Drucksache 17 / 11 359 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 12. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Dezember 2012) und Antwort Sprachstandserhebung 2012 - wie haben sich die Sprachkenntnisse der Kinder entwickelt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Antwort Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Ergebnisse hat die jüngste Sprachstandserhebung bzw. Sprachstandsfeststellung geliefert? (sor- tiert nach Bezirk, Herkunftssprache und Dauer des Kita- Besuchs) Zu 1.: Die Ergebnisse der Sprachstandserhebung 2012 der Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung mit dem Erhebungsinstrument Deutsch Plus 4 für Kinder, die keine Einrichtung der Jugendhilfe besuchen, sind der Anlage 2 zu entnehmen. Angaben zur Herkunftssprache der Kinder werden für die Sprachstandsfeststellung mit dem Erhe- bungsinstrument Deutsch Plus 4 nicht erhoben. Bei der Interpretation der statistischen Aufarbeitung der Daten zur Anlage 1 ist Folgendes zu beachten:  Das verwendete Instrument liefert Anhaltspunkte für eine verstärkte sprachpädagogische Förderung der Kinder. Es handelt sich bei QuaSta nicht um ein diagnostisches Verfahren, das Kriterien stan- dardisierter Testverfahren erfüllt. Erzieherinnen und Erzieher werden unterstützt, die individuelle Sprachbildung mit pädagogischen Mitteln zu för- dern.  Die Altersspanne der Kinder, die an der Sprachstandserhebung teilnehmen, variiert um ein ganzes Jahr (bei einem Erhebungszeitpunkt Mai zwischen 4 Jahren und 5 Monaten und 5 Jahren und 5 Mo- naten). Ein älteres Kind erfüllt die gestellten Auf- gaben vollständiger als ein jüngeres. Wie die Al- terszusammensetzung der teilnehmenden Gruppe im jeweiligen Jahr ist, spiegelt sich in der Zusam- menstellung der Daten nicht wider.  In den statistischen Werten sind auch Kinder mit einer anerkannten Behinderung erfasst, deren Sprachentwicklung trotz Förderung im Kita-Alltag gegebenenfalls anders verläuft, als bei einem Kind ohne Behinderung. 2. Welche neuen Erkenntnisse hat die jüngste Erhebung gebracht und welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, a.) für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und Erzieher/-innen? b.) für die personelle Ausstattung der Kitas und Schulen? c.) für den Umfang der Sprachfördermittel in den Kitas und den Schulen? 3. Wie viele Kinder, die keine frühkindliche Betreuung in Anspruch nehmen, mussten in 2012 zur Sprach- standserhebung bzw. Sprachstandsfeststellung und wie viele dieser Kinder haben tatsächlich an der Sprachs- tandserhebung bzw. Sprachstandsfeststellung teilge- nommen? 4. Wie sind die Ergebnisse dieser Kinder (gemäß Frage 3) und wie bewertet der Senat diese? (sortiert nach Bezirk und Herkunftssprache der Kinder). Zu 2., 3. und 4.: Die Ergebnisse der Sprachstandser- hebungen 2012 zeigen, dass von 28.728 Kindern in der Kita und der Tagespflege 4.690 Kinder, also 16,33 v.H. einen Sprachförderbedarf aufweisen. Des Weiteren wur- den 2122 Kinder, die keine Einrichtung der Jugendhilfe besuchten, zur Sprachstandsfeststellung eingeladen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 359 2 Mit dem Stichtag 31.12.2012 wurden 740 Kinder mit dem Sprachstandserhebungsinstrument Deutsch Plus 4 getestet. Bei 392 der 740 getesteten Kinder wurde Sprach- förderbedarf festgestellt. Eine Übersicht zu den Ergebnis- sen der Sprachstandsfeststellungen in den 12 Berliner Bezirken ist in der Anlage 2 dargestellt. Angaben zur