Drucksache 17 / 11 298 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 30. November 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2012) und Antwort Nachfrage zum Probebetrieb am Flughafen BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Ist der Senat nach wie vor der Meinung, dass der Probebetrieb ab 24.11.2011 erfolgreich absolviert wurde, wie es laut Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11063 zu lesen war? Antwort zu Frage 1: Der Probebetrieb hatte u.a. die Aufgabe, ein deutliches Bild der Situation vor Ort zu zeichnen und die Betriebsfähigkeit zu bewerten. Es konn- ten so wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, die zu zusätzlichen baulichen und logistischen Aktivitäten der FBB geführt haben. Frage 2: Lag dem Aufsichtsrat der FBB und dem Se- nat die Einschätzung des Flughafens München als Pro- jektbeauftragter zum Probebetrieb vor, wonach zum Be- ginn des Basisprobebetriebs wesentliche bauliche Voraus- setzungen fehlten und diese auch bis März 2012 nicht geschaffen werden konnten? Antwort zu Frage 2: In den Aufsichtsratssitzungen am 09.12.2011 und 20.04.2012 informierte die Geschäftsfüh- rung den Aufsichtsrat über den jeweils aktuellen Status des Probebetriebes. Frage 3: Wann und in welcher Weise wurden die kon- kreten (Zwischen-)Ergebnisse des Probebetriebs (Basis- und Integrationsprobebetrieb) direkt von den Projektver- antwortlichen der Geschäftsführung FBB und dem Auf- sichtsrat vorgestellt? Antwort zu Frage 3: Die einzelnen Probebetriebsläufe wurden ausgewertet und die Geschäftsführung der FBB über die Ergebnisse - meist wöchentlich - durch die Flug- hafen München GmbH (FMG, Auftragnehmer für das Arbeitspaket Probebetrieb) und die FBB-ORAT Projekt- leitung informiert. Im Rahmen des regelmäßigen Bürgen- controllings wurde ebenfalls über die Erkenntnisse, Prob- leme und Lösungsmaßnahmen des Probebetriebs berich- tet. Die Geschäftsführung informierte den Aufsichtsrat insbesondere im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen über die Ergebnisse des Probebetriebs. Im Rahmen der Gespräche über die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tegel wurde ein weiterer Bericht über die Ergebnisse des Probebetriebs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übergeben. Vor der Projektunterbrechung wurde durch die FMG ein Abschlussbericht erstellt. Frage 4: Wann und wie wurden die deutlichen Hin- weise der Projektverantwortlichen über die Undurchführ- barkeit eines ordentlichen Probebetriebs bei noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen durch die Geschäftsfüh- rung und die Projektsteuerung diskutiert, welche Ad-Hoc- Maßnahmen zur Behebung der Mängel wurden wann durch wen beschlossen, wie wurden sie umgesetzt? Antwort zu Frage 4: Zwar konnten aufgrund des ver- zögerten Baufortschritts nicht alle Probeläufe wie geplant durchgeführt werden, dennoch war der Probebetrieb grundsätzlich durchführbar. Zur Sicherstellung des Probebetriebes wurden durch den Bereich Planung & Bau BER themenbezogene Ar- beitsgruppen für die Beseitigung probebetriebsrelevanter Mängel eingesetzt. Diese Maßnahmen wurden durch die FBB entsprechend den Erfordernissen der Probebe- triebsabläufe veranlasst. Die Koordination der Umsetzung oblag der verantwortlichen Objektüberwachung für das Fluggastterminal unter Führung der jeweiligen Fachpro- jektleitung der FBB. In der Aufsichtsratssitzung am 20. April 2012 wurden zusätzliche Mittel bewilligt, um die Betriebsaufnahme zu gewährleisten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 298 2 Frage 5: Welche Schlussfolgerungen aus dem geschei- terten Probebetrieb zum Eröffnungstermin 3.Juni 2012 wurden für die neue Terminsetzung 27.10.2013 gezogen? Antwort zu Frage 5: Aufgabe des Probebetriebes war es, operative Abläufe zu testen und auf Probleme auf- merksam zu machen. Dementsprechend wurde als eine wichtige Schlussfolgerung aus dem Probebetrieb der In- betriebnahmeprozess im Rahmen einer neuen Projekt- strukturierung nach der Verschiebung der Eröffnung um eine gesonderte Phase für Verbundtests erweitert. So soll sichergestellt werden, dass zu Beginn des Probebetriebs alle Systeme und Anlagen installiert, betriebsfähig und getestet sind. Durch die FBB wurde zudem die Stabsstelle „Genehmigungen und Inbetriebnahmen“ neu etabliert, welche direkt dem Geschäftsführer Technik/Betrieb unterstellt ist. Deren Aufgabenschwerpunkte liegen in der Steuerung der Inbetriebnahmeprozesse am BER für alle relevanten Inbe- triebnahmephasen. Berlin, den 07. Januar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2013)