Drucksache 17 / 11 379 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 19. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2012) und Antwort Schutz ohne Schutz oder blutiger Schwanentod im Landschaftsschutzgebiet am 12.12.2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1:Welche finanziellen und personellen Voraus- setzungen sind für die Wahrnehmung von Verantwort- lichkeit aus Rechtsverordnungen zum Schutz der Land- schaft aus fachlicher Sicht im Land Berlin vorgesehen? Frage 2: Welche Kriterien werden von wem und seit wann für diese Voraussetzungen angesetzt? Wann wurden diese Kriterien zum letzten Mal hinsichtlich der sach- und fachgerechten Umsetzung von Schutzmaßnahmen über- prüft? Wie sieht die aktuelle Situation bei den Unteren Naturschutzbehörden in den jeweiligen Bezirken aus? Antwort zu 1 und 2: Die aus einer Rechtsverordnung zum Schutz der Landschaft resultierenden Verwaltungs- aufgaben obliegen nach Artikel 67 Absatz 2 der Verfas- sung von Berlin (VvB) dem jeweiligen Bezirk. Seit dem Haushaltsjahr 2001 erfolgt die Zuweisung der Globalsummen nach dem Prinzip der sogenannten Budgetierung, die sich am "Output" statt am "Input" der öffentlichen Verwaltung orientiert. Die Zuweisung der Haushaltsmittel basiert auf den tatsächlich erstellten Dienstleistungen der Bezirke: Für alle Verwaltungs- "Produkte", die gegenüber der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen etc.) erbracht werden, ermittelt die Senats- verwaltung für Finanzen Produktbudgets sowie daraus anschließend ein "Produktsummenbudget", das Bestand- teil der Globalsumme ist. Die interne Verteilung der Globalsumme im Rahmen der Bezirks-Haushaltspläne sowie deren Bewirtschaftung erfolgt in eigener Verantwortung der Bezirke. Frage 3:Wer war und ist für die Einhaltung der Rechtsverordnung zum Schutz der Landschaft der Hönower Weiherkette (Berliner Teil) vom 11. Oktober 2005 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin verant- wortlich? Wie erfolgte die Umsetzung der Rechtsverord- nung an diesem Standort? Welche Zusammenarbeit mit interessierten Anwohnern und Naturschutzeinrichtungen wurde und wird dazu angestrebt? Antwort zu 3: Eingehalten werden muss die Rechts- verordnung von jeder Bürgerin und jedem Bürger. Zu- ständig für die Verwaltungsaufgaben ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Ordnungsbehörde ist allgemein das Ordnungsamt, für den Tierschutz das Veterinär- und Le- bensmittelaufsichtsamt, für den Naturschutz speziell das Umwelt- und Naturschutzamt in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt. Die Umset- zung der Rechtsverordnung erfolgt auf der Grundlage der Gesetze und des vom Bezirk für das Schutzgebiet entwi- ckelten Pflege- und Entwicklungskonzeptes. Auf Nach- frage teilt die untere Naturschutzbehörde des Bezirksam- tes Marzahn-Hellersdorf mit: „Regelmäßig eingebunden sind insbesondere bei Störfällen das Ordnungsamt, evtl. die Wildtierstation des Naturschutzbunds Deutschland (NABU), Polizei oder Feuerwehr sowie der Tierarzt des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes. Beauftragt mit konkreten Arbeiten zur Pflege und Entwicklung der Flächen werden der Förderverein Naturschutzstation Mal- chow und die Agrarbörse Deutschland Ost, der öffentliche Weg wurde mit Mitteln des Stadtumbau Ost durch die Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH (S.T.E.R.N) gebaut. Die ehrenamtliche Naturschutzwacht kontrolliert das Gebiet regelmäßig, das Freilandlabor der Infrastrukturellen Netzwerk Umweltschutz gGmbH (INU) führt regelmäßig Veranstaltungen mit Kindern und Erwachsenen durch, der NABU macht regelmäßig Füh- rungen durch das Gebiet, mit verschiedenen Mitgliedern des NABU besteht regelmäßiger persönlicher und schrift- licher Kontakt, auf Bürgeranfragen und Hinweise wird regelmäßig reagiert.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 379 2 Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Naturschutz- behörde zum Schwanentod am Beerenpfuhl vor? Wie bewertet die Naturschutzbehörde die Nutzung des Land- schaftsschutzgebietes durch die Menschen? Antwort zu 4: Die untere Naturschutzbehörde des Be- zirkes Marzahn-Hellersdorf wurde über den Tod des Schwanes und dessen Umstände durch einen Bürger in- formiert. Die Nutzung des Landschaftsschutzgebietes durch die Menschen bewertet die Untere Naturschutzbe- hörde auf Nachfrage differenziert: Vieles sei gut, manches nicht so gut, weiteres unzulässig, manches kriminell. Selbstverständlich würden alle ordnungswidrigen oder kriminellen Vorgänge verfolgt. Der Erfolg hänge ganz wesentlich davon ab, ob Täterin oder Täter bzw. Tathin- weise ermittelt werden können. Frage 5: Welche Konsequenzen zieht die Obere Na- turschutzbehörde aus diesem Vorfall? Antwort zu 5: Bei entsprechenden Temperaturen im Winter frieren Kleingewässer zu. Dies ist problematisch für diejenigen Schwäne, die durch Fütterung durch die Bürgerinnen und Bürger sesshaft geworden sind. Sie bringen sich sehr häufig nicht rechtzeitig in offene Was- serstellen in Sicherheit vor dem Einfrieren und vor unan- geleint umher laufenden Hunden. Die Naturschutzbehör- den werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Hunde nur in dafür vorgesehenen Auslaufgebieten unan- geleint laufen, und die Bürgerinnen und Bürger über die Nachteile des Fütterns von Vögeln und Fischen in und an Gewässern informieren. Berlin, den 18. Januar 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2013)