Drucksache 17 / 11 320 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 06. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2012) und Antwort Keine Standards für die „adäquate soziale Betreuung“ von Asylsuchenden in Notunterkünf- ten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele asylsuchende Menschen lebten zum Stichtag 30.11.2012 in Berlin in Notunterkünften (bitte Standorte, Bezirke, Träger, Kapazität und Auslastung zum Stichtag auflisten)? Zu 1.: Die zum Stichtag 30.11.2012 betriebenen Not- unterkünfte einschließlich Angaben zu Kapazität und Be- legung sind der in Anlage 1 beigefügten Übersicht der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) zu entnehmen. 2. Wie viele der unter 1. erfragten Asylsuchenden in welchen Notunterkünften sind minderjährig (bitte auflis- ten Minderjährige in den einzelnen Einrichtungen in den Altersgruppen 0 bis 6, 7-14 und über 14)? Zu 2.: Die Unterbringung von minderjährigen Perso- nen in Notunterkünften ist der Anlage 2 zu entnehmen. 3. Wie ist die durchschnittliche Verweildauer der Asylsuchenden in den Einrichtungen? Zu 3.: Da die Aufenthaltsdauer statistisch nicht erfasst wird, können hierzu keine Angaben gemacht werden. 4. Wie ist der aktuelle Stand der Festlegung eines all- gemein verbindlichen Personalschlüssels für Notunter- künfte, wenn der Senat bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 16/14411 mitteilt, dass dieser „bislang nicht festgelegt“ sei? 5. Welchen Standard setzt der Senat bei der Ausstat- tung der Notunterkünfte für Asylsuchende mit Sozialar- beiter/-innen und Sozialbetreuer/-innen, Sprachmittler/- innen und medizinischem Personal? 6. Welchen Personalstandard setzt der Senat bei der Betreuung von Kindern der verschiedenen Altersgruppen in Notunterkünften (pro Kopf sowie bezüglich der Quali- fikation der betreuenden Personen) auch im Hinblick auf die in der „Ausschreibung für Gemeinschaftsunterkünfte “ formulierten Qualitätsanforderungen? 7. Wenn keine allgemein verbindlichen Standards festgelegt wurden, warum ist dies bislang unterblieben und warum erachtet der Senat die Festlegung solcher Standards auch weiterhin nicht für „zielführend“ (Drs. 16/14411)? 8. Welche Kriterien legt der Senat dem Betreuungs- schlüssel für die einzelnen Notunterkünfte zugrunde, wenn er diesbezüglich von „individuellen Erfordernissen “ (Drs. 16/14411) der jeweiligen Standorte ausgeht? 9. Zwischen wem und wo wird die Ausstattung der einzelnen Notunterkünfte mit betreuendem Personal fest- gelegt, wer finanziert dieses und wer kontrolliert die Ein- haltung der Festlegung? 10. Wie ist die aktuelle Ausstattung der einzelnen Notunterkünfte mit Betreuungspersonal und wie erklärt der Senat die z.T. erheblichen Unterschiede (bitte Aus- stattungen mit Betreuungspersonal pro Notunterkunft auflisten, Personal für die Betreuung von Minderjährigen gesondert und bezogen auf die Anzahl der Betroffenen ausweisen)? 11. Wie und auf welcher Grundlage wird gewährleis- tet, dass nur qualifiziertes Personal für die soziale Betreu- ung der Asylsuchenden und insbesondere der Minderjäh- rigen in den Notunterkünften eingesetzt wird und durch wen wird dies regelmäßig kontrolliert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 320 2 Zu 4. bis 11.: Grundsätzlich wird versucht, auch bei Inbetriebnahme der Notunterkünfte die für vertragsge- bundene Gemeinschaftsunterkünfte geltenden Qualitäts- standards einzuhalten. Sofern Notunterkünfte eröffnet werden müssen, steht im Einzelfall allerdings die Beseiti- gung oder Vermeidung von Obdachlosigkeit im Vorder- grund. Allgemein verbindliche Personalschlüssel für Notun- terkünfte werden - auch im Hinblick auf sozialpädagogi- sches Betreuungspersonal - nicht angestrebt, da dadurch nicht den individuellen Gegebenheiten der einzelnen Ein- richtungen angemessen entsprochen werden könnte und