Drucksache 17 / 11 356 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 13. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2012) und Antwort Urbane Mischung für das neue Stadtquartier Breite Straße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vorstellungen hat der Senat und wel- che Maßnahmen plant er auf der Grundlage des festge- setzten Bebauungsplans I-218, um eine kleinteilige Par- zellierung und urbane Mischung in dem Neubauquartier Breite Straße, Scharrenstraße, Brüderstraße, Neumanns- gasse zu garantieren? Antwort zu 1: Mit diesem Bebauungsplan wird das übergeordnete städtebauliche Ziel verfolgt, die über viele Jahrhunderte bis zu den Zerstörungen des Zweiten Welt- kriegs bestehenden, noch auf die Gründungsphase Cöllns zurückgehenden Stadtstrukturen wieder aufzunehmen und damit einen wichtigen Baustein der stadtgeschichtlichen Identität Berlins wiederzugewinnen. Die vorgeschlagene Parzellierung lehnt sich an die Breiten der wenigen noch vorhandenen vorgründerzeitlichen und gründerzeitlichen denkmalgeschützen Gebäude (Alter Marstall, Ribbeck- haus, Galgenhaus, Nicolaihaus) an. Dadurch soll die ar- chitektonische und nutzungsstrukturelle Vielfalt, wie sie für diesen Bereich der Innenstadt prägend war, wieder- hergestellt werden. Die Parzellierung des Baublocks kann nicht durch die Bebauungsplanung sichergestellt werden, sondern kann nur im Rahmen der Grundstücksbildung und –vergabe umgesetzt werden. Frage 2: Welche Vereinbarungen sind mit dem Bund bzw. mit der BIMA zur Parzellierung und Grundstücks- vergabe vorgesehen bzw. getroffen worden, um die unter 1 genannten Ziele zu erreichen? Antwort zu 2: Der Bund kann nur die verbindlichen Vorgaben des Bebauungsplans an die Käuferinnen und Käufer weitergeben. Darüber hinausgehende Vereinba- rungen sind auf die Gespräche mit den Käuferinnen und Käufern verlagert worden. Frage 3: Wie soll bei der Grundstücksvergabe sicher- gestellt werden, dass eine breite Eigentümermischung, Gestaltungs- und Nutzungsvielfalt entstehen; z.B. durch die Vorgabe, nach der ein Erwerber nicht mehr als ein oder zwei Grundstücke bzw. keine unmittelbar benach- barten erwerben kann? Antwort zu 3: Da der größte Teil der Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) gehört, muss sie sich nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und damit nach dem Bestbieterprinzip richten. Vorgaben, die die Angebote des Maktes einschränken, sind aus ihrer Sicht nicht zulässig. Frage 4: Wenn nein, wie soll bei großflächigen Ei- gentümerstrukturen stattdessen eine urbane Mischung erreicht werden? Antwort zu 4: Um eine städtische Nutzungsmischung zu erreichen, wird entlang der Breiten Straße, Scharren- straße und Brüderstraße eine Mischgebietsnutzung festge- setzt. Die urbane Mischung wird außerdem durch die un- terschiedlichen städtebaulichen Typologien erreicht, die im Bebauungsplan ausgewiesen sind. Die Bereiche im Innenblock sind für einen höheren Wohnnutzungsanteil vorgesehen, der auch für Baugruppen nutzbar wäre. Au- ßerdem ist die Ausweisung eines Mischgebietes dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche Nutzungen reali- siert werden müssen. Frage 5: Welche Nutzungsbindungen sind für die Erd- geschoss- und für die Dachgeschossbereiche vorgesehen? Werden öffentlich zugänglich Bereiche nur im Blockinne- ren oder auch innerhalb der Gebäude angestrebt? Antwort zu 5: In den Erdgeschosszonen an der Breiten Straße und in der Scharrenstraße sind im Bebauungsplan nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaf- ten sowie Anlagen für kirchliche, soziale und kulturelle Zwecke zugelassen. In den Mischgebieten werden min- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 356 2 destens zu 50 % Wohnungen entstehen. In der Breiten Straße und Scharrenstraße werden in den oberen Ge- schossen Wohnungen ermöglicht, im Innenhof wird die Wohnnutzung ab dem zweiten Vollgeschoss festgesetzt, da die Lage im ruhigen Innenblock zum Wohnen beson- ders geeignet ist. Die blockinterne Erschließung ist öf- fentlich. Da die zukünftigen Bauherren noch nicht be- kannt sind, kann noch keine Aussage zur öffentlichen Zugänglichkeit der einzelnen Gebäude gemacht werden. Dies wird von der Nutzung abhängen, die jedoch einer zulässigen Nutzung im Mischgebiet entsprechen müssen. Frage 6: In welchem Zeitraum ist mit der Vermark- tung der einzelnen Grundstücke zu rechnen? Antwort zu 6: Die ersten Ankündigungen zur Ver- marktung haben im Jahr 2012 stattgefunden, sie soll im wesentlichen im Jahr 2013 abgeschlossen werden. Frage 7: Wie sollen städtebauliche und architektoni- sche Qualität in diesem bedeutenden Stadtraum gesichert werden, sind z.B. Wettbewerbe und Beratungen im Bau- kollegium vorgesehen? Antwort zu 7: In den Kaufverträgen sollen Wettbe- werbsverfahren vorgesehen werden. Sollte es sich wäh- rend der Planungsphase nach der Wettbewerbsentschei- dung als erforderlich erweisen, kann auch eine Beratung im Baukollegium erfolgen. Berlin, den 29. Januar 2013 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2013)