Drucksache 17 / 11 347 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 11. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2012) und Antwort Berliner Feuerwehr – Aktuelle Personal- und Ausstattungsfragen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie steht es um die Personalstärke der Berliner Feuerwehr? a. Ist ein ungestörter Regelbetrieb möglich? b. Wie häufig können insbesondere bei krankheitsbe- dingten Ausfällen Fahrzeuge nicht bzw. nicht voll- ständig besetzt werden? Welche Fahrzeuge sind betroffen und wie hoch liegt in der Regel die Aus- falldauer? c. Wie häufig können Wachen nicht mit vollen Löschzügen ausrücken? Welche Wachen sind ge- gebenenfalls in welcher Regelmäßigkeit betroffen? Zu 1.: Im Dezember 2012 stehen den 3.580 Planstel- len des feuerwehrtechnischen Dienstes 3.540 Vollzeit- äquivalente gegenüber. Eine hundertprozentige Stellenbe- setzung wird zum 01.03.2013 erreicht. Zu 1. a.: Grundsätzlich ist ein ungestörter Regelbe- trieb möglich. Unter Umständen muss jedoch auf die An- ordnung von Mehrarbeit zurückgegriffen werden. Zu 1. b.: Die Berliner Feuerwehr besetzt im Einsatz- dienst täglich 580 (Tag) bzw. 562 (Nacht) Funktionen fest. Durchschnittlich 2 Funktionen davon konnte sie im Jahr 2011 nicht besetzen. Das heißt, dass durchschnittlich bei jeder der 12-Stunden-Schichten (Tag/Nacht) 2 Funkti- onen unbesetzt blieben. Gründe dafür sind personelle Engpässe durch z.B. Spitzen im Krankenstand oder dün- nere Personaldecken durch Ferien oder Ausbildungszei- ten. Dabei konnte durch die Einrichtung einer Rufbereit- schaft dieser Wert von minus 13 im Jahr 2009 über minus 5 im Jahr 2010 auf jene minus 2 im Jahr 2011 verbessert werden. Auch für das Jahr 2012 bestätigt sich der Wert von minus 2. Bis zum September wurde genau dieser Wert erreicht. Tatsächlich entwickelte sich der Ausfall in den einzel- nen Fahrzeugarten wie folgt: Kennzahl/Jahr 2012* 2011 2010 2009 Tägliche Funktionsstärke -2 -2 -5 -13 Ausfall Rettungswagen (RTW) 0,6 0,8 1,3 2,9 Ausfall Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) 0 0 0 0 Ausfall Drehleiter (DL) 0,2 0,2 0,1 2,1 Ausfall Kleines Einsatzfahrzeuge (KLEF) 0,1 0,2 0,2 0,6 Ausfall Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuges (LHF) < 0,1 < 0,1 0,2 0,4 *Wert bis September 2012 Zu 1. c.: Zu einem Löschzug im Sinne der Definition der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerweh- ren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF) gehören zwei LHF, eine DL und ein RTW. Die Berliner Feuer- wehr hatte aber bereits mit der Einführung des Einsatz- konzeptes „EK99“ im Oktober 1999 sich vom LöschzugKonzept inhaltlich getrennt und ein so genanntes Staffel- System eingeführt. Das heißt, dass alle notwendigen Kräf- te nicht aus geschlossenen Zügen heraus alarmiert wer- den, sondern einzeln. Also jedes LHF, jede DL, jeder RTW einzeln. Das Staffel-System hat taktische Vorteile und erhöht ganz deutlich die Effizienz des Mitteleinsat- zes. Wird nun gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) ein ganzer Löschzug benötigt, werden immer die nächst verfügbaren LHF, DL oder RTW einzeln alarmiert. Dass die Berliner Feuerwehr einen Löschzug nicht alar- mieren konnte, kam damit nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 347 2 2. Wie viele neue Planstellen sind im Bereich der Berliner Feuerwehr für das Jahr 2013 vorgesehen? Wie viele hiervon entfallen auf die Bereiche Stab und Behör- denleitung? (bitte aufschlüsseln) Zu 2.: Der Haushaltsgesetzgeber hat für das Jahr 2013 für den Bereich des feuerwehrtechnischen Dienstes einen Zuwachs von 14 Planstellen beschlossen. Hiervon ist kei- ne für den Bereich des Stabes und der Behördenleitung vorgesehen. 3. Entsprechen die Rettungswagen der Berliner Feu- erwehr den bundesweit an Rettungswagen gestellten Normen zur Notfallrettung? Wenn ja, wie wird dies ge- prüft und nachgewiesen? Wenn nein, welche Normen werden nicht erfüllt und was tut der Berliner Senat um Abhilfe zu schaffen? a. Entsprechen die Berliner Rettungswagen insbe- sondere der DIN EN 1789 Typ B oder C? b. Entsprechen insbesondere die Notfallrucksäcke bzw. Notfall-Arztkoffer der DIN 13232? Zu 3.: Die Rettungswagen der Berliner Feuerwehr ent- sprechen immer den geltenden Normen. Die Normen werden im Rahmen der Ausschreibung in die Leis- tungsbeschreibung aufgenommen und bei jeder Fahrzeug- abnahme überprüft. Von der Normbeladung wird abgewichen, wenn es sich um Geräte und Materialien handelt, deren Anwen- dung einer Notärztin oder einem Notarzt vorbehalten ist (z.B. Medikamente, externer Herzschrittmacher, Beat- mungsgerät, Thorax-Drainagen, Spritzenpumpen). Mit diesen Ausrüstungsgegenständen sind die Notarzteinsatz- fahrzeuge (NEF) ausgestattet, welche dann die dement- sprechenden Geräte auch im Rettungswagen zum Einsatz bringen. Dementsprechende Anschlüsse und Halterungen sind in den RTW vorhanden. Zu 3. a.: Für die Notfallrettung der Berliner Feuerwehr werden ausschließlich RTW nach DIN EN 1789 Typ C ausgeschrieben. Zu 3. b.: Die DIN 13232 gilt für Notfall-Arztkoffer. Die Rucksäcke der RTW sind analog zu den Fahrzeugen mit allen notwendigen Geräten und Materialien ausgestat- tet. Die tragbare Ausrüstung der NEF geht über die be- schriebene DIN hinaus. Berlin, den 08. Januar 2013 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2013)