Drucksache 17 / 11 346 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 12. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2012) und Antwort Pilotbetrieb fahrscheinloser Nahverkehr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie viel Personal wäre zusätzlich notwendig, um einen fahrscheinlosen Nahverkehr an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen flächendeckend bei BVG und S-Bahn über einen Zeitraum von 4 Monaten durchzufüh- ren? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Bei unverändertem Angebot wäre kein zusätzliches Personal zur Erbringung der Verkehrsleistung erforder- lich. Jedoch würde ein erhöhter Verwaltungs- und Zeit- aufwand für Kommunikation, Anpassung der Vertriebs- technik und ggf. durchzuführende Rückstattungen entste- hen, der zu höheren Personalaufwendungen führen wür- de." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Grundsätzlich wäre kein zusätzliches Personal not- wendig. Allerdings würde diese Maßnahme einen zusätz- lichen Informationsaufwand nach sich ziehen, da die be- troffenen Mitarbeiter (z.B. Verkaufsstellen, Fahrausweis- prüfung) informiert werden müssten, was zu einer höhe- ren Belastung der davon betroffenen Mitarbeiter führen würde.“ Frage 2: Steht das dafür benötigte Personal bei BVG und S-Bahn aktuell zur Verfügung und wenn nein, in wel- chem Zeitraum kann es bereitgestellt werden? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Siehe Antwort zu Frage 1." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Diese Fra- ge ist mit der Stellungnahme zu Frage 1 beantwortet." Frage 3: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Zeitkarteninhaber und Abo-Inhaber sowie für Schüler und Studenten und mit welchen Kosten wäre diesbezüglich zu rechnen? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Die Tarife sind gem. § 39 Personenbeförderungsge- setz (PBefG) zu genehmigen und diese Tarife dürfen we- der über- noch unterschritten werden. Eine flächende- ckende Freifahrt für bestimmte Tage im Monat und dies für mehrere Monate verbietet sich daher schon von Geset- zes wegen. Sähe man im Rahmen eines Pilotbetriebes davon ab, würde dies bedeuten, dass im Rahmen der Gleichbehandlung aller Fahrgäste denjenigen, die persön- liche oder übertragbare Zeitkarten in Anspruch nehmen, auf deren Verlangen eine entsprechende prozentual antei- lige Erstattung zu gewähren wäre. Sollte an den Wochenenden und Feiertagen in einem Zeitraum von vier Monaten auf die Entrichtung von Fahr- geldern verzichtet werden, entstünden der BVG AöR im Bartarif Mindereinnahmen i.H.v. rd. 10 Mio. EUR. Sollte eine anteilige Fahrgeldrückerstattung bzw. Fahrgeldreduzierung für Monats-, Jahres- und Abonne- mentkarten-Kunden sowie Nutzer von Semestertickets erforderlich sein, ergäben sich hier bei einem analogen Betrachtungszeitraum zusätzliche Mindereinnahmen von bis zu 35 Mio. EUR für die BVG AöR." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Mit einer derartigen Freifahrt an Wochenenden wür- de von den genehmigten Fahrpreisen, die gegenüber je- dermann gleich anzuwenden sind, abgewichen werden. Ob dies zulässig wäre, müsste mit der betroffenen Tarif- genehmigungsbehörde geklärt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 346 2 Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif Minderein- nahmen i.H.v. rd. 4,5 Mio. EUR entstehen, wenn für ei- nen Zeitraum von vier Monaten an Wochenenden und Feiertagen kein Fahrausweiskauf seitens der Fahrgäste notwendig wäre. Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker- stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be- dingungen abhängen, wobei wir eine anteilige Fahr- geldrückerstattung aus tarifgenehmigungsrechtlichen Gründen als kritisch ansehen. Da die Bedingungen nicht definiert sind, kann hier keine Kalkulation vorgelegt wer- den.“ Frage 4: Ist gegebenenfalls mit einer Kostenrücker- stattung oder einer Abo-Verlängerung zu rechnen? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Eine Abo-Verlängerung kommt nicht in Betracht." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Die Verlängerung der Geltungsdauer von Abonne- ments lehnen wir ab." Frage 5: Wie hoch wären die voraussichtlichen Ge- samtkosten eines solchen Pilotbetriebs und wie setzen sich diese zusammen? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: "Die finanzielle Belastung der BVG würde sich aus höheren Personalaufwendungen (siehe Frage 1) und den Mindereinnahmen (siehe Frage 3) ergeben." Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: "Bei der S-Bahn Berlin würden höhere Personalauf- wendungen (Frage 1) entstehen. Dazu kämen geringere Fahrgeldeinnahmen (Frage 3)." Berlin, den 15. Januar 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2013)