Drucksache 17 / 11 348 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 13. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2012) und Antwort Leiharbeit im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind  im unmittelbaren Landesdienst,  den nachgeordneten Einrichtungen,  den Anstalten des öffentlichen Rechts,  den Unternehmen des privaten Rechts, an denen das Land Berlin mehrheitsbeteiligt ist oder sonst einen bestimmenden Einfluss ausübt, beschäftigt (bitte einzeln für jede Senatsverwaltung, Einrichtung, jedes Unternehmen aufführen)? 2. In welchen Bereichen sind diese tätig? 3. Gibt es in den o.g. Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben Stellen bzw. Arbeitsplätze, die länger als ein Jahr mit Leiharbeitskräften besetzt sind? Wenn ja, wie viele sind es und in welchen Bereichen sind sie beschäftigt (bitte einzeln für jede Senatsverwaltung, Einrichtung und jedes Unternehmen aufführen)? 4. In welchen Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen werden die Leiharbeitnehmerinnen und - arbeitnehmer nach geltenden Tarifverträgen entlohnt? Welche Tarifverträge sind das (bitte für jede Senatsver- waltung, Einrichtung und jeden Betrieb gesondert auffüh- ren)? 5. In welchen Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen werden die Leiharbeitnehmerinnen und -ar- beitnehmer entsprechend den Regelungen im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entlohnt (bitte für jede Senatsverwaltung, Einrichtung und Betrieb gesondert aufführen)? 6. Wie hoch sind die Lohn- und Gehaltsdifferenzen der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im Vergleich zu den festangestellten Beschäftigten in den o.g. Verwaltun- gen, Einrichtungen und Betrieben (bitte für den unmittel- baren Landesdienst, den jeweilige Einrichtung und Be- trieben gesondert aufführen)? 7. Gibt es im unmittelbaren Landesdienst oder den o.g. Einrichtungen und Betrieben Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, die weniger als den im Berliner Ausschrei- bungs- und Vergabegesetz festgelegten Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten? Wenn ja, in welchen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben? Zu 1 bis 7. Die innerhalb der kurzen Frist eingegange- nen Antworten der jeweils betreffenden Institutionen werden in der beigefügten Tabelle mitgeteilt. 8. Die Berliner Kriterien der Förderung mit Investitionszuschüssen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft – grenzen die Förderung bei Leiharbeit ein. In wie vielen Fällen wurde aufgrund dieser Kriterien eine Förderung mit GRW-Mitteln abgelehnt oder einge- schränkt? In wie vielen Fällen hat der Senat nach Einzelfallprüfung eine abweichende Entscheidungen getroffen und einer Förderung mit GRW- Mitteln zugestimmt? Zu 8. Bisher musste aufgrund der Leiharbeitskräfte- Regelung kein Antrag abgelehnt oder eingeschränkt wer- den. Auch wurde bislang keine abweichende Entschei- dung getroffen. Berlin, den 31. Januar 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2013) Anlage zur Kleinen Anfrage DS 17/ 11 348 Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Unmittelbarer Landesdienst/ nachgeordnete Einrichtungen Wieviel Leiharbeitskräfte sind im unmittelbaren Landesdienst/ nachgeordneten Einrichtungen beschäftigt? In welchen Bereichen sind diese tätig? Gibt es Arbeitsplätze bzw. Stellen, die über 1 Jahr mit Leiharbeitskräften besetzt sind? Wenn ja, in welchen Bereichen? Werden die Leiharbeitskräfte nach Tarifverträgen entlohnt? Wenn ja, welche sind das? Werden die Leiharbeitskräfte entsprechend des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entlohnt? Wie hoch sind die Gehaltsdifferenzen zwischen den Leiharbeitskräften und festangestellten Beschäftigten? Gibt es Leiharbeitskräfte, die weniger als 8,50€ Mindestlohn pro Stunde erhalten? Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Einzelplan 12 1 Leiharbeitskraft in Abteilung X Sie ist im Bereich X F und dort im Bereich Mittelbewirtschaftung mit einer zusätzlich entstandenen Aufgabe (Mehrarbeit im Zusammenhang mit der Umstellung des Zahlungsverkehrs des Bundes) betraut. Die Leiharbeitskraft ist seit dem 15.2.2011 beschäftigt. Eine Verlängerung bis 14.2.2014 ist in Vorbereitung.