Drucksache 17 / 11 349 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 13. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2012) und Antwort BER-Debakel XXXV: Erfolgsprämien für schlechte Flughafen-Manager? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: In welcher Höhe bewegten sich die Erfolgs- prämien für die Mitglieder der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH in den Jahren von 2006 bis 2012? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Name des Empfängers und Höhe der jeweiligen Summe.) Antwort zu Frage 1: Es wird auf die in den Geschäfts- berichten veröffentlichten Zahlen verwiesen, in denen auch die Gesamtbezüge der Geschäftsführung und seit 2010 auch die Aufschlüsselung nach den einzelnen Ge- schäftsführern, den Grundvergütungen und den erfolgsab- hängigen Vergütungen veröffentlicht sind: Geschäftsbericht 2011: Gesamtbezüge 854.000 € (Grundvergütung, erfolgsabhängige Vergütung, Altersversorgung und sonstige Bezü- ge für Herrn Prof. Dr. Schwarz und Herrn Dr. Körtgen) Herr Prof. Dr. Schwarz: 37.000 € erfolgsabhängige Vergütung Herr Dr. Körtgen: 34.000 € erfolgsabhängige Vergütung Geschäftsbericht 2010: Gesamtbezüge 843.000 € (Grundvergütung, erfolgsabhängige Vergütung, Altersversorgung und sonstige Bezü- ge für beide Geschäftsführer) Herr Prof. Dr. Schwarz: 50.000 € erfolgsabhängige Vergütung Herr Dr. Körtgen: 45.000 € erfolgsabhängige Vergütung Geschäftsbericht 2009: Gesamtbezüge 796.000 € (Grundvergütung, erfolgsabhängige Vergütung, Altersversorgung und sonstige Bezü- ge für beide Geschäftsführer) Herr Prof. Dr. Schwarz: 30.000 € erfolgsabhängige Vergütung Herr Dr. Körtgen: 9.000 € erfolgsabhängige Vergütung (für anteiligen Zeitraum September bis Dezember 2008) Geschäftsbericht 2008: Gesamtbezüge für Herrn Prof. Dr. Schwarz, Herrn Dr. Körtgen / Herrn Weyer und Herrn Dr. Bobke-von Camen : 1.169.000 € Herr Prof. Dr. Schwarz: 45.000 € erfolgsabhängige Vergütung Herr Weyer: 40.000 € erfolgsabhängige Vergütung Herr Dr. Bobke-von Camen: 40.000 € erfolgsabhängige Vergütung Geschäftsbericht 2007: Gesamtbezüge für Herrn Prof. Dr. Schwarz, Herrn Weyer und Herrn Dr. Bobke-von Camen : 1.109.000 € Herr Prof. Dr. Schwarz: 29.000 € erfolgsabhängige Vergütung (für anteiligen Zeitraum Juli bis Dezember 2006) Herr Weyer: 45.000 € erfolgsabhängige Vergütung Herr Dr. Bobke-von Camen: 45.000 € erfolgsabhängige Vergütung Geschäftsbericht 2006: Gesamtbezüge für Herrn Prof. Dr. Schwarz / Herrn Jo- hannsen-Roth, Herrn Weyer und Herrn Dr. Bobke-von Camen : 914.000 € Herr Weyer: 45.000 € erfolgsabhängige Vergütung Herr Dr. Bobke-von Camen: 45.000 € erfolgsabhängige Vergütung Der Geschäftsbericht für das Jahr 2012 liegt noch nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 349 2 Frage 2: Auf welcher Grundlage wurden solche Er- folgsprämien ausgezahlt? Antwort zu Frage 2: Grundlage für die Auszahlungen der Erfolgsprämien waren Regelungen in den jeweiligen Dienstverträgen. Frage 3: Was war die Begründung für die Auszahlung der jeweiligen Erfolgsprämie? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Empfänger und jeweiliger Begründung.) Antwort zu Frage 3: Die Höhen der Erfolgsprämien für die Geschäftsführer wurden jeweils vom Präsidialaus- schuss des Aufsichtsrates für das abgelaufene Geschäfts- jahr im Laufe des Folgejahres in nicht öffentlicher Sit- zung festgesetzt. In jährlichen Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführern wurden dazu bestimmte Zielerrei- chungskriterien festgelegt. Frage 4: Prüfen Aufsichtsrat und/oder Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, ob ausgezahlte Erfolgsprämien an Mitglieder der Geschäftsführung ganz oder teilweise zurückverlangt werden können? Wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis solch einer Prüfung zu rech- nen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 4: Soweit der Anspruch nach den vereinbarten dienstvertraglichen Festlegungen begründet ist, kann eine Rückforderung der ausgezahlten Erfolgs- prämien nicht erfolgen. Berlin, den 21. Januar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2013)