Herkunftssprache der Kinder werden für die Sprach- standsfeststellung nicht erhoben. Die vorliegenden Zahlen verdeutlichen, dass bei Kin- dern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, ein weit- aus geringerer Sprachförderbedarf besteht. Wie in den vergangenen Jahren beinhaltet das Ange- bot des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin- Brandenburg (SFBB) zur Qualifizierung der sozialpäda- gogischen Fachkräfte auch im Programm 2013 unter dem Stichwort „Bildungsprozesse für Kinder“ einen Komplex zum Thema Sprache, Kommunikation, Literatur und Me- dien mit acht verschiedenen Angeboten zur Sprachförde- rung und zum Umgang mit dem Sprachlerntagebuch. Ein Schwerpunkt ist die enge Zusammenarbeit mit Eltern zur gemeinsamen Sprachbildung und Förderung. Die kon- zeptionelle Anpassung des Fortbildungsangebots im Be- reich Sprache zur Verdeutlichung der Verbindung von sprachlicher Bildung mit allen im Kita-Alltag relevanten Bildungsbereichen, hat sich bewährt. Diese Orientierung folgt der Philosophie des Berliner Bildungsprogramms und dem ganzheitlichen Bildungsauftrag der Kindertages- betreuung. Ziel ist es, die Sensibilität und das Fachwissen der pädagogischen Fachkräfte weiterzuentwickeln, um in den vielen Alltagssituationen sprachförderliche Möglich- keiten zu erkennen und aufzugreifen. Seit dem Jahr 2008 wird die 120 Stunden umfassende zertifizierte Qualifizierung für sozialpädagogische Fach- kräfte zur Sprachförderung - Fachprofil Sprachförderung - mit einem von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gemeinsam mit Trägern erarbeiteten Curriculum angeboten. Für die Durchführung dieses An- gebots sind mittlerweile zehn Träger anerkannt. Im Rahmen des Bundesprogramms „Offensive Frühe Chancen – Sprache und Integration“ bietet das SFBB im Lauf des Jahres 2013 zwei Fachtage zur Unterstützung der Sprachförderkräfte an. Mit dem Bundesprojekt FörMig (Förderung von Kin- dern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund) wurde 2010 das Übergangsprojekt „Durchgängige Sprachbildung im Kita- und Schulalltag“ für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen entwickelt, das seit einem Jahr in fünf Neuköllner Kindertagesstätten und einer Grund- schule durchgeführt wird. Die Erfahrungen und Ergeb- nisse von FörMig zur durchgängigen Sprachbildung wur- den mittlerweile in weitere konkrete Übergangsprojekte in anderen Bezirken umgesetzt. An Schulen, die zusätzliche Personalmittel für Sprach- förderung erhalten, werden seit dem Schuljahr 2011/12 Sprachbildungskoordinatorinnen und Sprachbildungsko- ordinatoren eingesetzt und Sprachbildungskonzepte ent- wickelt. Im Rahmen der regionalen Fortbildung stehen den Schulen und Lehrkräften 28 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für durchgängige Sprachbildung zur Be- ratung und Fortbildung zur Verfügung. Ein inhaltlicher Schwerpunkt ist die regelmäßige Di- agnostik einschließlich der sich daraus ergebenden syste- matischen Förderung von Kindern und Jugendlichen (Klasse 1 bis 13). Dieses Schwerpunktthema wird Schul- kollegien angeboten und auf allen regelmäßigen Netz- werktreffen der Sprachbildungskoordinatorinnen und Sprachbildungskoordinatoren verbindlich behandelt. Zu- sätzlich erhalten die Sprachbildungskoordinatorinnen und Sprachbildungskoordinatoren in den Weiterbildungskur- sen (100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer per anno) zur durchgängigen Sprachbildung eine ausführliche Schulung