(Grund: Verzögerung der Einführung einer Schnittstelle zwischen den edv-Systemen des Bundes und den Ländern, durch die sich die derzeit zu erbringende Mehrarbeit bei der Datenerfassung erübrigen wird.) Die Firma Serviceline Personal-Management GmbH & Co entlohnt nach eigenen Aussagen ihre Leiharbeiter nach dem geltenden Tarifertrag BZA- TV zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bundesverband der Zeitarbeit. Die Regelungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabe-gesetzes werden eingehalten. Die Differenz ist gering. Die Höhe der Bezahlung ist vergleichbar mit dem Durchschnittssatz der Entgeltgruppe 6, was den zu erfüllenden Aufgaben angemessen ist. Nein Landesbetrieb für Gebäude Nur stundenweise Einsätze, Gesamtumfang ca. 1 VZK Pförtnerei, Bewachung von Dienstgebäuden Nein Die BIM schreibt die Leistungen aus und prüft (auch) die Konformität der Angebote mit den Vergaberichtlinien. Ja Nach TVL sind öffentlich beschäftigte Pförtnerinnen und Pförtner in die Vergütungsgruppe E3 eingruppiert. Aussagen zur Vergütung der Privatwirtschaft sind nicht möglich. Nein Landesbetrieb Krematorium Berlin 4 Leiharbeitskräfte Verwaltungspersonal: 1 MA seit 3.12.2010 (Vertretung AT, spätere Einstellung wird ange- strebt) 1 MA seit 6.12.2012 (Vertreung für 1,5 längerfristig erkrankte MA) Verbrenner: 2 MA seit 1.12.2011 bzw. 10.9.2012 (Vertretung für verschie- dene längerfristig erkrankte MA; spätere Einstellung im Rahmen der weiteren Personal- entwicklung denkbar). Beide Personaldienstleister entlohnen ihre Mitarbeiter nach Branchen-Tarifvertrag. Von einem der beiden Personaldienstleister ist bekannt, dass die Stundensätze zwischen 9,50 und 10,00€/Stunde betragen; die anderen Stundensätze liegen nach Einschätzung des Krematoriums nicht darunter. Nicht bekannt Nein Staatliche Münze Berlin 6 Leiharbeitskräfte Produktion, Logistik Nein Ja, BZA und IGZ Ja Nicht bekannt Nein Anlage zur Kleinen Anfrage DS 17/ 11 348 Anstalten des öffentlichen Rechts Wieviel Leiharbeitskräfte sind in der Anstalt beschäftigt? In welchen Bereichen sind diese tätig? Gibt es Arbeitsplätze bzw. Stellen, die über 1 Jahr mit Leiharbeitskräften besetzt sind? Wenn ja, in welchen Bereichen? Werden die Leiharbeitskräfte nach Tarifverträgen entlohnt? Wenn ja, welche sind das? Werden die Leiharbeitskräfte entsprechend des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entlohnt? Wie hoch sind die Gehaltsdifferenzen zwischen den Leiharbeitskräften und festangestellten Beschäftigten? Gibt es Leiharbeitskräfte, die weniger als 8,50€ Mindestlohn / Std.erhalten? Amt für Statistik Berlin- Brandenburg (AfS), Anstalt des öffentlichen Rechts 1 Leiharbeitskraft Projekt Zensus 2011, Finanzservice Nein Ja, nach Tarifvertrag von DGB und IGZ (Interessengemeinschaft Zeitarbeit) e.V. Im AfS findet das Brandenburger Vergabe Gesetz Anwendung, dementsprechend wird entlohnt. Einzelangabe aus Datenschutzgründen nicht möglich Nein Berliner Bäder-Betriebe (BBB) Anstalt des öffentlichen Rechts 9 Leiharbeitskräfte Verwaltung, Bäder Ja, in der Verwaltung IGZ DGB Tarifwerk BZA- DGB Tarifgemeinschaft Ja Nicht bekannt Nein Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 3 Leiharbeitskräfte Gesundheitscoach (1), Systembeauftragter (1), KFZ-Meister (1) 2 Leiharbeitskräfte sind länger als 1 Jahr beschäftigt: Systembeauftragter, KFZ- Meister Es wird gemäß des abgeschlossenen Arbeitnehmer- berlassungsvertrags das bisherige Stundenentgelt, welches der Mitarbeiter bei der BSR (TVÖD) bezogen hat, gezahlt. Gemäß Tarifvertrag BZA-DGB sind Produktivitätszulagen bei langfristiger Beschäftigung vereinbart. Ja Keine Differenz Nein Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 31 Leiharbeitskräfte Technik (17), Personal (8), Controlling (3), Einkauf (3) Personal (6), Technik (8) IGZ-DGB Tarifwerk, BZA- DGB Tarifgemeinschaft, Tarifvertrag BAP-DGB, Haustarifvertrag Bombardier, Haustarifvertrag