Drucksache 17 / 11 367 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 18. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2012) und Antwort Aufklärung von Straftaten mit Hilfe der Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr Januar bis September 2012 (hier: BVG) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständig- keit beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort eigenverant- wortlich erstellt und dem Senat übersandt wurde. Die Videoaufzeichnung und Speicherung im Rahmen der gesetzlichen Frist im Bereich der U-Bahn als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs Berlins erfolgt durch die BVG. Die Polizei führt keine Videoaufzeichnung durch, es findet auch keine generelle Auswertung des von der BVG gespeicherten Datenmaterials statt, um dabei Straftaten festzustellen. Die Polizei fordert beim An- fangsverdacht einer Straftat, die nach den Umständen durch Videokameras der BVG aufgezeichnet worden sein könnte, die entsprechenden Filmausschnitte als Beweis- material zur Auswertung an. Die Beantwortung der nach- folgenden Fragen erfolgt unter diesem Gesichtspunkt. 1. In wie vielen Fällen wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 im Rahmen der Strafermitt- lungsarbeit Anträge mit der Bitte um Videodatenübermitt- lung an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gestellt (bit- te unterteilt nach Quartalen)? Zu 1.: Nach Auskunft der BVG wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 insgesamt 3.167 (davon 2.058 von der Polizei Berlin) Anträge auf Videodaten- übermittlung an die BVG gestellt, davon im 1. Quartal 2012 1.192 2. Quartal 2012 988 3. Quartal 2012 987. 2. In wie vielen Fällen konnten im vorgenannten Zeitraum Videodaten übermittelt werden (bitte unterteilt nach Quartalen sowie Bahnhöfen, U-Bahnfahrzeugen, Bussen, Trams, ggf. Haltestellen)? Zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit, dass insgesamt in den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 in bisher 2.552 Fäl- len Videodaten übermittelt wurden, davon im 1. Quartal 2012 974 2. Quartal 2012 777 3. Quartal 2012 801. Die Zahlendifferenz ergibt sich dadurch, dass nicht al- le Videodaten an die Polizei Berlin übermittelt wurden. 3. In wie vielen Fällen konnte den Anträgen nicht entsprochen werden, weil die Videodaten gemäß § 31 b Abs. 3 a Satz 2 des Berliner Datenschutzgesetzes a.F. nach 24 Stunden gelöscht waren (bitte unterteilt nach Quartalen)? 4. In wie vielen Fällen konnte den Anträgen nicht ent- sprochen werden, weil die Videodaten gemäß der Neufas- sung des § 31 b Abs. 3 a Satz 2 des Berliner Datenschutz- gesetzes nach 48 Stunden gelöscht waren (bitte unterteilt nach Quartalen)? Zu 3.und 4.: Hierzu teilt die BVG mit, dass in bisher 109 Fällen den Anträgen nicht entsprochen werden konn- te, da die Speicherfrist überschritten war. 1. Quartal 2012 52 2. Quartal 2012 38 3. Quartal 2012 19 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 367 2 Ab dem 01.06.12 fand die Umstellung der Speicher- frist von 24 auf 48 Stunden statt, somit bezieht sich der letzte Monat des 2. Quartals auf diese Frist. Eine Unter- scheidung kann nicht getroffen werden, da die BVG die Dauer der zeitlichen Überschreitung nicht gesondert er- fasst. 5. Welchen Deliktsbereichen sind die Straftaten, um deren Ermittlung es ging, zuzuordnen? Zu 5.: Die Anforderung der Videoaufzeichnungen er- folgt regelmäßig bei Kapitaldelikten, Raubtaten, der Be- kämpfung des bandenmäßigen Handels mit Betäubungs- mitteln sowie des Taschendiebstahls im Öffentlichen Per- sonennahverkehr. 6. Wie viele Straftäter konnten aufgrund der übermit- telten Videodaten ermittelt werden? Zu 6.: Es wurden 472 Tatverdächtige nach Versenden der Videoanforderung erfasst. Ob diese Tatverdächtigen aufgrund der Videoauswertung erfasst wurden oder be- reits bekannt waren, lässt sich nicht feststellen. Zu be- rücksichtigen ist, dass die Videodaten grundsätzlich keine alleinstehenden Beweismittel sind. 7. Wie viele der ermittelten Straftäter wurden festge- nommen? Zu 7.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. 8. In wie vielen Fällen wurden gegen die Festgenommenen Haftbefehle erlassen? Zu 8.: Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. Berlin, den 02. Februar 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2013)