Drucksache 17 / 11 289 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 29. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2012) und Antwort Inanspruchnahme von „Arbeit statt Strafe“-Projekten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie vielen Personen im Land Berlin wurde in den letzten drei Jahren angeboten, ihre Geldstrafe durch „freie Arbeit“ zu tilgen? (Bitte Einzelauflistung nach Jahr und Anzahl der Personen.) Zu 1.: Die Anzahl der erfolgten Angebote wird nicht erfasst. Letztlich erhält jede zu einer Geldstrafe verurteilte Person mit der ersten Zahlungsaufforderung durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Merkblatt übersandt, in dem es u. a. heißt: „Für Verurteilte, die nicht zur Zahlung in der Lage sind, wurde die Möglichkeit geschaffen, die Geldstrafe durch freie Arbeit zu tilgen. Freie Arbeit ist gemeinnützi- ge Beschäftigung, vor allem in sozialen Einrichtungen. Durch einen Tag freie Arbeit (in der Regel zu 6 Stunden) wird ein Tagessatz Geldstrafe getilgt. Wollen Sie dies beantragen, so sollten Sie auch hierfür den beigefügten Vordruck verwenden. Die gemachten Angaben sind zu belegen. Eine Aufstellung der gegebenenfalls vorzulegen- den Belege befindet sich auf Seite 2 dieses Merkblattes.“ 2. Wie viele Personen haben in den letzten drei Jahren an einem „Arbeit statt Strafe“-Projekt im Land Berlin teilgenommen und welche Projekte waren das? (Bitte Einzelauflistung nach Jahr, Projekt und Anzahl der Perso- nen.) Zu 2.: Die Staatsanwaltschaft Berlin als Vollstre- ckungsbehörde beauftragt die Fachvermittlungsstellen der Sozialen Dienste der Justiz, des Straffälligen- und Bewäh- rungshilfe Berlin e.V. und des Freie Hilfe Berlin e.V. auf der Grundlage der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Er- satzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit“ (TVO) vom 30. April 2004 mit der Vermittlung in freie Arbeit und der Überwachung der Ableistung. Daneben kann die Staatsanwaltschaft Berlin die Ver- mittlung und Überwachung der Ableistung der freien Ar- beit auch selbst übernehmen. Die Zahlen für 2012 sind derzeit noch nicht aufbereitet und verfügbar. Im Jahr 2011 wurde in insgesamt 6.634 Vorgängen die Tilgung durch freie Arbeit bewilligt. 3.030 Aufträge gingen an die Sozialen Dienste, 1.315 an den Straffälli- gen- und Bewährungshilfe Berlin e.V., 1.417 an den Freie Hilfe Berlin e.V., 872 Fälle überwachte die Staatsanwalt- schaft. Im Jahr 2010 wurde in insgesamt 8.070 Vorgängen die Tilgung durch freie Arbeit bewilligt. 3.972 Aufträge gingen an die Sozialen Dienste, 1.501 an den Straffälli- gen- und Bewährungshilfe Berlin e.V., 1.686 an den Freie Hilfe Berlin e.V., 911 Fälle überwachte die Staatsanwalt- schaft. Im Jahr 2009 wurde in insgesamt 8.790 Vorgängen die Tilgung durch freie Arbeit bewilligt. 4.008 Aufträge gingen an die Sozialen Dienste, 1.788 an den Straffälli- gen- und Bewährungshilfe Berlin e.V, 1.961 an den Freie Hilfe Berlin e.V., 1.033 Fälle überwachte die Staatsan- waltschaft. Die Vermittlung von verurteilten Personen an die je- weiligen Beschäftigungsgeber wird zwar erfasst, kann jedoch nach Auskunft der Sozialen Dienste der Justiz statistisch nicht abgerufen werden. Die Sozialen Dienste der Justiz führen eine Liste mit Einsatzstellen, im Folgen- den „Beschäftigungsgeber“ genannt. Dazu werden seit 2004 mit ausgewählten Beschäftigungsgebern Kooperati- onsvereinbarungen abgeschlossen. Beschäftigungsgeber müssen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, seit Januar 2012 sind die Mitgliedschaft in einem Fachverband und die Selbstverpflichtung zur Transparenz weitere Zulas- sungsvoraussetzungen. Derzeit werden auf der Liste der Beschäftigungsgeber 642 Einrichtungen geführt, mit denen eine Kooperations- vereinbarung besteht. Daneben werden derzeit 681 ge- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 289 2 meinnützige Einrichtungen geführt, mit denen keine Ko- operationsvereinbarungen