Drucksache 17 / 11 383 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 19. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2012) und Antwort Ersatzfreiheitsstrafer neben Langstrafern: Welche Idee steckt nur dahinter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ersatzfreiheitsstrafer sind in den ersten 10 Monaten 2012 in der JVA Tegel inhaftiert worden? Zu 1.: Nach der Stichtagserhebung zum Gefangenen- bestand (sog. Mittwochszahlen) befanden sich im betref- fenden Zeitraum an den Erhebungstagen durchschnittlich 18 Gefangene zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel. Der Höchststand betrug 33, der niedrigste Stand 9 Gefangene. 2. Wie viele davon in Haus III? Zu 2.: Ebenfalls auf Grundlage der „Mittwochszahlen “ für das Jahr 2012 ergeben sich folgende Zahlen: Datum Anzahl Datum Anzahl Datum Anzahl 04.01. 2 18.04. 0 01.08. 0 11.01. 2 25.04. 0 08.08. 0 18.01. 1 02.05. 0 15.08. 0 25.01. 1 09.05. 0 22.08. 0 01.02. 1 16.05. 0 29.08. 1 08.02. 1 23.05. 0 05.09. 0 15.02. 2 30.05. 0 12.09. 2 22.02. 1 06.06. 0 19.09. 2 29.02. 2 13.06. 0 26.09. 2 07.03. 1 20.06. 0 03.10. 2 14.03. 2 27.06. 0 10.10. 2 21.03. 2 04.07. 0 17.10. 2 28.03. 1 11.07. 0 24.10. 2 04.04. 1 18.07. 0 31.10. 2 11.04. 0 25.07. 0 Insgesamt waren in der Teilanstalt III im angegebenen Zeitraum lediglich sieben Gefangene zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe untergebracht, zeitgleich maximal zwei. Im Verhältnis zu den 320 Haftplätzen der Teilan- stalt III ist das ein sehr geringer Anteil. 3. Welche konzeptionelle Idee steckt dahinter, Er- satzfreiheitsstrafer unmittelbar neben Langstrafern unter- zubringen? Verspricht sich die Justizverwaltung davon Synergieeffekte? Welche? Zu 3.: Zu Ersatzfreiheitstrafe verurteilte Gefangene verbüßen diese Strafen in der JVA Tegel im Anschluss an zeitige Freiheitsstrafen. Sie verbleiben in ihrer ursprüngli- chen Teilanstalt, da es unverhältnismäßig wäre, sie für die begrenzte Zeit der Ersatzfreiheitstrafe in eine andere JVA oder Teilanstalt zu verlegen. Außerdem sind im Zusammenhang mit der ursprüng- lich für Ende des Jahres 2012 vorgesehenen Schließung des Hauses 3 der JVA Plötzensee in der Lehrter Straße für kurze Zeit einige nicht für den offenen Vollzug geeignete Ersatzfreiheitstrafer aus der JVA Plötzensee in die JVA Tegel verlegt worden. Für derartige Verlegungen besteht kein Bedarf mehr, da das Haus 3 vorläufig weiter betrie- ben wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 383 2 4. Ist der Justizverwaltung die Kritik von Gefangenen an dieser Praxis bekannt, die gemischte Unterbringung bringe unnötig Unruhe in die Häuser? Wie stellt sie sich dazu? Zu 4.: Angesichts der geringen Zahl von Ersatzfrei- heitsstrafgefangenen kann von entstehender Unruhe in den Häusern keine Rede sein. 5. Ist auch in Zukunft beabsichtigt, Ersatzfreiheits- strafer in Haus III der JVA Tegel zu inhaftieren? Zu 5.: Der Vollstreckungsplan für das Land Berlin be- stimmt die Teilanstalten I – VI der JVA Tegel zur Belegung mit männlichen erwachsenen Strafgefangenen nach Aufnahme in einer anderen JVA. Darüber hinaus sieht das Rahmenkonzept für den Berliner Justizvollzug zur Bele- gung der Teilanstalt III keine besonderen Kriterien vor. Die Unterbringung von Ersatzfreiheitsstrafern aus ande- ren Justizvollzugsanstalten in diesem Bereich ist demnach nicht generell ausgeschlossen. Für eine solche Maßnahme besteht allerdings derzeit kein Anlass. Berlin, den 21. Januar 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Jan. 2013)