Drucksache 17 / 11 340 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 11. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2012) und Antwort Lehrkräfte und Vertretungen in öffentlichen Musikschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Bezirken gibt es Lehrervertretungen in öffentlichen Musikschulen? Zu 1.: An den bezirklichen Musikschulen Berlins un- terrichten angestellte Musikschullehrkräfte des Landes Berlin sowie freiberuflich/selbständig tätige Lehrkräfte. Angestellte Musikschullehrerinnen und Musikschul- lehrer werden entsprechend dem Personalvertretungsge- setz durch die örtlichen Gremien der Personalvertretung vertreten. Für selbständige Musikpädagoginnen und Mu- sikpädagogen sind vergleichbare Vertretungsrechte nicht vorgesehen, da sie nicht Beschäftigte der Berliner Ver- waltung sind. Soweit dem Senat bekannt, gibt es an allen Musik- schulen durch freiberufliche Lehrkräfte selbst organisierte „Lehrervertretungen“. Zustandekommen und quantitative Zusammensetzung der „Lehrervertretungen“ sind stark unterschiedlich. In der Regel gibt es „Sprecherinnen “ bzw. „Sprecher“ die durch die organisierten freiberuflichen Lehrkräfte einer Musikschule bestimmt (ge- wählt) werden. In keinem der Fälle hat eine „Lehrervertretung “ eine rechtlich verbindliche Form (zum Beispiel e.V.). In Einzelfällen hat sich die jeweilige „Lehrervertretung “ eine Geschäftsordnung bzw. Satzung gegeben. 2. In welchen Bezirken werden Lehrervertretungen in öffentlichen Musikschulen anerkannt? Zu 2.: Für eine formale Anerkennung von Vertretun- gen freiberuflicher Lehrkräfte gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Musikschulleitungen arbeiten mit allen freiberuf- lichen Lehrkräften im fachlichen Austausch zusammen und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. In einzelnen Bezirken gibt es auch Austausche selbständiger Lehrkräfte mit dem Bezirksamt, Bezirksstadträten und der Bezirksverordnetenversammlung. 3. In welchen Bezirken wurde oder wird vor der An- erkennung von Lehrervertretungen an Musikschulen eine rechtliche Prüfung durchgeführt? Welches Amt ist hierfür jeweils zuständig? Zu 3.: Die freiberuflichen Lehrkräfte sind selbständig tätige Musikpädagoginnen und Musikpädagogen. Es steht ihnen frei, sich in Gruppen zusammenzuschließen oder zu organisieren. Eine formale Anerkennung einer Gruppe der freiberuflich tätigen Lehrkräfte im Sinne einer Personal- vertretung oder mit dem Ziel der formalen Mitwirkung oder Mitbestimmung kann nicht erfolgen. Die Musikschulleitungen sind jedoch nicht gehindert, Vorschläge und Anregungen einzelner oder einer Gruppe freiberuflicher Lehrkräfte zu prüfen oder mit diesen zu beraten. 4. Wie bewertet der Senat die Sachlage, dass sich das Bezirksamt Treptow-Köpenick weigert, Lehrervertretun- gen an Musikschulen anzuerkennen? Zu 4.: Im Bezirk Treptow-Köpenick wurde von Seiten freiberuflicher Lehrkräfte die Forderung nach formaler Anerkennung einer „Lehrervertretung“ an das Bezirksamt herangetragen. Das dortige Rechtsamt ist nach Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass es für Vertretungsansprüche einer Gruppe freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschulen – selbständige Musikpädagoginnen und Musikpädagogen – keine formale Regelung zur Zusammenarbeit zwischen der Musikschule und der „Lehrervertretung “ als Gruppe gibt. Das Ansinnen ist daher abgelehnt worden. Der Senat hat gegen die Auffassung des Bezirkes kei- ne Einwände. Ein Austausch mit den an der Musikschule beauftragten freiberuflichen Lehrkräften ist im Rahmen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 340 2 der Möglichkeiten jedoch sinnvoll. Die Musikschullei- tung der Musikschule Treptow-Köpenick hat mitgeteilt, dass der rege Austausch mit den freiberuflichen Musik- schullehrkräften selbstverständlich gepflegt werde, um Ideen und Probleme aufgreifen zu können und bei der Fortentwicklung der vertragsgemäßen Zusammenarbeit einfließen lassen zu können. 5. Wie viel Prozent der Lehrkräfte an Musikschulen in den Bezirken sind fest angestellt? Ist es korrekt, dass im Bezirk Treptow-Köpenick der Anteil der fest angestellten Lehrkräfte an Musikschulen höher ist, als in den weiteren Bezirken? Zu 5.: An den Berliner Musikschulen sind 10,8 Pro- zent der Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer Angestellte (Personen, unterrichtend und in Funktionen, Datenbasis Musikschulstatistik Stand 02/2012). Insgesamt waren, einschließlich der 23 Anfang 2012 aus dem ehe- maligen Zentralen Personalüberhangmanagement in die Bezirke zurückversetzten Lehrkräfte, 176 Musikschulleh- rerinnen und Musikschullehrer bei den 12 Musikschulen angestellt. Zum gleichen Zeitpunkt waren ca. 1.640 frei- berufliche Lehrkräfte mit Verträgen unterschiedlichen Umfangs an den bezirklichen Musikschulen tätig (Anzahl bereits um den Faktor 1,25 bereinigt, da bei der bezirks- weisen statistischen Erfassung Mehrfachnennungen nicht ausgeschlossen werden können) an den bezirklichen Mu- sikschulen tätig. Die freiberuflichen Musikschullehrerin- nen und Musikschullehrer erbrachten 91,4 Prozent der Unterrichtsleistung. Die Anzahl der angestellten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer in den Bezirken differiert stark. Die Musikschule Treptow-Köpenick verfügte Anfang 2012 über 12 Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer und liegt damit im Mittelfeld. Im rechnerischen Durchschnitt waren 14,7 angestellte Musikschullehrerinnen und Musik- schullehrer je Musikschule tätig. Dabei waren in Reini- ckendorf die geringste Anzahl, 6 Personen, und in Pan- kow die höchste Anzahl, 37 Personen, zu verzeichnen. Berlin, den 11. Januar 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Jan. 2013)