Drucksache 17 / 11 365 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 14. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2012) und Antwort Zeitarbeit bei landeseigenen Betrieben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Betrieben, an denen das Land Berlin beteiligt ist, werden Leiharbeiter beschäftigt? 2. Wie hoch ist das anteilige Verhältnis zwischen Festangestellten und Leiharbeitern in den jeweiligen Be- trieben mit Beteiligung des Landes Berlin? Zu 1. und 2. Die innerhalb der kurzen Frist einge- gangenen Antworten der landeseigenen Betriebe, die der Unterausschuss für Beteiligungsmanagement und Con- trolling (UA BmC) auf seiner Positivliste führt, werden in der beigefügten Tabelle mitgeteilt. 3. Wie wirkt sich die Beschäftigung der Leiharbeiter in landeseigenen Betrieben, die an Stelle von Stammmit- arbeitern eingestellt wurden, auf den Landeshaushalt aus? Zu 3. Die Beschäftigung von Leiharbeitskräften in den landeseigenen Betrieben hat keine unmittelbare Auswir- kung auf den Landeshaushalt. 4. Hält der Senat es für sinnvoll, Leiharbeiter in Dauerarbeitsverhältnissen zu beschäftigen, wie es beispiels- weise beim IT-Dienstleistungszentrum Berlin der Fall ist? Zu 4. Die landeseigenen Unternehmen beschäftigen mit Ausnahme des IT-Dienstleistungszentrums und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nur in geringem Umfang Leiharbeitskräfte. Die Leiharbeitskräfte im Bereich des IT- Dienstleistungszentrums Berlin werden überwiegend im Bereich der einheitlichen Behördenauskunft 115 einge- setzt. Im Jahr 2011 hat das Land Berlin aufgrund des er- folgreichen (bundesweiten) Pilotbetriebes der Behörden- rufnummer 115 beschlossen, die 115 als neuen Zugangskanal zur Berliner Verwaltung einzusetzen. Derzeit ist noch nicht abschätzbar, wie hoch zukünftig die Basiszah- len von Telefonanrufen und wie hoch die Spitzenbelas- tungen sein werden. Daher ist der personelle Bedarf noch nicht abschließend bezifferbar und der Einsatz von Zeit- arbeitskräften notwendig. Der Abschluss der Bündelung der Telefondienste auf die 115 wird voraussichtlich Ende des Jahres erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt werden dauer- haft notwendige Stellen durch das Unternehmen mit fes- ten Kräften besetzt werden. Mit dem Einsatz von Zeitar- beitskräften wird jedoch auch weiterhin eine Flexibilität in Spitzenzeiten bei Sonderaufgaben der Behördennum- mer 115 sichergestellt werden. Das IT-Dienstleistungs- zentrum Berlin hat bislang im Gesamtunternehmen 66 Zeitarbeitskräfte als feste Mitarbeitende, teilweise mit Führungsaufgaben übernommen. Die Leihkräfte im Bereich der Flughafen GmbH wer- den zur Abdeckung des vorübergehenden Personalmehrbedarfes zum Bau des BER Flughafen Berlin Branden- burg und zum Weiterbetrieb der Flughäfen Tegel und Schönefeld (alt) benötigt. Grundsätzlich gehört Personal- politik zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Die Flug- hafen Berlin Brandenburg GmbH prüft aber, ob bei allen längerfristig laufenden und künftigen Arbeitnehmerüber- lassungsverträgen sowie bei allen freien Mitarbeitern eine befristete Einstellung als eigene Arbeitnehmer in Frage kommt. 5. Inwiefern sind Sie ihren im Koalitionsvertrag fest- gehaltenen Ansprüchen nach einer Verbesserung der Ar- beitssituation von in Leiharbeit beschäftigten Menschen durch eine verstärkte Durchsetzung des Equal Payment- bzw. Equal Treatment-Gebots nachgekommen und wel- che Erfolge konnten Sie diesbezüglich im vergangenen Jahr innerhalb der Betriebe mit Beteiligung durch das Land Berlin verzeichnen? Zu 5. Eine allgemeine Verbesserung der Arbeitssitua- tion von in Leiharbeit Beschäftigten wäre durch eine Ver- änderung der bundesgesetzlichen Vorgaben insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu erreichen. Eine Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 365 2 solche Rechtsänderung müsste auf Bundesebene der Deutsche Bundestag verabschieden. Für im Bundesrat behandelte Initiativen, die u.a. auf eine verstärkte Durch- setzung des Equal Pay-Gebotes in der Leiharbeit gerichtet waren, konnte bisher keine Mehrheit erreicht werden. Eine gesonderte Erfassung der Arbeitssituation von Leiharbeitskräften in den Berliner Landesbeteiligungen wurde bisher nicht vorgenommen. Die Senatsverwaltung für Finanzen geht davon aus, dass es in den Unternehmen - entsprechend der Gesetzlage - nur bei Vorliegen sachli- cher Gründe zu unterschiedlichen Beschäftigungsbedin- gungen zwischen den Leiharbeitskräften und der Stamm- belegschaft kommt. Berlin, den 20. Februar 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2013) Anlage zur Kleinen Anfrage DS 17/ 11 365 Anstalten des öffentlichen Rechts Wieviel Leiharbeitskräfte sind in der Anstalt beschäftigt? Relation zum Gesamtpersonal in Prozent. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS), Anstalt des öffentlichen Rechts 1 Leiharbeitskraft 0,20% Berliner Bäder-Betriebe (BBB) Anstalt des öffentlichen Rechts 9 Leiharbeitskräfte 1,20% Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 3 Leiharbeitskräfte Unter 0,1% Berliner Verkerhsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 31 Leiharbeitskräfte 0,20% Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts Im Durchschnitt 2011: 10,25 Leiharbeitskräfte 1,60% IT-Dienstleistungszentrum Berlin - Anstalt des öffentlichen Rechts 48 Leiharbeitskräfte 10,00% Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin Wieviel Leiharbeitskräfte sind im Unternehmen beschäftigt? Relation zum Gesamtpersonal in Prozent. Berlinwasser Holding Aktiengesellschaft Keine Entfällt BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 6 Leiharbeiter 5,00% Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 198 Leiharbeitskräfte 13,00% GESOBAU AG 2 Leiharbeitskräfte 0,67% Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 5 Leiharbeitskräfte Unter 1% HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung 3 Leiharbeitskräfte Nicht bekannt MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Keine Entällt Messe Berlin GmbH 22 Leiharbeitskräfte 5,51% SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH 1 Leiharbeitskraft 3,00% STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung 12 Leiharbeitskräfte Einsatz überwiegend nur tageweise Unter 1% Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Internes Leasing (Tochtergesellschaft Vivantes personal GmbH): 323 VK Äquivalente Externes Leasing: 413 VK Äquivalente Internes Leasing 3,11 % externes Leasing 3,98% WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung Keine Entällt BERLINER WASSERBETRIEBE Anstalt des öffentlichen Rechts 3 Personen Unter 1% ka17-11365 ka17-11365-AE-Anlage 1-2013-02-07