FVM Ja Nicht bekannt Nein BERLINER WASSERBETRIEBE Anstalt des öffentlichen Rechts 3 Leiharbeitskräfte Facility Management Bereich Kantine (2) Betriebsärztlicher Dienst Bereich Arbeitsmedizinische Assistenz (1) Nein Vertraglich vereinbart, dass MA des Auftragsnehmers mindestens ein Stundenlohn von 8,50€ nach BerlAVG erhalten. Einzelne Tarifverträge sind nicht bekannt. Ja, vertraglich vereinbart mit Auftragnehmer Einzelne Tarifverträge sind nicht bekannt Nein Anlage zur Kleinen Anfrage DS 17/ 11 348 Anstalten des öffentlichen Rechts Wieviel Leiharbeitskräfte sind in der Anstalt beschäftigt? In welchen Bereichen sind diese tätig? Gibt es Arbeitsplätze bzw. Stellen, die über 1 Jahr mit Leiharbeitskräften besetzt sind? Wenn ja, in welchen Bereichen? Werden die Leiharbeitskräfte nach Tarifverträgen entlohnt? Wenn ja, welche sind das? Werden die Leiharbeitskräfte entsprechend des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entlohnt? Wie hoch sind die Gehaltsdifferenzen zwischen den Leiharbeitskräften und festangestellten Beschäftigten? Gibt es Leiharbeitskräfte, die weniger als 8,50€ Mindestlohn / Std.erhalten? Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts Im Durchschnitt 2011: 10,25 Leiharbeitskräfte Verstichwortung von Akten; Kreditsachbearbeitung Immobiliengeschäft; Kreditsachbearbeitung Back-Office; Risikocontrolling Ja, bei der Verstichwortung von Akten in 2012 und in 2013. Weder ex- noch interne Regularien verpflichten die IBB zu solch einer Abfrage. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzt stellt „lediglich“ auf die Tariftreue bzw. die Mindestentlohnung von 8,50€ pro Stunde ab. Ja. Die Differenzen sind im Vergleich zu den bewerteten Stellen, auf denen die Leiharbeitskräfte eingesetzt werden, verschwindent gering. Nein. IT-Dienstleistungszentrum Berlin - Anstalt des öffentlichen Rechts 48 Leiharbeitskräfte Bereich Personal und Finanzen Bereich Produktion Ja, im Bereich Produktion. Im Gesamtunternehmen konnten bisher 66 Leiharbeitskräfte in unbefristete Arbeitsverhältnisse des ITDZ überführt werden. Ja; Tarifvertrag Zeitarbeit des Bundesverband Zeitarbeit TV BZA Ja, auf der Grundlage des Arbeitnehmer- überlassungs- rahmenvertrages, der noch aus 2011 stammt. Bei einer Neuvergabe wird das dann gültige Vergabegesetz zugrunde gelegt. ca. 800 €/ Monat im Vergleich zu einem Vollbeschäftigten Ja, derzeit noch im Bereich des Service-Centers. Der Rahmenvertrag stammt noch aus 2011, der Mindestlohn von 8,50€ wurde in Berlin erst 2012 eingeführt. Derzeit werden Gespräche mit den Kunden des ITDZ geführt, um die bestehenden Verträge anzupassen, denn eine Erhöhung des Mindestlohns der Zeitarbeitskräfte führt zu Mehrkosten beim ITDZ. Diese sollen wirtschaftlich durch eine Preiserhöhung bei den Kunden ausgeglichen werden. Der Vorstand ist aufgefordert worden, auf die Einhaltung eines Mindestlohns von 8,50€ hinzuwirken. Anlage zur Kleinen Anfrage DS 17/ 11 348 Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin (Positivliste des UA BmC) Wieviel Leiharbeitskräfte sind im Unternehmen beschäftigt? In welchen Bereichen sind diese tätig? Gibt es Arbeitsplätze bzw. Stellen, die über 1 Jahr mit Leiharbeitskräften besetzt sind? Wenn ja, in welchen Bereichen? Werden die Leiharbeitskräfte nach Tarifverträgen entlohnt? Wenn ja, welche sind das? Werden die Leiharbeitskräfte entsprechend des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entlohnt? Wie hoch sind die Gehaltsdifferenzen zwischen den Leiharbeitskräften und festangestellten Beschäftigten? Gibt es Leiharbeitskräfte, die weniger als 8,50€ Mindestlohn / Std. erhalten? Berlinwasser Holding Aktiengesellschaft Keine Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 6 Leiharbeitskräfte Logistik 2 Stellen im Bereich Terminal und LKW- Transporte Ja, TV-Zeitarbeit Unbekannt Helfer (Tätigkeiten sind nicht vergleichbar) Unbekannt Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 198 Leiharbeitskräfte 49 Technik 29 Winterdienst 24 Feuerwehr 40 Bau BER 14 Aviation 28 IT 14 Sonstige Bereiche Ja, fast alle Leiharbeitskräfte sind länger als 1 Jahr beschäftigt, da fast alle Leiharbeitskräfte zur Abdeckung des vorübergehenden Personalmehrbedarfs zum Bau des BER und zum Weiterbetrieb der bestehenden Flughäfen TXL und SXF benötigt werden und sich dieser Mehrbedarf aufgrund der Verschiebung der Inbetriebnahme des BER noch mal verlängert hat. Ja, nach folgendenTarifverträgen: BZA/DGB IGZ IGZBAP e.V. Ja. