Drucksache 17 / 11 316 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 06. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2012) und Antwort Personalausstattung in den Jugendämtern der Berliner Bezirke – ist eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung noch gewährleistet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. a) Wie viele VzÄ stehen den Jugendämtern der Berliner Bezirke im Jahr 2012 insgesamt zur Verfügung (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? b) Wie viele VzÄ waren es 2007? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? Zu 1.: a) Dem Senat liegen für 2012 keine vergleich- baren Zahlen für die bezirklichen Jugendämter vor. b) Im Jahr 2007 (Stichtag 1.1.2007) gab es 2913,23 Stellen (VZÄ) in den bezirklichen Jugendämtern (ohne nachgeordnete Einrichtungen wie Jugend- freizeitstätten, Kinder- und Jugendnotdienste etc.). c) Über die Umsetzung der Vorgaben zur Erreichung der Personalzielzahlen liegen dem Senat noch keine Erkenntnisse vor, da die Entscheidun- gen darüber, wie und in welchen Bereichen Ein- sparungen erfolgen, nach Aussagen aus den Be- zirken noch diskutiert werden. 2. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 im Bereich der Kitagutscheinbearbeitung? Wie viele Kitagutscheine werden jeweils im Monatsdurchschnitt ausgestellt? b) Wie viele VzÄ und Kitagutscheine waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele VzÄ werden es nach Umsetzung der Personaleinsparungen zur Erreichung der Perso- nalzielzahlen der Bezirke voraussichtlich sein (bit- te nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? d) Wie lange müssen die Eltern aktuell jeweils auf die Bearbeitung ihrer Kitagutscheine warten? 3. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 in der Elterngeldstelle? Wie viele Anträge auf Elterngeld gehen jeweils im Monatsdurchschnitt ein? b) Wie viele VzÄ und Anträge waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? d) Wie viele Wochen beträgt die jeweilige aktuelle durchschnittliche Bearbeitungszeit? 4. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 im Bereich Unterhaltsvorschuss? Wie viele Fälle müssen jeweils bearbeitet werden? b) Wie viele VzÄ und Fälle waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? d) Wie viele Wochen beträgt die jeweilige aktuelle durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Neuanträ- gen? 5. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 im Bereich Beistandschaft? Wie viele Beistandschaften werden geführt? b) Wie viele VzÄ und Beistandschaften waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstel- len)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 316 2 6. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 im Bereich Vormundschaft? Wie viele Mündel werden betreut? b) Wie viele VzÄ und Fälle waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein? 7. a) Über wie viele VzÄ Sozialarbeit verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 in den Regionalen Sozialen Diensten? Wie viele Fälle müssen jeweils bearbeitet werden? b) Wie viele VzÄ und Fälle waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein? 8. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 in den Regionalen Sozialen Diensten in der wirtschaftlichen Jugendhilfe? Wie viele Fälle müssen jeweils im Monatsdurchschnitt bearbeitet werden? b) Wie viele VzÄ und Fälle waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein? 9. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 im Pflegekinderdienst? Wie viele Fälle müssen jeweils bearbeitet werden? b) Wie viele VzÄ und Fälle waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein? 10. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 in der Eingliederungshilfe? Wie viele Fälle müssen jeweils im Monatsdurchschnitt bearbeitet werden? b) Wie viele VzÄ und Fälle waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein? 11. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 in Jugendberufshilfe? Wie viele Fälle müssen jeweils im Monats- durchschnitt bearbeitet werden? b) Wie viele VzÄ und Fälle waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein? 12. a) Über wie viele VzÄ verfügen die einzelnen Jugendämter im Jahr 2012 in der Jugendge- richtshilfe? Wie viele Fälle müssen jeweils im Monatsdurchschnitt bearbeitet werden? b) Wie viele VzÄ und Fälle waren es 2007 (bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt darstellen)? c) Wie viele werden es nach Umsetzung der Perso- naleinsparungen zur Erreichung der Personalziel- zahlen der Bezirke voraussichtlich sein? Zu 2. – 12., jeweils a) und b): a) Dem Senat liegen für 2012 keine Zahlen über die Anzahl der VZÄ in den abgefragten Arbeitsbereichen vor. b) Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl der Gutscheine, Anträge auf Elterngeld, Fälle im Bereich Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften, Vor- mundschaften, in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten, in den wirtschaftlichen Hilfen, im Pflegekin- derdienst, in der Eingliederungshilfe und in der Jugendge- richtshilfe für 2012 bzw. 2007 und nach einzelnen Bezir- ken vor. Die Beantwortung der Fragen zu a) und b) bei den Fragen 2 bis 12 wäre nur durch eine differenzierte bezirk- liche Abfrage in den Jugendämtern möglich. Dies über- steigt den einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehen- den Rahmen für die Beantwortung, zumal die Verbindung zum Frageteil unter c) nicht herstellbar ist. Zu 2. – 12., jeweils c): c) Über die Umsetzung der Vorgaben zur Erreichung der Personalzielzahlen in den abgefragten Bereichen lie- gen dem Senat noch keine Erkenntnisse vor, da