in Sprachstandserhebung und Diagnostik einschließlich der daraus abzuleitenden Fördermaßnahmen. Im Umfang von 20 Vollzeiteinheiten werden Lehr- kräfte bereitgestellt, um die Kindertagesstätten bei der Aufgabe der vorschulischen Sprachförderung nach § 55 Schulgesetz zu unterstützen. Etwa 80 Lehrkräfte bilden die regionalen Sprachberaterteams für vorschulische Sprachförderung und beraten die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kitas zu Fragen der Sprachförderung. Gleichzeitig unterstützen die Sprachberaterinnen und Sprachberater die Vernetzung zwischen den Bildungsein- richtungen Kita und Schule, indem sie im Sinne der durchgängigen Sprachförderung Kinder mit Sprachför- derbedarf beim Übergang in die Schulanfangsphase unter- stützen. 2012 nahm Berlin weiterhin mit 197 Kindertagesstät- ten (Stand Ende 2012) am Bundesprogramm des Bun- desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend (BMFSFJ) „Offensive Frühe Chancen – Schwerpunktkitas Sprache und Integration“ (Bundesprogramm) teil. Diese am Bundesprogramm teilnehmenden Kitas erhalten neben Sachkosten eine zusätzliche, speziell wei- tergebildete Sprachförderkraft im Umfang einer halben Stelle pro Einrichtung, deren Aufgabe die Unterstützung der Leitung und des Teams bei der Sprachbildung und - förderung der Kinder ist. Fachliche Unterstützung erhal- ten sie durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und die Möglichkeiten der eigenen qualifizierten Fortbildung. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms. Aus dem Kreis der beteiligten Kitas haben sich in Berlin 9 Konsultationseinrichtungen entwi- ckelt, die intensiv durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) begleitet werden. Das Bundesprogramm wird evaluiert, die Ergebnisse werden weitere nachhaltige Wirkungen auf die Kitapraxis haben. Das Land Berlin wird sich ab 2013 an der „Gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Weiterent- wicklung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung“ beteiligen. 5. Wie bewertet der Senat die Nichtteilnahme an der Sprachstandserhebung bzw. Sprachstandsfeststellung und welche Maßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt, damit die eklatant hohe Zahl der Nichtteilnehmer/-innen zurückgeht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 359 3 6. Plant der Senat Sanktionsmaßnahmen bei Verweigerung der Teilnahme an der Sprachstandserhebung bzw. Sprachstandsfeststellung und/oder an anschließenden Deutschförderkursen von Kindern, die gemäß der Sprach- standfeststellung einen nachgewiesenen Förderbedarf haben und wenn ja, welche konkret? Zu 5. und 6.: Um die Pflicht zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung durchzusetzen, stehen den be- zirklichen Schulämtern verschiedene Instrumentarien zur Verfügung: Die Schulämter verschicken bei Nichtanmel- dung zur Sprachstandserhebung Erinnerungsschreiben an die Erziehungsberechtigten dieser Kinder. Darüber hinaus sind Sanktionen auf der Grundlage des Verwaltungs-Voll- streckungsgesetzes möglich. Den Schulämtern steht die Möglichkeit offen, die Vornahme dieser im Verwaltungs- akt festgelegten Handlung im Wege der Verwaltungsvoll- streckung nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) durchzusetzen, also das Zwangsmittel (in die- sem Fall zunächst das Zwangsgeld gem. § 11 VwVG) anzudrohen (§ 13 VwVG) und es festzusetzen (§ 14 VwVG). Es ist geplant, § 126 Schulgesetz (SchulG) um einen weiteren Ordnungswidrigkeitentatbestand zu ergänzen. Erziehungsberechtigte, deren Kind nicht an der Sprach- standsfeststellung und bei festgestelltem Sprachförderbe- darf nicht an der verpflichtenden Sprachförderung teil- nimmt, können dann mit einer Geldbuße belegt werden. 