabe zur privaten Nutzung (kein Verkauf) an Mitarbeitende des ITDZ Berlin nach Antrag. 4. Stufe: Kostenlose Abgabe an gemeinnützige Einrich- tungen. 5. Stufe: Prüfung, ob eine kostenlose Entsorgung in Be- tracht kommt, z.B. durch Rahmenvertrag, und ggf. Beauftragung. 6. Stufe: Beauftragung einer kostenpflichtigen Entsor- gung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 283 2 Gemäß interner Arbeitsanweisung des ITDZ Berlin zur Aussonderung von Altgeräten ist vorrangig diejenige Verwertungsstufe zu wählen, die den größtmöglichen Nutzen hervorruft. Die Arbeitsanweisung wurde erstellt unter Berücksichtigung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) - insb. § 73 LHO mit Ausführungsvorschriften, - des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in Berlin (Landesabfallgesetz) mit Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffung und Auftragsvergabe (VOL-AV UmVOL) vom 31. März 1995 des Landesverwal- tungsamtes Nr. IV 30/2000 zur „Entsorgung und Verwertung von Elektroschrott“ sowie - dem Green-IT-Konzept des ITDZ Berlin. Mit der AfB Arbeit für Menschen mit Behinderung gemeinnützige GmbH (www.afb24.com) hat das ITDZ Berlin einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. 4. Gibt es Rücknahmeverträge bei Neukauf von Informationstechnik ? Werden alternativ Leasing-Verträge geschlossen? Zu 4.: Alle Rahmenverträge des ITDZ Berlin enthal- ten eine Klausel mit einer Rücknahmeverpflichtung für die Lieferanten sowie zur fachgerechten Entsorgung der Altgeräte. Auf Anforderung der Kunden müssen von Auf- tragnehmern gelieferten Geräte entgeltfrei abgeholt und fachgerecht entsorgt werden. Das Recycling wird durch zertifizierte Firmen realisiert und ist mit zertifizierten Recyclingwegen Bestandteil des Angebotspreises. Für die Beschaffung von Informationstechnik schließt das ITDZ Berlin keine Leasingverträge ab. 5. Gibt es noch die interaktive Ausstattungsbörse des Landesverwaltungssamtes und wenn ja, in welchem Ausmaß wird diese für IT-Hardware genutzt und wie werden dabei Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen beachtet? Zu 5.: Nein 6. Mit welchen Firmen oder Vereinen, die sich auf Recycling von IT-Hardware spezialisiert haben, arbeitet das Land Berlin zusammen, und in welcher quantitativen und finanziellen Größenordnung wird auf diese Weise IT- Hardware recycelt? Zu 6.: Mit folgenden Firmen bzw. Vereinen, die sich auf Recycling von IT-Hardware spezialisiert haben, hat das ITDZ Berlin bereits zusammen gearbeitet: - Rote Nasen e.V. - Flection Group BV - Sims Lifecycle Services - Cuba gGmbH Das ITDZ Berlin hat mit der AfB Arbeit für Men- schen mit Behinderung gemeinnützige GmbH einen Ko- operationsvertrag geschlossen, um gebrauchte und nicht mehr benötigte IT-Geräte diesem Unternehmen zur Ver- fügung zu stellen. Dort werden die Geräte von Menschen mit Behinderungen aufbereitet und weiter vermarktet. In den letzten 3 Jahren wurden vom ITDZ Berlin folgende Stückzahlen abgegeben: 2010: ca. 360 Stück IT Hardware, 2011: ca. 370 Stück IT Hardware, 2012: ca. 500 Stück IT Hardware. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfragen Nr. 16 / 12942 sowie 16 / 12 943 haben die ehem. Senatsverwal- tung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Senatsverwaltung für Justiz dargelegt, wie sie ihre alten IKT-Geräte entsorgen. Auf eine Abfrage aller öffentli- chen Einrichtungen des Landes Berlin wurde mit Rück- sicht auf den für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage gesetzten zeitlichen Rahmen verzichtet. 7. In welchem Umfang profitieren Schulen im Land Berlin von Nachnutzungs- oder Recyclingkonzepten zu wieder aufbereiteter IT-Hardware aus den Berliner Ver- waltungen und nachgeordneten Behörden? Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nimmt gerne gute, gebrauchte PCs und IT- Zubehör zur Verteilung an die Berliner Schulen entgegen. Seit Februar 2006 wurden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gebrauchte PCs sowie IT-Zubehör aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft an die Berliner Schulen - auf deren Anfrage - verteilt. Es handelte sich dabei um - 13.480 PCs - 6.248 Monitore - 4.415 Drucker sowie - Zubehör und Verbrauchsmaterialien mit einem Wiederbeschaffungswert von rd. 1.399.202 €. Für gebrauchte PCs und IT-Zubehör an Schulen gelten Mindeststandards. Die aktuellen Mindeststandards sind nachzulesen unter: http://www.berlin.de/sen/bjw/presse/archiv/20120507.124 5.369784.html Bei der Überlassung gebrauchter IT und IT-Zubehör handelt es sich in der Regel um eine ergänzende bzw. ältere Technik ersetzende Maßnahme, die von den Schu- len bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nachgefragt wird. Darüber hinaus nutzen die Berliner Schulen in Ab- stimmung mit ihrem Schulträger, teilweise mit Unterstüt- zung ihrer Fördervereine, in eigener Verantwortung auch die Angebote kommerzieller Wiederverkäufer. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 283 3 8. In welcher Weise werden Sozialeinrichtungen und Einrichtungen Freier Träger in Berlin in vorhandene Nachnutzungskonzepte eingebunden? Zu 8.: Siehe Antwort zur Frage Nr. 6 9. Wie wirkt der Senat dem illegalen Export, z.B. in Entwicklungsländer, von Elektro- und Elektronikgeräten aus seinen ehemaligen Beständen entgegen? Zu 9.: Nach Ansicht des Senats sollten zur ordnungs- gemäßen Verwertung oder Entsorgung von Altgeräten aus den Beständen der Berliner Verwaltung nur ausgewählte Vertragspartner herangezogen werden. 10. Ist dem Senat die Wiedergewinnungsquote bei Edelmetallen aus seinen ehemaligen Elektro- bzw. Elekt- ronikbeständen bekannt? Wenn ja, wie hoch ist die Quo- te? Zu 10.: Nein 11. Ist dem Senat die Quote der Rückgewinnung für den Rohstoffkreislauf insgesamt bekannt? Wenn ja, wie hoch ist die Quote? Zu 11.: Nein 12. Inwiefern ist ein vorhandenes Konzept und die vertragliche Gestaltung der Entsorgung und Recycling von IT-Hardware in ein Konzept „Green IT“ in der Berliner Verwaltung berücksichtigt bzw. einbezogen? Zu 12.: Wie bei der Antwort zur Frage Nr. 3 dargelegt, beruht die Arbeitsanweisung des ITDZ Berlin zur Aus- sonderung von Altgeräten unter anderem auf dem Green- IT-Konzept des ITDZ Berlin. Über die Antworten zu den Kleinen Anfragen Nr. 16 / 12942, 16 / 12 943 sowie 16 / 12 822 zu Entsorgungspfa- den für Altgeräte hinaus ist dem Senat keine Berücksich- tigung der Entsorgung und Recycling von IT-Hardware in dezentralen Green IT-Konzepten bekannt. Berlin, den 07. Januar 2013 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Jan. 2013)