Drucksache 17 / 11 353 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 13. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2012) und Antwort Anerkennungsgesetz: wo bleibt die Effizienz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass bisher in Berlin kein Antrag positiv entschieden wurde? Zu 1.: Nein. Dem Vernehmen nach wurden bereits Anträge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes beschieden. Dabei kam es im Be- reich der dualen Berufsausbildungen nach dem Berufsbil- dungsgesetz und der Handwerksordnung sowohl zu vollen als auch zu teilweise gleichwertigen Anerkennungen. Ab- lehnungen in diesen Berufsfeldern sind unseres Wissens nach in Berlin bisher nicht erteilt worden. Die Ermittlung von Fallzahlen ist in der für die Beantwortung von Klei- nen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht mög- lich. Eine erste statistische Erhebung zum Vollzug des Bundes-BQFG wird vom Statistischen Bundesamt im Laufe des Jahres 2013 erfolgen. Anträge auf Berufsanerkennung, die auf Grundlage des Berliner Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG Berlin) gestellt werden, gibt es bislang nicht: Das BQFG Berlin wird Teil des Berliner Anerkennungsgeset- zes sein. Es wird angestrebt, den Gesetzentwurf des Ber- liner Anerkennungsgesetzes im ersten Halbjahr 2013 im Senat zu verabschieden. 2. Hält der Senat dieses Ergebnis nach sechs Mona- ten Arbeit für effizient? Zu 2.: Vgl. Ausführungen unter 1. 3. Trifft es zu, dass bisher in Berlin keine Aus- gleichsmaßnahmen und Nachqualifizierungen angeboten werden? Zu 3.: Gesetzlich geregelt sind Ausgleichsmaßnahmen nur für reglementierte Berufe aufgrund der Vorgaben der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Das BQFG erweitert die Regelung zu Anpassungsmaßnahmen auch für Dritt- staatsabschlüsse. Im Bereich der beruflichen Bildung sind nur die Hand- werksmeisterprüfungen reglementierte Berufe im Sinne der o.g. Richtlinie. Anträge auf Gleichstellung mit einer Handwerksmeisterprüfung sind bei der Handwerkskam- mer Berlin noch nicht entschieden worden. Für die Nachqualifizierungen gelten die üblichen ge- setzlichen Voraussetzungen nach dem SGB II und SGB III. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits im März 2012 eine diesbezügliche Handlungsempfehlung/Ge- schäftsanweisung erlassen. Danach finden die Instrumente Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie Förderung der berufli- chen Weiterbildung Anwendung. Ausgleichsmaßnahmen auf Grundlage des BQFG Ber- lin werden derzeit nicht angeboten, da das Gesetz noch nicht erlassen wurde. Gleichwohl ist vorgesehen, dass im BQFG Berlin für reglementierte Berufe Aus- gleichsmaßnahmen, die in einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung bestehen können, geregelt werden. 4. Hält der Senat dieses Ergebnis nach sechs Monaten Arbeit für effizient? Zu 4.: Vgl. Ausführungen unter 1. und 3. 5. Nach Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11159 wurden monatlich nur ca. 30 Personen beraten. Wie viele Beratungen wurden pro Mitarbeiter_in durchschnittlich täglich in der Zentralen Erstanlaufstelle geführt? (Bitte getrennt nach Monaten auflisten.) Zu 5.: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/11159 wird in der Frage unzutreffend wiedergegeben. Es erhielten insgesamt 330 Ratsuchende (Beratungsfälle) eine Erstberatung in der „Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung “, davon erhielten 157 Ratsuchende eine persönliche Beratung. Die Beratungszahlen der Coachingpro- jekte im IQ Netzwerk wurden hierbei nicht einbezogen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 353 2 Die Anerkennungsberatung ist eine intensive Fachbe- ratung, die meist mehrere Folgeberatungen einschließt. Eine Fachberatung, auch am Telefon oder per E-Mail, umfasst ca. 4,5 Stunden pro Person (inkl. Recherchezeit). Eine Auflistung der täglichen Beratungszahlen pro Beraterin oder Berater ist nicht üblich. Derzeit arbeiten vier Beraterinnen und Berater in Teilzeitanstellung in der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung. Zusammen er- geben sich daraus 2,35 Beraterstellen. Jede Beraterin und jeder Berater bearbeitet durchschnittlich pro Woche zwi- schen vier bis sieben persönliche (Face-to-Face) Bera- tungsfälle, zzgl. der Telefon- und Onlineberatung und den Folgeberatungen. Im bundesweiten Vergleich der Erstanlaufstellen im IQ Netzwerk sind die Beratungszahlen der Anerken- nungsberatung Berlin an dritter Stelle, gleich nach den Flächenländern Bayern und Niedersachsen (Quelle: Aus- wertungsbericht Dokumentation der Anerkennungsbera- tung 01.08.2012 – 30.09.2012). 6. Hält der Senat sechs Antragstellungen auf Anerkennung durch die Zentrale Erstanlaufstelle in sechs Mo- naten für effizient? Wenn nein, was gedenkt der Senat zur Effizienzsteigerung zu tun? Zu 6.: Die Effizienz der „Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung“ lässt sich nicht an der Zahl der eingereichten Anträge messen. Aufgabe der „Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung“ ist die Erstinformation zum Anerkennungsgesetz/ -verfahren und eine Erstberatung zur individuellen Situation der Anerkennungssuchenden und eine Verweisberatung zu den zuständigen Stellen. Folglich werden die Anträge dort gestellt. Die Verfah- rensbegleitung erfolgt durch die Coaching-Projekte im IQ Netzwerk. Zudem berücksichtigt die Frage nicht die hohe Anzahl an Empfehlungen bei unreglementierten akademischen Abschlüssen, einen Antrag zur Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu stellen, da es hier kein anderes Verfahren der Gleichwer- tigkeitsprüfung gibt. Berlin, den 05. März 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2013)