7. Welche konkreten Bemühungen und Maßnahmen hat der Senat in 2012 unternommen, um sicherzustellen, dass Kinder in den Kindertagesstätten sowie Kinder, die keine Einrichtung besuchen, optimal beim Erwerb einer altersgemäßen Sprachkompetenz im Deutschen unter- stützt werden? Zu 7.: Die frühkindliche Sprachentwicklung wird durch einen längeren Verbleib in der Kita nachhaltig ge- fördert. Die Erweiterung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr zum 01.08.2013 so- wie die Beitragsfreiheit sind wesentliche Elemente der Förderung des Kitabesuchs, dem der Senat absolute Prio- rität einräumt. 2012 hat der Senat das Praxisunterstützungssystem der Konsultationskitas durch Fortbildungsmaßnahmen und Beratung weiter qualifiziert. Alltagsintegrierte, sprachli- che Bildung ist ein pädagogischer Auftrag, der als Quer- schnittsaufgabe fortlaufend durch alle Pädagoginnen und Pädagogen wahrzunehmen ist. Es werden fünf Konsultationskitas finanziell geför- dert, die Bildungsbereiche des Berliner Bildungspro- gramms für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zu ihrem Schuleintritt (BBP) mit dem Schwerpunkt integrierte Sprachbildung verbinden und entsprechende Konzepte für Fachaustau- sche und Hospitationen entwickelt haben. Damit erfolgt ein weiterer Transfer in die Berliner Kitapraxis, u.a. wird ein Film über diese best-practice Beispiele erstellt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt im Auftrag des Se- nats durch das Berliner Kita-Institut für Qualitätsent- wicklung (BeKi). Die Anbieter der externen Evaluation des BBP wur- den darauf hingewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der Sprachbildung und Sprachförderung im Rahmen der Evaluation zu legen und gegebenenfalls Maßnahmen zu empfehlen. Intendiertes Ziel der o.g. ausgewählten Bemühungen und Maßnahmen ist, dass die pädagogische Arbeit der Kitas immer intensiver an einer Implementierung alltags- integrierter Sprachbildung und Sprachförderung ausge- richtet wird. Schwerpunkte werden dabei gelegt auf:  Das Sprachvorbild der sozialpädagogischen Fachkräfte ,  die Stärkung des Bewusstseins, dass eine alltagsintegrierte Sprachbildung für alle Kinder fortlaufend notwendig ist und die Sprachförderung einzelner Kinder eine additive Maßnahme im Bedarfsfall darstellt,  die intensive Kommunikation mit den Kindern in dialogischen Situationen,  die sprachliche Bildung in der Frühphase des Spracherwerbs für Kinder unter 3 Jahren  sowie  eine stärkere Einbindung der Vorbereitung auf den Schriftspracherwerb. In Verbindung mit der Überarbeitung des BBP 2013/14 wird seit 2012 auch das Berliner Sprachlerntage- buch inhaltlich überarbeitet mit dem Ziel, es enger mit dem BBP zu verzahnen. Aktuelle Forschungsergebnisse, Expertisen sowie Rückmeldungen aus der Praxis zur Handhabbarkeit und der Arbeit mit dem Sprachlerntage- buch im Kitaalltag werden einbezogen. Unter Leitung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung arbeitet seit 2012 eine Arbeitsgruppe daran, in der unter anderem Fa- chexpertinnen und Fachexperten der Trägerverbände mitwirken. 