Drucksache 17 / 11 334 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 11. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2012) und Antwort Landeslabor Berlin-Brandenburg – Kosten und Leistungen für das Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen Betriebsergebnissen hat das Landesla- bor Berlin-Brandenburg (LLBB) in den Jahren 2006 bis 2011 abgeschlossen? Zu 1.: Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) ist erst 2009 durch einen Staatsvertrag zwischen den Län- dern Berlin und Brandenburg gegründet worden. Jahres- abschlüsse für 2006 bis 2008 liegen daher nicht vor. Für die folgenden Jahre gab es folgende Betriebsergebnisse: 2009 + 802 TEUR, 2010 - 408 TEUR, 2011 - 875 TEUR, vorläufig, das Testat des vom Rechnungshof beauftragten Wirtschaftsprüfers liegt voraussichtlich im Februar 2013 vor. 2. Welches Betriebsergebnis erwartet der Senat für das Jahr 2012? Zur 2.: Der Senat erwartet für 2012 einen nahezu aus- geglichenen Jahresabschluss. Dies ist auf einen strikten Sparkurs des LLBB im Jahr 2012 und Zuschusserhöhun- gen der Länder zurückzuführen. Die Nachzahlungen er- folgten für außerordentliche Rückstellungen nach dem Bilanz-Modernisierungs-Gesetz (BilMoG) und für zusätz- liche, unvorhersehbare Leistungen. Auf Berlin sind ein Drittel (rd. 700.000 EUR) und auf Brandenburg zwei Drittel der Nachzahlung (rd. 1,46 Mio. EUR) entfallen. 3. Wurden seitens des LLBB oder des Senats Maß- nahmen zur wirtschaftlichen Konsolidierung ergriffen und wenn ja, welche? Zu 3.: Der Senat hat u. a. folgende Maßnahmen ergrif- fen: Mit Hilfe der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und externer Fachberaterinnen und Fachberater ist der Raumbedarf für den Berliner Standort ermittelt wor- den. Beim Hauptausschuss wurde die Zustimmung einge- holt, 2013 einen wettbewerblichen Dialog zur Sanierung des asbestbelasteten Standorts Invalidenstraße 60 oder für ein neues Gebäude in Berlin durchzuführen. Das LLBB ist bei der Erarbeitung eines einheitlichen Leistungsver- zeichnisses und einer Preisliste unterstützt worden, damit die Leistungen verursachungsrecht mit den Ländern abge- rechnet werden können. Die Verhandlungen mit dem Land Brandenburg zum Abschluss einer neuen Finanzie- rungsvereinbarung 2014 bis 2018 sind vorbereitet wor- den. Die fachliche Koordination der Länder untereinander und mit dem LLBB soll mit dem Ziel verbessert werden, den Aufwand im LLBB zu mindern. Das LLBB hat im Einvernehmen mit den Trägerlän- dern u. a. folgende Maßnahmen ergriffen bzw. geplant: Schrittweise Konzentration des LLBB auf je eine Lie- genschaft in Berlin und Frankfurt/Oder bis 2017. Zurzeit werden Umzüge für die Übergangszeit bis zum Bezug des neuen Berliner Gebäudes geplant. Dadurch soll der Ein- satz des Personals und der technischen Geräte optimiert werden. Der amtierende Direktor scheidet nach fünf Jah- ren zum 31. Dezember 2013 aus. Anlässlich der Neube- setzung der Direktorin bzw. des Direktors wird verstärkt auf die betriebswirtschaftliche Expertise geachtet. Die Stellenausschreibung wird nach Abschluss der Beteili- gung der Beschäftigtenvertretungen veröffentlicht. Die Besetzung ist zum 1. Juli 2013 geplant. In der sechsmona- tigen Übergangszeit kann der Wissenstransfer erfolgen. Im Interesse der Beschäftigten beim LLBB soll die Orga- nisations- und Personalentwicklung mehr Bedeutung be- kommen. 4. Sieht der Senat eine fachliche und wirtschaftliche Alternative zu der Zweiländereinrichtung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 334 2 Zu 4.: Der Senat und die brandenburgische Landesre- gierung stehen zu dem gemeinsamen Labor. Es gibt dazu keine fachliche und wirtschaftliche Alternative. Das LLBB hat anlässlich des lebensmittelbedingten Aus- bruchgeschehens (chinesische Erdbeeren) seine Kompe- tenz und Handlungsfähigkeit fachlich und zeitlich unter Beweis gestellt. Gerade bei solchen Lagen ist einer kom- petenten und genügend großen Einrichtung wie dem LLBB der Vorrang gegenüber einer kleineren Berliner Einrichtung zu geben. 