Drucksache 17 / 11 357 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff PIRATEN) vom 13. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2012) und Antwort BER-Debakel XXXVI: Bauverzögerungen durch Änderungsanordnungen der Flughafenge- sellschaft? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Beantwortung beruht teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Wie viele Änderungsanordnungen der Flug- hafen Berlin Brandenburg GmbH ergingen seit Abschluss des Generalplanervertrags vom 16.1./29.2.2008 an die Planungsgemeinschaft Berlin Brandenburg International (pg bbi)? (Bitte nach Inhalt der jeweiligen Änderungsan- ordnung aufschlüsseln.) Antwort zu Frage 1: Auf Veranlassung des Bauherrn wurden seit Januar 2008 insgesamt ca. 150 Änderungsan- ordnungen an die pg bbi, den Generalplaner des Fluggast- terminals (FGT), übergeben. Darin enthalten sind auch Änderungsanordnungen aufgrund von Mieter- und Nut- zerwünschen/-anforderungen und aufgrund von Bauge- nehmigungsauflagen. Frage 2: Trifft es zu, dass ein „Side Letter“ zum Generalplanervertrag vom 16.1./29.2.2008 existiert, in wel- chem die pg bbi darauf hinweist, dass der ursprünglich vorgesehene Termin der Inbetriebnahme am 31.10.2011 nur gehalten werden könne, wenn eine zielorientierte Ausführungsplanung von der Flughafengesellschaft in Kauf genommen wird? Antwort zu Frage 2: Vertragsgrundlage zwischen der FBB und pg bbi ist der Generalplanervertrag vom 16.1./29.2.2008. In einem Schreiben hat die pg bbi auf notwendige baubegleitende Planungen hingewiesen. Frage 3: Trifft es zu, dass durch die zahlreichen Ände- rungsanordnungen der Flughafengesellschaft an die pg bbi der ursprünglich vorgesehene Planungsablauf erheb- lich gestört wurde? Antwort zu Frage 3: Alle Planungsänderungen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung, den Eröffnungstermin 31.10.2011 zu verschieben, wurden durch den General- planer auf Kosten- und Terminauswirkungen vorab ge- prüft. Die Rückmeldungen nach der Analyse wurden bei der Planung und baulichen Umsetzung entsprechend be- rücksichtigt. Seitens pg bbi wurde bis Mai 2010 der Inbetriebnah- metermin 31.10.2011 auf der Grundlage der bis dato vor- liegenden Planung für realisierbar gehalten. Frage 4: Trifft es zu, dass die Flughafengesellschaft trotz umfangreicher Änderungsanordnungen an die pg bbi weiter am vorgesehenen Termin der Inbetriebnahme am 31.10.2011 festhielt? Antwort zu Frage 4: Aufgrund der erforderlichen Um- setzung der EU-Sicherheitsvorschriften sowie der Errich- tung von zwei Pavillons wurde vom Aufsichtsrat am 25.06.2010 der Verschiebung der Inbetriebnahme um 7 Monate zugestimmt. Angesichts der genannten Ände- rungssachverhalte sowie der Insolvenz des TGA- Planungsbüros IGK-IGR war der Eröffnungstermin 31.10.2011 nicht mehr haltbar. Zum Thema Änderungsanordnungen siehe auch Ant- wort zu Frage 3. Frage 5: Trifft es zu, dass durch das Festhalten der Flughafengesellschaft am vorgesehenen Termin der Inbe- triebnahme am 31.10.2011 die pg bbi gezwungen war, alle Planungsphasen gleichzeitig, parallel zueinander und zudem baubegleitend vorzunehmen? Antwort zu Frage 5: Gemäß dem mit der pg bbi ge- schlossenen Generalplanervertrag waren Planungsleistun- gen sowie die Vergabe der Bauleistungen gemäß dem vertraglich vereinbarten Rahmenterminplan umzusetzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 357 2 Seitens pg bbi wurden keine Bedenken gegen die Um- setzbarkeit und Einhaltung des vertraglich vereinbarten Rahmenterminplans geäußert. Entsprechend vorgenanntem Generalplanervertrag war eine baubegleitende Ausführungsplanung gemäß Pla- nungsterminplan vorgesehen. Im Rahmen einer baube- gleitenden Planung sind Änderungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen, diese entstehen hierbei u. a. durch den weiteren Detaillierungsprozess. Frage 6: Wurden Änderungsanordnungen im Auf- sichtsrat behandelt? Wenn ja, welche? Antwort zu Frage 6: Ja, es wurden Änderungsanord- nungen im Aufsichtsrat behandelt. Der Aufsichtsrat wur- de über die Planung und Bauausführung regelmäßig un- terrichtet. Darüber hinaus wurden explizit wesentliche Ände- rungssachverhalte für das Fluggastterminal wie die Erwei- terung Terminal um drei Piermodule, Pier Süd, Pier Nord , doppelstöckige Fluggastbrücken, Laufbänder Pier Süd E1 und MainPier, Integration und Optimierung Retail sowie Non-Schengen-Fähigkeit Mainpier (Ebenenshift) im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen behandelt. Berlin, den 21. Januar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2013)