8. Welche konkreten Konzepte hat der Senat bisher umgesetzt, um die Personalsituation in den Kindertages- stätten, in denen viele Kinder mit Sprachdefiziten betreut werden, zu verbessern? Zu 8.: Zur schritt weisen Verbesserung der Personal- situation in den Kindertageseinrichtungen kann auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/10075 vom 06. Februar 2012 verwiesen werden. Darüber hinaus wird seit dem 01. Januar 2013 die Kitaleitung in Einrichtungen ab 120 Kindern gänzlich für Leitungsaufgaben freigestellt. 9. Was hat der Senat in den vergangenen fünf Jahren unternommen, um die Qualifikation von Erzieher/-innen sowie Lehrer/-innen zur Sprachförderung zu verbessern, und welche weiteren Maßnahmen sind für die Zukunft geplant? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 359 4 Zu 9.: In dem überarbeiteten Rahmenlehrplan für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an den Fach- schulen für Sozialpädagogik, gültig seit dem Schuljahr 2011/2012, sind im Lernbereich I „Kommunikation und Gesellschaft“ zwei Themenfelder, „Kommunizieren und Kooperieren“ sowie „Sprache als Grundlage menschlicher Entwicklung verstehen und fördern“ mit je 100 Unterrichtstunden verbindlich vorgegeben. Die ganzheitliche Förderung der Sprachentwicklung und der kommunikati- ven Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zieht sich darüber hinaus als Querschnittsthema durch alle Lernbereiche der gesamten Ausbildung. Es gilt dabei – analog zur konzeptionellen Anpassung des Fortbildungs- angebots - zu vermitteln, dass jede Alltagssituation in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Gelegenheit zu Sprachbildung und Sprachförderung bietet. Berufsbegleitend können sich Erzieherinnen und Er- zieher mit den Angeboten des Sozialpädagogischen Fort- bildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) weiterquali- fizieren. Im Kontext des Bundesprogramms „Offensive Frühe Chancen – Schwerpunktkitas Sprache und Integration “ hat das SFBB ein Konzept zur Fortbildung von Sprachförderkräften im Umfang von 120 Stunden vorge- legt, das die entsprechende Qualifizierung ermöglicht (siehe auch Antwort zu Frage 2). Die Lehrerweiterbildung zum Thema Sprachbildung ist ausgerichtet auf die Qualifikation der Sprachbildungs- koordinatorinnen und Sprachbildungskoordinatoren und der Erarbeitung der Sprachbildungskonzepte an allen Schulen, die zusätzliche Personalmittel erhalten. FörMig Transfer bietet den Schulen zum Themenfeld „Durchgängige Sprachförderung“ systematisch Unterstützung durch Expertise und Materialien an. 10. Wie bewertet der Senat den Einsatz mehrsprachiger Erzieher/-innen in Kindertagesstätten und was tut der Senat konkret, damit der Anteil dieser in den Kindertagesstätten erhöht wird? Zu 10.: Der Senat misst dem Einsatz mehrsprachiger Erzieherinnen und Erzieher, insbesondere auch in Ein- richtungen mit bilingual ausgerichteten pädagogischen Konzepten, eine hohe Bedeutung bei. Daher hat der Senat in § 11 Abs. 3 Nr. 1 der Kindertagesförderungsverord- nung (VOKitaFöG) geregelt, dass in konzeptionell be- gründeten Einzelfällen Personen auch ohne entsprechende Fachausbildung unter Anrechnung auf den erforderlichen Fachpersonalschlüssel nach Genehmigung durch die Kitaaufsicht beschäftigt werden dürfen. Im Übrigen ob- liegen die Personalakquise und die Personaleinsatzpla- nung den Trägern der Kindertageseinrichtungen. 