es nicht einer flexiblen und den Erfordernissen angepass- ten Gestaltung der Abläufe in den unterschiedlichen Ein- richtungen dienen würde. Vielmehr wird eine einzelfall- bezogene, orientiert am jeweils unterzubringenden Perso- nenkreis und ggf. den örtlichen/baulichen Gegebenheiten orientierte vertragliche Vereinbarung über Art und Um- fang des eingesetzten Personals favorisiert. Dadurch wird auch eine kurzfristige Reaktion auf die jeweiligen Gege- benheiten ermöglicht. In vierteljährlichen Arbeitstreffen der BUL mit den Leiterinnen und Leitern der Unterkünfte werden ggf. auf- tretende Probleme erörtert und konkrete Lösungen abge- stimmt. Die Vorhaltung medizinischen Personals in den Un- terkünften ist auf Grund der in allen Stadtbezirken gewährleisteten guten ärztlichen Versorgung nicht erforder- lich. Die Personalausstattung der Notunterkünfte ist mit Stand 30.11.2012 der Anlage 3 zu entnehmen. Die Finanzierung jeglichen Personals erfolgt über den Tagessatz, der als Vergütung für eine Übernachtung in einer Unterkunft pro Person anfällt. Eine Kontrolle erfolgt im Rahmen der Begehungen und regelmäßiger Besprechungen und Kontakte mit den Betreiberinnen und Be- treibern. Abweichende Personalschlüssel resultieren im We- sentlichen aus den jeweiligen unterschiedlichen Erforder- nissen vor Ort. Parameter für die Festlegung des Personal- schlüssels sind die bauliche Beschaffenheit, die für die Nutzung als Notunterkunft vereinbarte Laufzeit, die Ka- pazität der Einrichtung sowie die Sozialstruktur und die voraussichtliche Aufenthaltsdauer der dort untergebrach- ten Personen. Berlin, den 24. Januar 2013 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2013) Anlage 1 zur KA 17/11320 Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle Unterbringung Flüchtlinge - Auslastung der Notunterkünfte zum Stichtag 30.11.2012 Mitte Turmstr. 22 10559 GIERSO 265 250 94,34 Pkow Straßburger Str. 56 10405 PRISOD GmbH 200 189 94,50 Rdf Im Erpelgrund 11-17 13503 ASB 130 60 46,15 Spd Askanierring 71 a 13587 AWO 200 195 97,50 Stegl/Zehl Kirchblick 5/7 14129 IB 60 64 106,67 Trep-Köp Wassersportallee 56-58 12437 PeWoBe 111 116 104,50 Lichtenberg Max-Brunnow-Str. 4 10369 PRISOD GmbH 150 152 101,29 Gesamt 1.116 1.026 92,14 Quelle: Buchungssoftware BUL - Auslastung November 2012 Auslastung in % Kapazität BelegungBezirk Notunterkünfte Postleitzahl Betreiber Anlage 2 zur KA 17/11320 Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle Unterbringung Flüchtlinge - Minderjährige Kinder in Notunterünften nach Altersgruppen zum Stichtag 30.11.2012 Turmstraße 39 19 6 Straßburger Straße 25 27 5 Kirchblick 13 5 3 Wassersportallee 25 36 8 Max-Brunnow-Straße 29 23 1 Im Erpelgrund 3 3 0 Askanierring 51 31 6 Quelle: Buchungssoftware BUL - Auslastung November 2012 Notunterkunft 0 - 6 Jahre 7 - 13 Jahre 14 - 18 Jahre Anlage 3 zur KA 17/11320 Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle Unterbringung Flüchtlinge - Personalbestand zum 30.11.2012 in Vollzeitstellen Bezirk Notunterkünfte Heimleitung Soz-arb. Soz-betr. Kind-betr. Verwaltung sonst Hausmeister Pforte Wachschutz Spandau Askanierring 71a-71b 1 1 2 0 1 1 0 24 Stunden Lichtenberg Max-Brunnow-Straße 2-4 1 2 1 1 1 1 1,5 24 Stunden Pankow Straßburger Straße 56 1 2 1 1 1 2 1,5 24 Stunden Mitte Turmstraße 22 1 0 1,5 0,5 1 0 1 24 Stunden Trep-Köp Wassersportallee 56-58 1 0 1,5 0,5 1 0 1 24 Stunden Rdf Im Erpelgrund 11-17 1 0 1,5 0,5 1 1 0 außerhalb Bürozeiten Stegl-Zehld Kirchblick 5-7 0,2 1 1 1 0,6 0 0,8 außerhalb Bürozeiten Mitte Levetzowstr. 3-5 0 0 0 0 0 0 0 außerhalb Bürozeiten Pankow Storkower Str. 143 1 0 0 0 0 0 0 außerhalb Bürozeiten fett gedruckte Notunterkünfte stehen in Notfällen zur Belegung über das DRK zur Verfügung Quelle: Buchungssoftware BUL - Auslastung November 2012 ka17-11320 K1711320Anlage 1Dj K1711320Anlage 2Dj K1711320Anlage 3Dj