Drucksache 17 / 11 315 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 06. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2012) und Antwort Aktueller Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Berliner Bezirken gibt es mit Stand De- zember 2012 noch keinen bezirklichen Integrationsaus- schuss der BVV? 2. Was ist - nach Kenntnisstand des Senats - die Be- gründung für dieses Verhalten und wann ist mit der Bil- dung der restlichen Ausschüsse zu rechnen? Zu 1. und 2.: In allen Bezirken haben die Bezirksver- ordnetenversammlungen Integrationsausschüsse einge- richtet. Insofern entfällt Frage 2. 3. Was sind die Ursachen dafür, dass die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick keine Angaben über die Umsetzung des PartIntG anlässlich der aktuellen Berichterstattung durch die Senatsabteilung ArbIntFrau gemacht haben? 4. Kann (ggf. wann?) mit einer Nachberichterstattung gerechnet werden oder nimmt der Senat diesen Tatbe- stand so hin? Zu 3. und 4.: Der Senat hatte alle Bezirke zur Bericht- erstattung aufgefordert und setzt sich in weiteren Ver- handlungen mit den betreffenden Bezirksämtern für ihre Beteiligung bei den Folgeberichten ein. Die Ursachen für die nur teilweise Berichterstattung im ersten Bericht ge- hen auf die kurze Frist seit Verabschiedung des Gesetzes zurück. Zuvor hatte es keine einheitlichen Vorgaben an die Bezirke gegeben, so dass die einzelnen Verwaltungen bezüglich der interkulturellen Öffnung einen unterschied- lichen Umsetzungsstand hatten. Daraus folgend hatten die Bezirksämter auch in Bezug auf die Dokumentation von Maßnahmen unterschiedliche Ausgangslagen. Es ist ein Verdienst des Gesetzes, in dieser Hinsicht Einheitlichkeit in Berlin zu schaffen und Verfahren von Partizipation und interkultureller Öffnung allen Verwal- tungen als relevante Querschnittsziele vorzugeben. Inso- fern geht der Senat von einer Beteiligung aller Bezirke zum Termin der nächsten Berichterstattung gemäß § 8 Partizipations- und Integrationsgesetz aus. Berlin, den 16. Januar 2013 In Vertretung Farhad Dilmaghani ________________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2013)