Drucksache 17 / 11 341 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 11. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2012) und Antwort Maßnahmen zur Reduzierung von Jobcenter-Streitigkeiten im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Behörden sind in der Arbeitsgruppe auf Landesebene zur Reduzierung von Jobcenter-Streitigkei- ten vertreten und wie häufig hat sich die Arbeitsgruppe bislang getroffen (bitte Termine und teilnehmende Behör- den auflisten)? Zu 1.: An dem gemeinsamen Projekt zur Reduzierung der Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben sich die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, das Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, das Sozialgericht Berlin, die Regionaldirek- tion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und mehrere Berliner Jobcenter beteiligt. Die Lenkungsgruppe , in der die Hausspitzen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, des Sozialgerichts Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg vertreten waren, hat sich am 25. Juni 2012, am 10. September 2012, am 11. Oktober 2012 und am 29. November 2012 getroffen. 2. Von welcher Behörde ging die Initiative zu dieser Arbeitsgruppe aus? Zu 2.: Die Initiative ging von Herrn Senator Heilmann aus. 3. Was sind konkret die 38 Maßnahmen zur Reduzie- rung von Jobcenter-Streitigkeiten, welche die beteiligten Behörden umsetzen wollen, um bis Ende 2014 die Zahl der Hartz-IV-Klagen um ein Viertel zu verringern (bitte Maßnahmenkatalog beilegen und Maßnahmeninhalte kurz erläutern)? a. In welchem Zeitraum sollen welche Maßnahmen in welcher der beteiligten Behörden umgesetzt werden (bitte einzeln aufschlüsseln)? b. Welche Maßnahmen sollen tatsächlich neu einge- führt werden und sind nicht lediglich eine Fortführung bereits bestehender Maßnahmen (bitte einzeln angeben)? c. Welche Maßnahmen werden nur in den Berliner Jobcentern umgesetzt und sind nicht Teil bundesweiter Maßnahmen wie etwa neue, verständlichere Leistungsbescheide (bitte einzeln angeben)? Zu 3.: In dem Projekt wurden Maßnahmen und Anre- gungen zur Effektivierung der Widerspruchsverfahren und ein Katalog mit Handlungsempfehlungen und Ar- beitshilfen („Werkzeugkoffer“) zur Stärkung des Verwaltungsverfahrens erarbeitet. Des Weiteren waren Möglich- keiten zur Beschleunigung einer einheitlichen Rechtspre- chung, das Agieren in Kostenangelegenheiten, die Öffent- lichkeitsarbeit, prozessorganisatorische Vereinfachungs- möglichkeiten, Handlungsanweisungen für die Leistungs- gewährung für Unterkunft und Heizung sowie die Änderung widerspruchsträchtigen materiellen Rechts Gegen- stand der Beratungen der beteiligten Behörden. Folgende Maßnahmen und Vorschläge sind entwickelt worden: Bereich Widerspruchsverfahren/Widerspruchsstellen: - Es wurde ein Soll-Personal-Berechnungsmodell für die Sozialgerichtsgesetz-Stellen (SGG-Stellen) der Jobcenter entwickelt, das den Trägern nach dem So- zialgesetz-buch II (SGB II) bzw. den Geschäftsfüh- rungen der Jobcenter bei der Ausgestaltung der Prozesse vor Ort als Anhalt dienen kann. - Es wurde ein Muster-Rahmenvertrag für die Beauf- tragung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Klagesachbearbeitung und/oder Prozessvertre- tung erarbeitet. - Es wurde eine Musteranweisung für ablauforganisa- torische Regeln zwischen SGG-Stellen und Leis- tungsstellen in den Jobcentern erstellt. - Es wurde ein Handout mit „Goldenen Regeln“ für einen verständlichen Widerspruchsbescheid erarbei- tet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 341 2 - Es wurden Hinweise/Beispiele für Fallgestaltungen, in denen eine mündliche Anhörung der Leistungs- empfangenden sinnvoll sein kann, zusammenge- stellt. - Es wurde ein Vorschlag für einen Fachaufsichtskata- log für SGG-Stellen vorgelegt. - Die SGG-Stellen sollen regelmäßig eine Auswertung von Fehlerschwerpunkten aus Sicht des Sozialge- richts erhalten. Die Maßnahmen tragen dazu bei, das Widerspruchs- verfahren