bestehen, weil diese zum Bei- spiel nur saisonal Einsatzplätze anbieten oder die Ableis- tung freier Arbeit nur in Einzelfällen ermöglicht werden kann. 3. Wie viele Haftplätze wurden in den letzten drei Jah- ren durch „Arbeit statt Strafe“ Projekte eingespart und wie viele Haftjahre konnten dadurch vermieden werden? (Bitte Einzelauflistung nach Jahr, eingesparten Haftplät- zen und vermiedenen Haftjahren.) Zu 3.: durch freie Arbeit ge- tilgte Tagessätze vermiedene Haftjahre (Anzahl Ts:365=) eingesparte Haftplätze pro Jahr 2009 182.833 ca. 501 ca. 501 2010 176.404 ca. 483 ca. 483 2011 158.592 ca. 434 ca. 434 4. Welche Faktoren sind nach Ansicht des Senats da- für verantwortlich, dass Betroffene das Angebot ablehnen, ihre Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen, um die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe abzu- wenden? Zu 4.: Die Ableistung freier Arbeit wird - wie oben bereits erwähnt - von der Staatsanwaltschaft Berlin auf Antrag gewährt. Sofern ein Antrag gestellt wird, ist davon auszugehen, dass die Antragstellung dem Willen der ver- urteilten Person entspricht. Das Angebot zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe im Projekt "Arbeit statt Strafe" setzt Freiwilligkeit und Eigeninitiative seitens der verur- teilten Person voraus und fordert von dieser ein gewisses Maß an Belastbarkeit und Durchhaltevermögen. Personen, gegen die eine Ersatzfreiheitsstrafe voll- streckt wird, zeichnen sich nach vorliegenden Erkenntnis- sen teilweise durch eine soziale Randständigkeit – in Verbindung mit erheblichen Kompetenzdefiziten – aus, was dazu führen mag, dass das Angebot , die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen, nur von einem Teil der verurteilten Personen angenommen wird. Aber auch Änderungen im persönlichen Umfeld der verurteilten Personen können in Einzelfällen dazu führen, dass unerwartet Einkünfte aus (geringfügigen) Beschäfti- gungen zur Verfügung stehen und die verurteilten Perso- nen somit in die Lage versetzen, die zu Grunde liegende Geldstrafe durch Ratenzahlungen zu tilgen. Aus der spezialisierten Arbeit mit Frauen im Rahmen des Frauenprojekts der Sozialen Dienste der Justiz und des Projekts „Integration statt Ausgrenzung – Kleiderwerkstatt (IsA-K)“ konnte die Erkenntnis gewonnen werden , dass die Ableistung der Geldstrafe durch gemeinnüt- zige Arbeit häufig auf Grund psychischer und gesundheit- licher Probleme, der Angst vor Versagen, fehlender Kin- derbetreuung, familiärer Problemlagen sowie diverser Alkohol- und Drogenprobleme erschwert wird. 5. Inwieweit stellen sich die Träger der „Arbeit statt Strafe“-Projekte auf die Probleme der jeweiligen Betroffenen (ungesicherte Wohnverhältnisse, erhebliche Schulden, instabile bis fehlende Kontakte, psychische und andere Gesundheits- sowie Suchtprobleme usw.) ein und nehmen Rücksicht darauf bzw. stehen den Betroffenen unterstützend zur Seite damit diese die Projekte erfolg- reich abschließen? Zu 5.: Die sozialpädagogische Betreuung der Verur- teilten während der Ableistung freier Arbeit obliegt grundsätzlich den unter Ziffer 2. genannten drei Fachver- mittlungsstellen. Bei festgestelltem Hilfe-Bedarf und vor- liegender Bereitschaft der Klientin bzw. des Klienten, angebotene Hilfen anzunehmen, erfolgt bei dem Straffäl- ligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V. die Vermittlung durch die Mitarbeiter der Fachvermittlungsstellen an ei- nen Träger von Hilfen gem. § 67 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Bei Störungen im Ablauf der Ableistung der gemein- nützigen Arbeit wird nach Durchführung eines „Krisengesprächs “ ein erneuter Vermittlungsversuch unternommen. Daneben besteht bis jetzt die Möglichkeit, die gemeinnüt- zige Arbeit im Rahmen des Projekts „ISI – Integration statt Inhaftierung“ abzuleisten. Dort wird intensiv versucht, an den einschlägigen Problemla- gen zu arbeiten bzw. passgenaue Vermittlungen vorzu- nehmen. Der