5. Rechnet das LLBB seine Leistungen verursa- chungsgerecht mit den beiden beteiligten Ländern ab, wenn nein, ab wann wird das LLBB seine Leistungen auf Basis einer nachvollziehen Preisliste verursachungsrecht abrechnen? Zu 5.: Das LLBB hat ein einheitliches Leistungsver- zeichnis und eine Preisliste erarbeitet und bekanntge- macht. Auf dieser Grundlage wird das LLBB ab 2013 verursachungsgerecht abrechnen. Für die Jahre 2011 und 2012 erfolgt eine grobe Nachberechnung gegenüber den Ländern. Ein Guthaben wird auf den Zuschuss 2013 ange- rechnet. Eine Nachzahlung muss 2013 ausgeglichen wer- den. Der Senat erwartet für Berlin ein Guthaben, dass im Sommer 2013 beziffert werden kann. Für die Jahre 2009 und 2010 tragen die Länder die Kosten je zur Hälfte, wie dies im Staatsvertrag vorgese- hen ist. 6. Wann legt der Senat dem Abgeordnetenhaus den Wirtschaftsplan des LLBB für 2013 vor? Zu 6.: Dem Verwaltungsrat des LLBB lag bereits zu seiner Sitzung am 7. November 2012 ein Entwurf für den Wirtschaftsplan 2013 vor. Der Direktor ist um Ergänzun- gen beim Stellenplan und bei der Investitionsplanung ge- beten worden. In der Verwaltungsratssitzung am 13. Feb- ruar 2013 soll der Wirtschaftsplan beschlossen und nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht dem Abge- ordnetenhaus vorgelegt werden. 7. Ist damit zu rechnen, dass der Berliner Haushaltsan- satz 2013 für den Zuschuss an das LLBB ausreicht? Zu 7.: Die Berliner Zuschüsse an das LLBB haben sich wie folgt entwickelt: 2009 19.515 TEUR, 2010 19.200 TEUR, 2011 18.945 TEUR, 2012 17.900 TEUR Der Senat geht vorläufig davon aus, dass der Ansatz 2013 (17.700 TEUR) ausreicht. Für eine verbindliche Aussage bleibt die Abrechnung nach der Preisliste abzuwarten. Außerdem kann die Ent- wicklung der Probenzahlen nicht vollständig prognosti- ziert werden, wie der Gastroenteritis-Ausbruch im Okto- ber 2012 gezeigt hat. Solche zusätzlichen Aufträge an das LLBB müssen auch zusätzlich finanziert werden. 8. Beabsichtigt der Senat, die Preise des LLBB in Zu- kunft einem Benchmarking mit Einrichtungen der Länder zu unterziehen? Zu 8.: Der Senat beabsichtigt Einvernehmen mit Brandenburg darüber zu erzielen, dass die umsatzstärks- ten Produkte einem regelmäßigen Benchmarking hinsicht- lich des Preises und der Qualität unterzogen werden. Da- bei ist zu beachten, dass ein direkter Kostenvergleich nur mit Ländereinrichtungen möglich ist, die ebenfalls eine Vollkostenrechnung haben. Im Übrigen kann nur nähe- rungsweise mit kameralen Vergleichszahlen operiert wer- den. 9. Gibt es Aufgaben, die im LLBB nur für eines der beiden Länder bearbeitet werden? Zu 9.: Es liegt in der Natur der Sache, dass Leistungen in einem Ballungsraum wie Berlin und einem landwirt- schaftlich geprägten Gebiet wie Brandenburg in sehr un- terschiedlichen Mengen anfallen. Dazu kommen Unter- schiede zwischen einem Stadtstaat und einem Flächenland (u.a. Status der Kreise und kreisfreien Städte). Daraus ergeben sich unterschiedliche Organisationsmodelle und Aufgaben. Ungeachtet dessen will Berlin 2013 systematisch prü- fen, welche Aufgaben dass LLBB für Brandenburg erle- digt, die in Berlin anderen Organisationseinheiten zuge- ordnet sind. Es wird dann mit den beteiligten Senatsver- waltungen besprochen, ob dies fachlich richtig und wirt- schaftlich geboten ist. Berlin, den 10. Januar 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jan. 2013)