Drucksache 17 / 11 322 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Roman Simon (CDU) vom 07. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2012) und Antwort In welchen Bezirken gibt es Probleme der Elterngeldstellen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lange dauert es derzeit, bis ein Elterngeldantrag i.d.R. beschieden wird? (Bitte unterteilt nach Bezir- ken) Zu 1.: Da hierzu keine Erhebungsermächtigung be- steht, können nur die von den Bezirken kurzfristig als Schätzwerte übermittelten Angaben weitergegeben wer- den. Hiernach ergibt sich außer in den Bezirken Charlot- tenburg-Wilmersdorf und Neukölln eine übliche Bearbei- tungszeit zwischen vier und sechs Wochen ab Eingang eines vollständigen Antrages. Elterngeldanträge mit EU- Bezug erfordern verfahrensbedingt ein zusätzliches und in der Regel zeitaufwändiges Abstimmungsverfahren mit den Familienkassen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und somit eine längere Bearbei- tungszeit. 2. Wie hoch ist der Krankenstand bei den Elterngeldstellen ? (Bitte unterteilt nach Bezirken) Zu 2.: Da hierzu keine Erhebungsermächtigung be- steht, können nur die von den Bezirken - basierend auf der Zahl der jährlichen Arbeitstage und den jeweils täti- gen Dienstkräften – gemachten Angaben mitgeteilt werden . Hieraus ergibt sich jedoch kein aussagekräftiges Bild, da während eines Bewerbungsverfahrens unbesetzte Stellen nicht berücksichtigt werden. Der Krankenstand liegt ca. zwischen 3 und 10 % der Arbeitskräfte, ohne dabei nach Voll- oder Teilzeitkräften zu unterscheiden. 3. Wie bewertet der Senat die Unterschiede bei Wartezeiten und Krankenstand bei den Elterngeldstellen in den Bezirken? 4. Gibt es für die Bezirke, welche eine lange Wartezeit und bzw. oder einen hohen Krankenstand haben, be- reits Lösungsvorschläge von Seiten des Senats an die be- troffenen Bezirke? Zu 3. und 4.: Die Bezirke sind nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) mit der Durchführung und dem Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgeset- zes (BEEG) betraut. Dies umfasst sowohl die unmittelba- re Dienst- als auch die Fachaufsicht. Die Bezirke haben hiernach alle erforderlichen Vorkehrungen selbst zu tref- fen. 5. Wie viel Prozent der antragsstellenden Eltern nutzen tatsächlich die Möglichkeit der persönlichen Beratung und Hilfe in den Elterngeldstellen? (Bitte unterteilt nach Bezirken) Zu 5.: Da hierzu keine Erhebungsermächtigung be- steht, kann nur auf die von einem Teil der Bezirke mitge- teilten Schätzwerte abgestellt werden. Hiernach ergibt sich bezogen auf die Gesamtzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller im Jahr 2012, dass zwischen 33 % und 90 % der Antragstellerinnen und An- tragsteller eine persönliche Beratung in Anspruch neh- men. 6. Haben die Eltern durch die zeitweise Schließung der Elterngeldstellen in einigen Bezirken Einbußen (z.B. Schwierigkeiten ein Formular zu erhalten und vollständig auszufüllen)? Wenn ja, welche? (Bitte unterteilt nach Be- zirken) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 322 2 Zu 6.: Von Antragstellerinnen und Antragstellern er- littene Einbußen durch zeitweise Schließung einer bezirk- lichen Elterngeldstelle sind nicht bekannt geworden. So liegen die Formulare für die Beantragung von Elterngeld sowohl in den bezirklichen Jugendämtern, den Pförtner- logen und in der Regel in den Bürgerberatungen aus. Fes- ter Bestandteil des Serviceangebotes der Bezirke und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (http://www.berlin.de/sen/familie/finanzielle_leistungen/e lterngeld/) sind die in ihren Internetauftritten eingestellten Download-Formulare. Berlin, den 08. Januar 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jan. 2013)