Fachvermittlungsstelle Freie Hilfe Berlin e.V. ist die Berücksichtigung der Lebenshintergründe der einzel- nen Menschen stets ein zentrales Anliegen. Die praktische Umsetzung des Arbeitsauftrages beinhaltet für die Fach- vermittlungsstelle regelhaft ein Beratungsangebot, wel- ches nicht nur dazu dienen soll, eine geeignete Einsatz- stelle für die Ableistung der gemeinnützigen Arbeit zu vermitteln, sondern gerade auch die individuellen Lebens- lagen der Betroffenen zu berücksichtigen. Während des gesamten Verfahrens stehen den Be- troffenen die sozialpädagogischen Fachkräfte als An- sprechpartner zur Verfügung und bieten ihre Unterstüt- zung auch bei Problemlagen außerhalb der Geldstrafentil- gung an. Dazu gehört die qualifizierte Vermittlungsbera- tung zu Einrichtungen und Diensten, die spezielle Bera- tungs- und Unterstützungsleistungen vorhalten. Im Rahmen des allein an weibliche Verurteilte gerich- teten Projekts „Integration statt Ausgrenzung – Kleiderwerkstatt (IsA-K)“ wird den dort eingesetzten Frauen durchgängig eine sozial-pädagogische Betreuung und Beratung in Bezug auf die unter Ziffer 4. genannten Prob- lemkreise angeboten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 289 3 6. Wie hoch sind die Kapazitäten der „Arbeit statt Strafe“- Projekte bzw. wie viele Personen können im Land Berlin gleichzeitig an einem solchen Projekt teil- nehmen? (Bitte Einzelauflistung der letzten drei Jahre.) Zu 6.: Über die Gesamtzahl der bei den Beschäfti- gungsgebern vorhandenen Einsatzplätze liegen keine Er- kenntnisse vor. In der Regel stellen Beschäftigungsgeber mindestens einen, häufig mehrere Einsatzplätze zur Ver- fügung. Das Projekt „Integration statt Ausgrenzung – Kleiderwerkstatt (IsA-K)“ stellt 30 Arbeitsplätze für Frauen zur Verfügung. Im Jahr 2011 wurden dort 116 Frauen beschäftigt. Im Jahr 2010 wurden dort 119 Frauen beschäftigt. Im Jahr 2009 wurden dort 117 Frauen beschäftigt. 7. Ist es in den letzten drei Jahren im Land Berlin vorgekommen, dass Betroffene bei „Arbeit statt Strafe“- Projekten abgelehnt wurden, weil nicht genügend Auf- nahmekapazitäten bestanden? a) Wenn ja, wie häufig? (Bitte Einzelauflistung nach Jahr.) Zu 7.: In der Praxis der Fachvermittlungsstellen kann es allenfalls in einem Einzelfall vorkommen, dass bei einem angesprochenen Beschäftigungsgeber aktuell kein Einsatzplatz zur Verfügung steht. Es besteht jedoch kein Mangel an Einsatzplätzen. Aufzeichnungen über vergeb- liche Vermittlungsbemühungen werden nicht geführt. 8. Müssen die Träger der „Arbeit statt Strafe“-Projekte jeden Betroffenen aufnehmen, oder gibt es Kriterien mit denen eine Aufnahme verweigert werden darf? a) Wenn ja, welche sind das? b) Wenn ja, wie oft kommt das im Jahr vor? (Bitte für b) Angabe für die letzten drei Jahre.) Zu 8. a): Die Beschäftigungsgeber schließen, orientiert an ihrem Tätigkeitsbereich, teilweise die Aufnahme ver- urteilter Personen mit bestimmten Deliktshintergründen (z. B. kein Einsatz von Personen mit Vorstrafen nach dem Betäubungsmittelgesetz an Schulen) aus. Die Fachver- mittlungsstellen sind gehalten, die Vorbehalte der Be- schäftigungsgeber in der Vermittlungspraxis zu beachten. Aktuell werden 69 Einsatzstellen auf der Liste der Be- schäftigungsgeber geführt, die keinen Deliktshintergrund ausschließen. Aufzeichnungen über fehlgeschlagene Vermittlungsversuche werden nicht geführt. Zu b): Lediglich von der Leitung des Projekts „Integration statt Ausgrenzung - Kleiderwerkstatt (IsA- K)“ wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2011 und im Verlauf des Jahres 2012 jeweils einmal eine Aufnahme abgelehnt worden ist. 9. Gibt es Angebote, die eine Anschlussbeschäftigung für die Betroffenen nach dem Ableisten der „freien Arbeit “ im Rahmen eines „Arbeit statt Strafe“- Projekts vorsehen? a) Wenn ja, welche sind das und wie werden sie von den Betroffenen angenommen? b) Wenn ja, findet eine Kooperation mit den Jobcen- tern statt? c) Wenn nein, warum