in seinen Funktionen als Selbstkontrolle der Verwaltung und zur Vermeidung von Klageverfahren zu stärken. Eine angemessene Personalausstattung und das Abfangen von eventuellen Belastungsspitzen durch Ex- terne sind dabei ebenso wichtig wie die effektive und stringente Zusammenarbeit zwischen Leistungsbereich und Widerspruchsstellen innerhalb der Jobcenter. Mit Hilfe der „Goldenen Regeln“ sollen die Widerspruchsbescheide verständlicher werden und so auf größere Akzep- tanz bei den Leistungsbeziehenden stoßen. Telefonische oder mündliche Kommunikation kann in geeigneten Fall- gestaltungen (z. B. zur Darstellung komplexer Rechen- vorgänge, komplexer Bescheidlage oder zur Klärung un- terschiedlicher Rechtspositionen) eine sinnvolle ergän- zende Maßnahme im Rahmen der Widerspruchsbearbei- tung sein, wenn erkennbar ist, dass der Widerspruch auf der mangelnden Nachvollziehbarkeit der Ausgangsent- scheidung beruht. Bereich Verwaltungsverfahren Im Rahmen des Projekts wurden nach einer Analyse der vielfältigen Ursachen für Widersprüche und Klagen fünf Schwerpunktthemen identifiziert und für diese eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Verwaltungsverfahrens erarbeitet („Werkzeugkoffer “). Den Jobcentern wird ein Katalog mit den Handlungsansätzen zur Verfügung gestellt, der teilweise unterlegt und mit Arbeitshilfen verlinkt ist. Des Weiteren wur- den aus der Richterschaft Hinweise zu fehleranfälligen fachlichen Schwerpunktthemen gegeben, die die Füh- rungskräfte der Jobcenter mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auswerten sollen. Schwerpunktthema Fachwissen (materielles Recht und Verfahrensrecht) Zur Vermeidung von Untätigkeit im Sinne des § 88 SGG - konsequente und strikte Fristenkontrolle zur Ver- meidung von Untätigkeitsklagen, - nachweisbare Zustellung, - Hinweise für die Sachbearbeitung geben (Antrag und Fristablauf), - Spezialisierung für Überprüfungsanträge. In Fällen der Aufhebung und Erstattung von Leistun- gen - Beachtung der richtigen Rechtsgrundlage, - Berücksichtigung automatisch erstellter Änderungs- bescheide, - Transparenz bei Entscheidungsgründen und Berech- nungen, - Transparenz bereits bei der Anhörung herstellen (von welchem Sachverhalt wird ausgegangen?). Zur Verringerung der Problematik Miet- und Strom- schulden - rechtzeitiges Erkennen besonderer Problemlagen schon bei der Erstbewilligung (Obdachlosigkeit, Schuldenprobleme, Alkoholprobleme), - direkte Zahlung der Miete an Vermieter anwenden; Fallmanagement frühzeitig einbinden, - ggf. Ratenzahlung mit Energieversorger schon im Vorfeld vereinbaren, - Ansprechpartner beim Energieversorger haben und früh beteiligen. Bei Einkommensanrechnung zur korrekten Umset- zung des Zuflussprinzips - vor Entscheidung Zeitpunkt des Zuflusses klären, - Nachweis des Zuflusses sicherstellen (Kontoauszü- ge), - im Zweifel vorläufige Bewilligung vornehmen, - Zuflussprinzip den Leistungsbeziehenden transpa- rent machen. Schwerpunktthema Beratung Durch verstärkte Beratung kann der Informationsstand der Leistungsbeziehenden verbessert und dadurch größere Akzeptanz der Entscheidungen erreicht werden. Vorschläge für die Organisation der Beratung sind: - Einrichtung einer eigenen Stelle für Beratung (Leis- tungsberater), - Stille Berater (Warteraumfernsehen, optimiertes In- ternetangebot, Merkblätter in verständlicher Spra- che), - Beratung auch dann, wenn schon Widerspruch ein- gelegt wurde, - Erhöhung der Beratungskompetenzen der Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter mit dem Ziel, öfter einen qualitativ hochwertigen (telefonischen) Kontakt, auch vor Bescheiderlass, zu den Leistungsbeziehen- den herzustellen („sprechen statt schreiben“). