Drucksache 17 / 11 290 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 29. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2012) und Antwort Entschädigung für rechtswidrig abverlangte Arbeitsstunden - Gerechtigkeit für Feuerwehr- bedienstete Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Seit wann liegt dem Senat die Urteilsbegründung zum am 25.07. ergangenen Urteil des Bundesverwal- tungsgerichts zum Thema Entschädigung für rechtswidrig abverlangte Arbeitsstunden bei der Berliner Feuerwehr vor (vgl. BVerwG 2 C 70.11, BVerwG 2 C 14.11 u.v.a)? Zu 1.: Die Urteilsbegründung liegt dem Senat seit Mitte September 2012 vor. 2. Hat der Senat seine Prüfungen zum Kreis der An- spruchsberechtigten inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, wie viele Beschäftigte sind das? Zu 2.: Die Prüfungen sind abgeschlossen. Alle Berli- ner Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte, die Zu- vielarbeit geleistet haben, haben daraus einen europa- rechtlichen Entschädigungsanspruch und einen nationalen beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruch nach Treu und Glauben. 3. Hat der Senat inzwischen geklärt, ob zu den sach- gleichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anerkenntnis erklärt werden soll? Zu 3.: Gegen das Land Berlin sind keine weiteren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. 4. Kann der Senat die Höhe der Ansprüche auf Ent- schädigung inzwischen abschätzen? Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese insgesamt? Zu 4.: Aufgrund der Vielzahl der zu überprüfenden Ansprüche kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Schätzung abgegeben werden. Die Eruierung der Summe der Entschädigungsansprüche dauert noch an. 5. Beabsichtigt der Senat, sich dem Hamburger Vor- bild anzuschließen, nach dem auch diejenigen Feuer- wehrleute eine Entschädigung erhalten, die gegen die da- malige Dienstregelung nicht (rechtzeitig) Einspruch ein- gelegt haben? Warum? / Warum nicht? Zu 5.: Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr, die eine Zuvielarbeit geleistet haben, haben nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur einen nationalen beamtenrechtlichen Entschädigungsanspruch, sondern auch einen europarechtlichen Entschädigungsanspruch erworben. Letzterer Anspruch setzt entsprechend dem Urteil keine Antragstellung oder Rüge der Rechtsverlet- zung durch die Dienstkraft voraus. Im Unterschied zum Hamburger Vorbild werden in Berlin nur Entschädi- gungsansprüche abgegolten, die nicht bereits der Verjäh- rung unterliegen. 6. Hat der Senat zu diesem Thema das Gespräch mit den VertreterInnen der Betroffenen gesucht? Wenn ja, wann und mit wem und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Interessenvertretungen der Betroffenen wurden schriftlich über den Stand des Prüfungsverfahrens infor- miert. 7. Bis wann plant der Senat das Thema Entschädi- gung für rechtswidrig abverlangte Arbeitsstunden zu ei- nem positiven Abschluss gebracht zu haben? Zu 7.: Es ist vorgesehen, die Entschädigungsansprü- che weitestgehend im Jahr 2013 abzugelten. Berlin, den 24. Januar 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2013)