11. Was wird der Senat unternehmen, um den Umfang der Sprachfördermittel der Grundschulen an die der inte- grierten Sekundarschulen anzupassen und den Schüler/- innen der Grundschulen mindestens die Sprachförder- mittel zu gewähren, die Schüler/-innen der Sekundar- schulen zur Verfügung stehen? Zu 11.: Der hohe Faktor der Zumessung für Integrierte Sekundarschulen erklärt sich aus der anhaltenden Heraus- forderung an diese neue Schulart. Erstmals werden in der Mitte des Jahres 2014 die vier Jahrgangsstufen 7 bis 10 diese Schulform durchlaufen haben. Zumessungen und Konzepte werden kontinuierlich angepasst bzw. weiter- entwickelt, dabei muss aber Kontinuität und Planungssi- cherheit gewährleistet sein. Für das kommende Schuljahr ist keine neue Faktorgröße für die Schularten geplant. Berlin, den 01. März 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2013) III B 3 Zie III B 32 Pr Sprachstandsfeststellung Kinder in Kitas und Kindertagespflege Geburtsjahr 2007 -Auswertung 2012- Stand 31.12.2012 Bezirk Anzahl Kinder in Kitas & Tagespflege Geburtsjahr 2007 GESAMT Kinder deutscher Herkunft in % Kinder nicht- deutsche r Herkunft in % GESAM T in % Kinder deutscher Herkunft Kinder nicht- deutscher Herkunft GESAMT in % Kinder deutsche r Herkunft Kinder nicht- deutscher Herkunft Kinder mit Behinderung Kinder und/oder in Logopädie 1-12 Monate 12-24 Monate 24-36 Monate mehr als 36 Monate Mitte 3.309 1.476 44,61% 1.833 55,39% 2.556 77,24% 1.370 1.186 753 22,76% 94 659 101 209 21,78% 33,73% 29,75% 14,74% Friedrichshain- Kreuzberg 2.562 1.522 59,41% 1.040 40,59% 2.132 83,22% 1.444 688 430 16,78% 79 351 59 116 15,12% 34,42% 36,74% 13,72% Pankow 3.615 3.257 90,10% 358 9,90% 3.350 92,67% 3.107 243 265 7,33% 187 78 66 133 11,32% 24,53% 31,32% 32,83% Charlottenburg- Wilmersdorf 2.207 1.356 61,44% 851 38,56% 1.904 86,27% 1.300 604 303 13,73% 60 243 29 68 24,75% 36,30% 28,71% 10,23% Spandau 1.770 1.141 64,46% 629 35,54% 1.447 81,75% 1.012 435 323 18,25% 128 195 66 106 17,96% 32,82% 36,84% 12,38% Steglitz- Zehlendorf 2.220 1.774 79,91% 446 20,09% 1.989 89,59% 1.686 303 231 10,41% 90 141 68 96 28,57% 31,17% 27,27% 12,99% Tempelhof- Schöneberg 2.636 1.639 62,18% 997 37,82% 2.253 85,47% 1.515 738 383 14,53% 117 266 76 122 18,80% 31,07% 35,25% 14,88% Neukölln 2.593 1.024 39,49% 1.569 60,51% 1.850 71,35% 871 979 743 28,65% 146 597 115 155 18,71% 34,05% 33,65% 13,59% Treptow- Köpenick 1.894 1.772 93,56% 122 6,44% 1.690 89,23% 1.600 90 204 10,77% 161 43 76 70 15,69% 20,59% 30,88% 32,84% Marzahn- Hellersdorf 2.025 1.700 83,95% 325 16,05% 1.655 81,73% 1.469 186 370 18,27% 239 131 70 89 17,57% 21,08% 35,68% 25,68% Lichtenberg 1.975 1.593 80,66% 382 19,34% 1.643 83,19% 1.438 205 332 16,81% 162 170 63 96 15,06% 30,12% 30,72% 25,68% Reinickendorf 1.922 1.272 66,18% 650 33,82% 1.569 81,63% 1.127 442 353 18,37% 125 228 60 106 21,25% 36,83% 23,51% 18,41% Gesamt 28.728 19.526 67,97% 9.202 32,03% 24.038 83,67% 17.939 6.099 4.690 16,33% 1.588 3102 849 1366 19,00% 31,49% 31,96% 17,55% Dauer des Kitabesuchs der Kinder mit Sprachförderbedarf mit Sprachförderbedarfohne Sprachförderbedarf davon: Anlage 2 Ergebnisse der mit Deutsch Plus 4 getesteten Kinder 2012 (Stand 31.12.2012) Bezirk Anzahl der getesteten Kinder davon Kinder mit Förderbedarf in Prozent Mitte 108 73 67,5% Friedrichshain/Kreuzberg 42 25 59,5% Pankow 36 8 22,2% Charlottenburg/Wilmersdorf 44 14 31,8% Spandau 99 45 45,4% Steglitz/Zehlendorf 34 4 11,7% Tempelhof/Schöneberg 58 33 56,8% Neukölln 114 78 68,4% Treptow/Köpenick 24 12 50,0% Marzahn/Hellersdorf 68 33 48,5% Lichtenberg 45 31 68,8% Reinickendorf 68 36 52,9% gesamt 740 392 52,9% ka17-11359 K1711359 Anlage 1 K1711359 Anlage 2