Drucksache 17 / 11 374 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 13. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2012) und Antwort Wildtiergehege im Berliner Stadtgebiet Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Wildtiergehege mit welchen Bestän- den gibt es im Berliner Stadtgebiet (außerhalb der Zoolo- gischen Gärten)? Antwort zu 1: Dem Senat sind die folgenden Wildtier- gehege außerhalb der Zoologischen Gärten bekannt: Lfd. Nr. Name / Betreiber / Ort Tierart: Anzahl (inklusive Jungtiere aus 2012), ohne Haustiere 1. Berliner Forsten, Forstamt Grunewald, Naturschutzgebiet Hundekehlenfenn Rothirsch: 6 2. Berliner Forsten, Forstamt Pankow, Re- vierförsterei Blankenfelde Damhirsch: 21 3. Berliner Forsten, Forstamt Tegel, Revier- försterei Hermsdorf Rothirsch: 9, Damhirsch: 9, Wildschwein: 7, Jagdfasan: 8, Silberfasan: 3, Stockente: 5, Tafelente: 1, Graugans: 2, Nebelkrähe: 2 4. Berliner Forsten, Forstamt Tegel, Revier- försterei Spandau Rothirsch: 10, Damhirsch: 6, Mufflon: 8, Wildschwein: 12 5. Berliner Forsten, Forstamt Tegel, Revier- försterei Tegelsee Damhirsch: 8, Mufflon: 8, Wildschwein: 9 6. Blankenburger Pflasterweg, Malchow; Be- zirksamt (BA) Pankow Damhirsch: 12 7. Weißenseer See; BA Pankow Damhirsch: 2 8. Damwildgehege Malchow; privater Träger, Bezirk Lichtenberg Damhirsch: 27 (12 Jungtiere werden im Frühjahr abgegeben) 9. Grundschule im Grünen, Malchow; privater Träger, Grashüpfer e.V., Bezirk Lichtenberg Waschbär: 2 10. Volkspark Jungfernheide; BA Charlotten- burg-Wilmersdorf Damhirsch: 12, Wildschwein: 20 11. Voliere am „Neuen Kranzlereck“, privater Träger, Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Chinasittich: 7, Bergsittich: 4, Rosellasittich: 1, Rotmasken- sittich: 2, Australischer Königssittich: 9, Großer Alexander- sittich: 1, Halsbandsittich: 3, Kragensittich: 2, Pennantsittich: 5, Ziegensittich: 4, Rotflügelsittich: 1, Princess-of-Wales- Sittich: 6, Nymphensittich: einige, Wellensittich: einige (Stand: Dezember 2011) 12. Volkspark Rehberge, BA Mitte Damhirsch: 1, Mufflon: 11, Wildschwein: 10, Silberfasan: 3 (Stand: 29.05.2012) 13. Bärenzwinger Am Köllnischen Park, BA Mitte Braunbär: 2 14. Tierpark Neukölln im Volkspark Hasen- heide; privater Träger, Union solzialer Ein- richtungen gGmbH (USE) Damhirsch: 4, Emu: 4, Weißstorch: 2, Höckerschwan: 2, Trauerschwan: 2, Graugans: 5, Kanadagans: 4, Rostgans: 2, Spießente: 2, Pfeifente: 1, Kolbenente: 2, Mandarinente: 2, Moorente: 2, Reiherente: 2, Blaustirnamazone: 2, Silberfasan: 2, Amsel: 1, Star: 1, Ringeltaube: 1, Scharnierschildkröte: 1, Weichschildkröte: 1, Spornschildkröte: 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 374 2 15. Franckepark, Tempelhof; BA Tempelhof- Schöneberg Damhirsch: 9 16. Lankwitzer Gemeindepark, BA Steglitz- Zehlendorf Damhirsch: 20 17. Haus Natur und Umwelt in der Wuhlheide; privater Träger, Union sozialer Einrichtun- gen gGmbH (USE), Bezirk Treptow-Köpe- nick Damhirsch: 4 Frage 2: Nach welchen Grundsätzen und (ggf. gesetz- lichen) Regelungen werden diese Wildtiergehege einge- richtet bzw. unterhalten und entwickelt? Antwort zu 2: Alle Wildtiergehege unterliegen der Genehmigungspflicht nach § 32 Berliner Naturschutzge- setz. Danach sind Tiergehege so zu errichten und zu be- treiben, dass  weder der Naturhaushalt noch das Landschaftsbild beeinträchtigt, das Betreten von Wald und Flur nicht in unangemessener Weise eingeschränkt oder die Zu- gänglichkeit zu Gewässern und zu hervorragenden Landschaftsteilen nicht beschränkt wird,  die Lage, Größe, Gestaltung und die inneren Einrichtungen des Geheges den Anforderungen an eine ver- haltensgerechte Unterbringung der Tiere genügen,  die artgemäße Ernährung und Pflege