nicht? d) Wenn nein, wie bewertet der Senat den Umstand, dass viele der Betroffenen dann wieder ohne Halt, Struktur und Hilfe in ihre Lebensverhältnisse zu- rück gehen, die oft ursächlich waren für die Her- beiführung der Strafe? Zu 9. a) und b): Angebote einer Anschlussbeschäfti- gung gibt es nur in einem sehr eingeschränkten Umfang. In seltenen Einzelfällen ist es zur Weiterbeschäftigung von Verurteilten etwa im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder einer sog. MAE-Tätigkeit (Mehrauf- wandsentschädigungs-Tätigkeit) gekommen. Aufzeich- nungen darüber werden nicht geführt. Verurteilte Perso- nen, denen diese Angebote gemacht wurden, nehmen die- se erfahrungsgemäß auch an. Neben der Fachvermittlungsstelle zur Geldstrafentil- gung bietet der Freie Hilfe Berlin e.V. interessierten Be- troffenen die Vermittlung in Arbeit nach der Geldstrafent- ilgung an. Dazu kooperiert der Freie Hilfe Berlin e.V. mit zwei Berliner Personaldienstleistern. Dadurch konnten im Jahr 2012 40 Betroffene nach der erfolgten Ableistung der Geldstrafentilgung im Rah- men von Zeitarbeit auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Dieses Angebot richtet sich jedoch nicht aus- schließlich an die Klientinnen und Klienten der Fachver- mittlungsstelle "Arbeit statt Strafe" des Freie Hilfe Berlin e.V., sondern steht bereichsübergreifend allen Klientinnen und Klienten des Freie Hilfe Berlin e.V. offen. Seit Juli 2012 treffen sich unter Beteiligung der Se- natsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Vertre- terinnen und Vertreter der Fachvermittlungsstellen und der Jobcenter Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf zu einem Arbeitskreis. Ziel des Arbeitskreises ist eine Kooperation und der Aufbau eines Informationsaustausches zwischen den Fachvermittlungs- stellen und den genannten Jobcentern in Fällen, die verur- teilte Personen betreffen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und freie Arbeit leisten. 10. Gibt es Angebote, die eine sozialpädagogische Be- treuung für die Betroffenen nach dem Ableisten der „freien Arbeit“ im Rahmen eines „Arbeit statt Strafe“- Projekts vorsehen? a) Wenn ja, wie sieht diese aus und wie umfangreich ist die Betreuung? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn nein, wie bewertet der Senat den Umstand, dass viele der Betroffenen dann wieder ohne Halt, Struktur und Hilfe in ihre Lebensverhältnisse zu- rück gehen, die oft ursächlich waren für die Her- beiführung der Strafe? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 289 4 Zu 10. b) und c): Nein, da die Fachvermittlungsstellen auftragsgebunden arbeiten. Im Rahmen ihrer nur vorüber- gehenden Zuständigkeit betreuen sie die verurteilten Per- sonen sozialpädagogisch über die Vermittlung und Über- wachung der freien Arbeit hinaus. Ist für die Fachvermitt- lungsstellen ein Bedarf nach Hilfe erkennbar, werden die Verurteilten entsprechend beraten und unterstützt. Steht der Bedarf nach Hilfe der Ableistung freier Arbeit entge- gen, wird zusammen mit den Betroffenen nach anderen Tilgungsmöglichkeiten gesucht. Die Personalausstattung der Fachvermittlungsstellen orientiert sich an deren Aufgaben. Neben der der Vermitt- lung der verurteilten Personen an einen geeigneten Be- schäftigungsgeber soll eine sozialpädagogische Betreuung während des Zeitraums des Ableistens der gemeinnützi- gen Arbeit sichergestellt werden. Eine über die Beschäfti- gungszeit hinausgehende Betreuung ist daher kaum zu leisten. Die Änderung der Lebensverhältnisse, die sich negativ auf das Legalverhalten der verurteilten Personen auswir- ken können, obliegt zunächst den Betroffenen selbst. Eine Minimierung dieser ungünstigen Kriterien wird im Rah- men des Strafzwecks der Resozialisierung stets mit Priori- tät verfolgt, wird aber allein durch die Tätigkeit der Fach- vermittlungsstellen nicht zu erreichen sein. Berlin, den 3. Januar 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jan. 2013)