die Ent- scheidungen darüber, wie und in welchen Bereichen der Jugendämter Einsparungen erfolgen, nach Aussagen aus den Bezirken noch nicht überall abschließend diskutiert und getroffen wurden. Zu 2. – 4., jeweils d): d) Es liegen keine Erkenntnisse über die Länge der Wartezeit bei der Bearbeitung von Kitagutscheinen, beim Elterngeld und bei Anträgen auf Unterhaltsvorschuss vor. Auch eine bezirkliche Abfrage in den Jugendämtern brachte keinen umfassenden Erkenntnisgewinn, da dieses Merkmal regelmäßig nicht erhoben wird. 13. Welche Personalressourcen wurden den Bezirken zur Verfügung gestellt, um die zusätzlichen Aufgaben und Standardverbesserungen der letzten fünf Jahre umzusetzen? Bitte insbesondere angeben für: a. Berliner Netzwerk Kinderschutz (2007) und AV Kinderschutz Jugend und Gesundheit (2008) b. Familienrechtsverfahrensgesetz (2009) c. Berliner Kinderschutzgesetz (2010) d. SGB II und XII Bildungs- und Teilhabe-Paket (2011) e. Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts 2011) f. Bundeskinderschutzgesetz (2012) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 316 3 Zu 13.: a) Für die Umsetzung des Senatsbeschlusses "Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz" und in seiner Folge der Ausführungsvorschriften Kinderschutz Jugend und Ge- sundheit (AV JugGes) haben die Bezirke jeweils zwei Stellen (VZÄ) im Sozialdienst erhalten. b) Für die Umsetzung des Familienrechtsverfahrens- gesetzes wurde den Jugendämtern kein zusätzliches Per- sonal zur Verfügung gestellt. c) Für die mit dem Berliner Kinderschutzgesetz zu- sätzlichen Aufgaben im Rahmen des Verfahrens zur Stei- gerung der Teilnahmezahlen an den Kindervorsorgeunter- suchungen - Einladewesen und Rückmeldeverfahren - (Artikel I Zweiter Teil § 6) haben die Bezirke (Abteilun- gen Gesundheit und Jugend) jeweils 1 Beschäftigungspo- sition erhalten. Die nach einem Jahr durchgeführte Evalu- ation in den Gesundheits- und Jugendämtern ergab einen Arbeitsaufwand von 90 % im Bereich Gesundheit. Die Umwandlung der Beschäftigungspositionen in feste Stellen soll im Ergebnis der Evaluation erfolgen, die 2013 durchgeführt wird. d) Im Rahmen der Umsetzung des Bildungspaketes wurden den Bezirken 50,8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Bereiche Sozialamt, Wohngeldstelle, Jugendamt und Schulamt gemäß der im Senat abgestimmten Verteilung zur Verfügung gestellt. Auf die Jugendämter entfielen 13,5 VZÄ. Um den Bezirken ein weitgehend flexibles und eigenverantwortliches Planen und Gestalten zu ermögli- chen, erhielten die Bezirke ein entsprechendes Personal- budget. Gleichzeitig wurde jedem Bezirk erlaubt, als So- fortmaßnahme zwei unbefristete Außeneinstellungen ohne Anrechnung auf den Einstellungskorridor zu realisieren. Allerdings liegt die Verantwortung für die Verteilung der Mittel und der Außeneinstellungen beim jeweiligen Be- zirk. e) Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Drs. 17/10 008, der Frage 4 der Drs. 17/10 105 sowie der Frage 3 der Drs. 17/10 924 verwiesen: f) Zur Umsetzung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) unterstützt der Bund die Länder beim Auf- und Ausbau der „Netzwerke Frühe Hilfen“ und „Familienhebammen“ im Rahmen einer Bundesinitiative 2012 – 2015. Neben der Förderung des Einsatzes von Familienhebammen und niedrigschwel- ligen präventiven Angeboten erhalten die Bezirke im För- derzeitraum jährliche Mittel für die Einrichtung einer Ko- ordination „Netzwerke Frühe Hilfen“. 14. Welche Personalressourcen werden den Bezirken zur Verfügung gestellt, um die zusätzlichen Aufgaben und Standardverbesserungen im Jahr 2013 umzusetzen? Bitte insbesondere angeben für: a. Rechtsanspruch auf einen Tagesbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag im Kinderförderungsgesetz b. Änderung des Schulgesetzes (Erweiterung der ergänzenden Betreuung) c. Betreuungsgeldgesetz 15. Hält der Senat die bestehenden und prognostizierten Personalressourcen der Berliner Jugendämter für ausreichend, um alle gesetzlichen Aufgaben der Jugend- hilfe zeitnah und mit der nötigen Sorgfalt zu erledigen? Zu 14. und 15.: Die Bezirke sind verpflichtet, die Leistungsfähigkeit der Jugendämter sicherzustellen. Dies beinhaltet die angemessene Personalplanung und Perso- nalentwicklung. Eventuell notwendige zusätzliche Perso- nalbedarfe sind im Zusammenhang mit noch zu ermit- telnden Umfängen von Aufgabenerweiterungen zu ent- scheiden. Mit der Durchführung des Projekts „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugend- amtes“ und der Vorlage der Ergebnisse sind, wie im § 45 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Ju- gendhilfegesetzes (AG KJHG) gefordert, zum ersten Mal Standardvorgaben definiert worden, die den Einrichtun- gen und Diensten der Jugendhilfe eine angemessene Auf- gabenerfüllung ermöglicht. Der Senat empfiehlt den Bezirken, sich bei den die Jugendämter betreffenden Maßnahmen und Aktivitäten der Personalplanung, Personalentwicklung und Organisa- tion an den Ergebnissen des Projekts zu orientieren. Die Verant- wortung für die Umsetzung ihrer Personal- und Organisa- tionsstandards liegt in den Bezirken. Die Bezirke konnten sich bisher aus grundsätzlichen - den Eingriff in die Globalsummensystematik betreffenden - Erwägungen im Rat der Bürgermeister dem Konzept nicht anschließen. Unabhängig davon geht der Senat da- von aus, dass die Bezirke für eine ausreichende personelle Ausstattung der Jugendämter Sorge tragen, um alle ge- setzlichen Aufgaben der Jugendhilfe zeitnah und mit der nötigen Sorgfalt zu erledigen. Berlin, den 10. Januar 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jan. 2013)