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, die FBB zahlt für die Leiharbeitskräfte Stundensätze zwischen 21€ für einfache Tätigkeiten wie Winterdienst, 25€ für Techniker/Feuerwehr und bis zu 80€ für Ingenieure. Für eigene entsprechende Mitarbeiter zahlt die FBB Stundensätze von 19 bis 25€. Nein GESOBAU AG 2 Leiharbeitskräfte 1 x Forderungsmanagement, 1x Tochterunternehmen "aktiva", Fremdverwaltung Nein Ja, 1 x Bundesarbeitgebeverband der Personaldienstleister: AMP/CGB- Tarifgemeinschaft; 1 x IGZ Ja, nach Angabe der Verleiher Forderungsmanagement- Differenz: ca. -10,00€; Fremdverwaltung- Differenz:ca. -3,50€ (brutto, je Arbeitsstunde zu Lasten der Leiharbeitskraft). Nein, nach Angabe der Verleiher Gewobag Wohnungsbau- Aktiengesellschaft Berlin 5 Leiharbeitskräfte Bestandsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, EDV nein, kurzfristige Vertretungen (Krankheit, Sonderprojekte) Ja Ja Nicht bekannt Nein HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung 3 Leiharbeitskräfte Betriebskosten- abrechnung, Kundenbetreuer Ja, 1 Arbeitsplatz Betriebskosten- abrechnung Ja, BZA-DGB und IGZ-DGB Ja Die Zeitarbeitsfirmen geben zu den Stundenlöhnen keine Auskünfte. Nein MEAB Märkische Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft mbH Keine Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Anlage zur Kleinen Anfrage DS 17/ 11 348 Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin (Positivliste des UA BmC) Wieviel Leiharbeitskräfte sind im Unternehmen beschäftigt? In welchen Bereichen sind diese tätig? Gibt es Arbeitsplätze bzw. Stellen, die über 1 Jahr mit Leiharbeitskräften besetzt sind? Wenn ja, in welchen Bereichen? Werden die Leiharbeitskräfte nach Tarifverträgen entlohnt? Wenn ja, welche sind das? Werden die Leiharbeitskräfte entsprechend des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entlohnt? Wie hoch sind die Gehaltsdifferenzen zwischen den Leiharbeitskräften und festangestellten Beschäftigten? Gibt es Leiharbeitskräfte, die weniger als 8,50€ Mindestlohn / Std. erhalten? Messe Berlin GmbH 22 Leiharbeitskräfte 21 im Technikbereich: Leitwarte, Backoffice, Geländemanagement/ Überwachung, Buchhaltung, techn. Koordination, Betriebstechnik, Medientechnik, Elektrotechnik, 1 im Sales/Vertrieb Ja, 1 Arbeitsplatz im Bereich Sales/Vertrieb TVÖD Entfällt keine Differenzen Entfällt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH 1 Leiharbeitskraft Rechnungswesen Nein Ja; Tarifvertrag BZA/DGB Ja Die Leiharbeiter werden bei der SBB für Aushilfstätigkeiten eingesetzt und sind nicht mit Stellen des Stammpersonals vergleichbar. Nein STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung 12 Leiharbeitskräfte Einsatz überwiegend nur tageweise Sekretariate, Front Office und Archiv Nein BZA und IGZ Ja 4 bis 7€ pro Stunde Nein Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Internes Leasing (Tochtergesellschaft Vivantes personal GmbH): 323 VK Äquivalente (umgerechnet in Kosten für einen vollbeschäftigten Mitarbeiter) Externes Leasing: 413 VK Äquivalente In fast allen Berufsgruppen,schwer- punktmäßig im Pflege- bereich aufgrund des hohen Fachkräftemangels In Ausnahmefällen, wenn keine Bewerber am Markt vorhanden sind BZA und IGZ Ja Für Beispiele der Dienstart Pflege: Die Differenz im Jahresbrutto beträgt bei einer Fachkrankenschwester von Vivantes 7.900€ mehr Gehalt im Verhältnis zur Leasingkraft, während bei einer OP Fachschwester die Leasingkraft 19.400€ mehr verdient als die entsprechende MitabeiterIn Vivantes nach TVöD. Nein WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung Keine Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt ka17-11348 ka17-11348-AE-Anlage-13-01-31