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 341 3 Schwerpunktthema Organisation der Sachbearbeitung Es werden folgende Vorschläge zu Organisationsfra- gen unterbreitet: - Spezielle Beratung / Betreuung von selbstständig tä- tigen Leistungsbeziehenden, - Spezialisierung für schwierige / fehlerträchtige Sachverhalte, - Etablierung der SGG-Stelle als Justiziariat für das Jobcenter. Schwerpunktthema Sachverhaltsermittlung Vor Entscheidungen ist der Sachverhalt gerichtsfest zu ermitteln. Dazu dient insbesondere - eine gute und nachvollziehbare Aktenführung, die mit einer Arbeitsanweisung zur Aktenführung si- cherzustellen ist, - die Dokumentation des Sachverhalts und - dessen Darstellung gegenüber den Leistungsbezie- henden in Bescheiden und bei Anhörungen. Schwerpunktthema Qualitätssicherung und Fachauf- sicht - Die bestehenden Konzepte zum Thema „Qualitätssicherung und Fachaufsicht“ müssen konsequent umgesetzt werden. - Präventiv sollte eine Qualitätsprüfung bereits im Be- arbeitungsprozess („vor Abgang“) und - eine sofortige Auswertung mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter stattfinden. - Nachgehende Maßnahmen sind  Fachaufsichtskonzepte (Stichprobenprüfungen),  Auswertung von Prüfberichten,  systematische Auswertung vermeidbarer Widerspruchs -Stattgaben mit der jeweiligen Mitarbeite- rin/dem jeweiligen Mitarbeiter durch die Teamlei- tung. Schnittstellen Jobcenter/Sozialgerichtsbarkeit In vier Arbeitsgruppen wurden die Schnittstellen zwi- schen Jobcentern und Sozialgerichtsbarkeit beleuchtet, insbesondere um zu einer möglichst effizienten Fall- und Klagebearbeitung beizutragen und den fachlichen Wis- senstransfer auch zukünftig sicherzustellen. Die Senats- verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und die beteiligten Gerichte haben dabei sehr bewusst darauf geach- tet, dass die Maßnahmen die richterliche Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen. Folgende Maßnahmen wurden ver- einbart: - Fortsetzung des regelmäßigen und fruchtbaren Er- fahrungsaustauschs zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Jobcentern und Richterschaft, - Interne Arbeitstreffen der Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die das Rechtsgebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende bearbeiten. - Das Sozialgericht fördert die Bearbeitung inhaltlich zusammengehöriger Verfahren durch dieselbe Rich- terin/denselben Richter. - Jobcenter und (Landes-)Sozialgericht prüfen weitere Verfahrenskonzentrationen in den SGG-Stellen und im Gericht. - Empfehlung an die Richterschaft, sich im Bereich der Prozesskostenhilfe weiter fortzubilden. - Steigerung der Qualität der Kostenfestsetzung durch das Gericht mittels Fortbildungen und gerichtsinter- ner Arbeitstreffen; in diesem Zusammenhang Prü- fung der Erhöhung von Stellenanteilen bei den Ur- kundsbeamtinnen und Urkundsbeamten der Ge- schäftsstelle. - Empfehlung an die Jobcenter, in den SGG-Stellen eine Mittelebene einzurichten, die Aufgaben (z. B. in Kostenangelegenheiten) erledigt, die nicht zwin- gend von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des hö- heren Dienstes zu erledigen sind. - Verlängerung der Stellungnahmefrist für Jobcenter zu Kostenfestsetzungsanträgen. - Die Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Behörden und Gerichte soll wie bisher stets sachlich bleiben, sich am jeweiligen Zuständigkeitsbereich orientieren und von gegenseitigem Respekt geprägt sein. - Erforderlichenfalls kann in Fragen der Öffentlich- keitsarbeit formlos und direkt zwischen den jeweiligen Pressestellen kommuniziert werden. - Einrichtung einer Arbeitsgruppe von Jobcentern und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz, die Vorschläge für Formulierungen in Be- scheiden oder Schreiben in häufig wiederkehrenden Fallgestaltungen erarbeitet und vorab auf Rechtmä- ßigkeit prüft. Bereich Leistungen für Unterkunft und Heizung Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung auch der Se- natsverwaltung für Gesundheit und Soziales beschäftigte sich mit den Problemen, die in der Praxis im Bereich Leistungen für Unterkunft und Heizung bestehen. - Der Entwurf für die neuen Ausführungsvorschriften (AV) zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB II (AV