sowie die ständige fachkundige Betreuung der Tiere gewährleistet sind und  andere öffentliche Belange, insbesondere solche des Artenschutzes, nicht entgegenstehen. Sei dem Jahr 2009 ist zusätzlich § 43 Bundesnaturschutz- gesetz zu beachten, wonach sicher zu stellen ist, dass  bei der Haltung den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird, insbesondere die jeweiligen Gehege nach Lage, Größe und Gestaltung und innerer Einrichtung art- und tiergerecht ausgestaltet sind,  die Pflege der Tiere auf der Grundlage eines dem Stand der guten veterinärmedizinischen Praxis ent- sprechenden schriftlichen Programms zur tiermedizi- nischen Vorbeugung und Behandlung sowie zur Er- nährung erfolgt,  dem Eindringen von Schadorganismen sowie dem Entweichen der Tiere vorgebeugt wird und  die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes beachtet werden. Hierbei werden von den Naturschutzbehörden in der Regel die vom Bundesministerium für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen „Gutachten über die Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren“ herangezogen, wobei die Gehegemaße möglichst übertroffen werden. Berliner Forsten wendet für seine Gehege die vom gleichen Bundesministerium her- ausgegebenen „Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen“ aus dem Jahr 1995 an. Für Gehege lfd. Nr. 10 (in Tabelle zu 1) teilt der Be- treiber darüber hinaus mit, dass im Januar 2013 die Wild- schweine, dann im Herbst 2013 die Hirsche in einen Brandenburger Wildpark ausgegliedert werden. Im Rah- men eines zu entwickelnden Gesamtkonzeptes für den Jungfernheidepark wird innerhalb des Bezirksamtes über neue bzw. veränderte Nutzungen entschieden werden. Gehege lfd. Nr. 13 wird zwar als nicht mehr optimal für die Unterbringung von Braunbären angesehen, doch wird dies durch eine intensive Pflege und Beschäftigung der Tiere ausgeglichen. Ein – diskutiertes – Verbringen der Bären in eine andere Unterbringung wäre bei dem Alter der Tiere mit einem erheblichen Risiko verbunden (Narkose, Transport, Umgewöhnung). Frage 3: Wer trägt die anfallenden laufenden Kosten (Futter, Instandhaltung der Umzäunungen, veterinärmedi- zinische Betreuung etc.)? Antwort zu 3: Die Kosten tragen die unter 1 bei dem jeweiligen Gehege genannten Betreiber. Für Gehege lfd. Nr. 14 erhält der Betreiber eine pauschale Aufwandsent- schädigung durch das Bezirksamt. Frage 4: Welche Maßnahmen zur artgerechten Tier- haltung z.B. gegen Inzucht werden getroffen? Antwort zu 4: Bei allen Gehegen werden überzählige Jungtiere regelmäßig abgegeben. Mehrere Betreiber von Damhirsch-Gehegen tauschen die Männchen von Zeit zu Zeit aus, um eine genetische Vielfalt in dem Bestand zu erhalten. Frage 5: Gibt es Einzelaktivitäten bzw. nachhaltige Programme zur Auswilderung einzelner Tiere bzw. von Tiergruppen? Antwort zu 5: Vorhaben zur Auswilderung gehaltener Tiere sind dem Senat nicht bekannt. Eine Auswilderung der Gehegetiere wäre auch nicht sinnvoll, da diese an ein Leben in der freien Natur in der Regel nicht angepasst sind. Zudem gibt es bei den gehaltenen Arten keinen Be- darf, ihre Bestände in der Natur zu erhöhen, zumal die meisten nicht zu den einheimischen Arten gehören. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 374 3 Frage 6: Teilt der Senat die Einschätzung, dass Wild- tiergehege im Stadtgebiet bzw. in den Berliner Forsten und Parkanlagen eine Bereicherung nicht nur für Kinder und junge Familien darstellen? Antwort zu 6: Der Senat teilt die Einschätzung und ist der Auffassung, dass die Wildtiergehege eine wichtige Rolle in der Umweltbildung für die Berliner Bevölkerung spielen. Berlin, den 23. Januar 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2013)