Wohnen) wurde aufgrund von Empfehlungen der Arbeits- gruppe ergänzt; damit wurden die zunächst drin- gendsten Anliegen der Praxis berücksichtigt. - Die Arbeitsgruppe empfahl die erneute Überarbei- tung der AV Wohnen nach Vorliegen erster praktischer Erfahrungen mit den neuen Regeln. - Es soll eine dauerhafte, kleine Arbeitsgruppe der Jobcenter unter Beteiligung von Vertretern der Be- zirksämter, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zur Klärung von komplizier- ten Einzelfragen und Grundsatzfragen sowie zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung etabliert wer- den. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 341 4 Bereich materielles Recht - Empfehlung zur Neufassung des § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II (Verteilung von Einkommen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG): nicht wie bisher so ge- nannte horizontale Einkommensverteilung, sondern vertikale Einkommensverteilung heranziehen, d. h. keine Verteilung des Einkommens auf alle BG- Mitglieder im Verhältnis zum jeweiligen Bedarf, sondern Anrechnung zunächst vollständig beim Ein- kommensbeziehenden. - Anregung, die Berechnung des Einkommens von Selbstständigen, die ergänzende SGB II-Leistungen beziehen, durch ein zentrales Bearbeitergremium mit spezifischem Fachwissen zu unterstützen. Zu a.: Die Maßnahmen werden im Jahr 2013 schritt- weise umgesetzt, beginnend mit einer Präsentation der Ergebnisse gegenüber den Geschäftsführungen der Berli- ner Jobcenter. Da die Binnenorganisation in den Jobcen- tern unterschiedlich ist, kann es keine einheitliche Muster- lösung und keine einheitlichen Vorgaben zur Umsetzung geben. In den einzelnen Jobcentern ist selbstständig zu entscheiden, welche der Maßnahmen, insbesondere zur Stärkung des Verwaltungsverfahrens, zu implementieren sind. Zu b.: Die aufgeführten Maßnahmen sind im Rahmen des Projekts entwickelt worden. Sie stellen damit keine Fortführung bestehender Maßnahmen dar. Zu c.: Die aufgeführten Maßnahmen sind im Rahmen des Projekts entwickelt worden und damit nicht Teil bun- desweiter Maßnahmen. 4. Auf Bundesebene ist derzeit eine Verschlechterung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts in Vorberei- tung, welches einkommensarmen Menschen durch finan- zielle Hürden den Zugang zum Rechtssystem erschweren soll. Wird dieses Bundesgesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet, ist mit einem Rückgang der Hartz-IV- Klagen auch in Berlin zu rechnen. Auf welcher Basis soll der Erfolg der Maßnahmen im Land Berlin bestimmt werden, wenn es infolge des Bundesgesetzes zu einem Rückgang der Klagen kommen sollte und aufgrund geän- derter Rahmenbedingungen keine Vorher-Nachher-Ver- gleichbarkeit besteht? Zu 4.: Es trifft nicht zu, dass auf Bundesebene derzeit eine Verschlechterung des Prozesskosten- und Beratungs- hilferechts in Vorbereitung ist, die einkommensschwa- chen Menschen durch finanzielle Hürden den Zugang zum Rechtssystem erschweren soll. Im Gegenteil hat der Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Blick, dass sichergestellt wird, dass der Zugang zum Recht gerichtlich wie außergericht- lich weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkommen und Vermögen eröffnet ist. Für den Be- reich der sogenannten „Hartz-IV-Klagen“ wird sich der Gesetzentwurf nicht auswirken. Denn die Prozesskosten- hilfefreibeträge, innerhalb derer Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt wird, enthalten gegenüber den Re- gelsätzen nach dem SGB XII einen zehnprozentigen Si- cherheitszuschlag. Bezieher von Hartz-IV-Leistungen müssen daher auch zukünftig nicht mit einer Heranzie- hung zu Ratenzahlungen rechnen. Das Verfahren vor den Sozialgerichten selbst bleibt gerichtskostenfrei. Eine Be- rücksichtigung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts bei der Be- messung des Projekterfolgs ist daher nicht erforderlich. Berlin, den 16. Januar 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2013)