Drucksache 17 / 11 384 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 20. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2012) und Antwort Staatsoper Magazingebäude Akademie Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde die Entscheidung getroffen, der Barenboim -Said-Akademie das Magazingebäude der Staats- oper Unter den Linden zu überlassen und wer traf diese Entscheidung? Zu 1.: Der Stiftungsrat der Stiftung Oper in Berlin be- schloss in seiner Sitzung am 28. September 2012, der Nutzung des nicht mehr bewirtschafteten südlichen Teils des ehemaligen Magazingebäudes der Staatsoper Unter den Linden (sog. „Restmagazin“) durch die BarenboimSaid Akademie gGmbH im Grundsatz zuzustimmen. 2. Wer sind die Vertragspartner zur Überlassung des Magazingebäudes der Staatsoper oder Teilen davon an die Barenboim-Said-Akademie, welche Vertragsform und - dauer wurden dafür gewählt und von wann datiert dieser Vertrag? a. Sollte noch kein schriftlicher Vertrag vorliegen, wann wird dieser vorliegen, welche Vertragsform und - dauer wird er haben und wer werden die Vertragspartner sein? Zu 2. und zu 2a.: Die Nutzung des Restmagazins durch die Barenboim-Said Akademie gGmbH soll auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages erfolgen. Der Erbbaurechtsvertrag wird gegenwärtig zwischen den Ver- tragsparteien Stiftung Oper in Berlin und Barenboim-Said Akademie gGmbH verhandelt. 3. Auf Grundlage welcher Konzeption wird oder wurde die Überlassung des Magazingebäudes an die Ba- renboim-Said-Akademie beschlossen beziehungsweise der entsprechende Vertrag geschlossen? Zu 3.:Die Zustimmung des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin zur Nutzung des Restmagazins durch die Barenboim-Said Akademie gGmbH erfolgte auf der Grundlage eines von der Barenboim-Said Akademie vor- gelegten Konzeptes. 4. Wie sah die geplante räumliche Aufteilung des Magazingebäudes vor dem Beschluss der Übergabe an die Barenboim-Said-Akademie aus, wie sieht diese nun mit dem Beschluss aus und welche NutzerInnen werden wo in dem Gebäude vertreten sein (bitte mit Skizze des Gebäu- des und Wiedergabe des aktuellen Stands der Planungen)? a. Wird die Staatsoper neben der möglicherweise im ehemaligen Magazingebäude genutzten Flächen weitere Flächen zur Unterbringung von Bühnenbildern und - material anmieten müssen? Zu 4.: Die Planungen zur Sanierung und Grundin- standsetzung der Staatsoper Unter den Linden sehen die Ertüchtigung des Restmagazins nicht vor, es ist deshalb auch nicht Bestandteil des Bauvorhabens. Die beabsich- tigte Nutzung dieses Gebäudeteils durch die Barenboim- Said Akademie gGmbH hat daher keinen Einfluss auf die räumlichen Strukturen des von der Staatsoper genutzten nördlichen Teils des ehemaligen Magazingebäudes (sog. „Probenzentrum“). Das Probenzentrum wird künftig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Gästen der Staatsoper genutzt. Die Barenboim-Said Akademie gGmbH wird die räumliche Aufteilung des Restmagazins in eigener Verantwortung gestalten. Zu a.: Über die in der Vergangenheit von der Staats- oper Unter den Linden bereits angemieteten Flächen hin- aus sind dem Senat weitere anzumietende Flächen nicht bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 384 2 5. Wer übernimmt nach Sanierung und Umbau des Magazingebäudes die Logistikkosten und künstlerische und andere Betriebskosten für das Gebäude und sollten hier Landesmittel für in Anspruch genommen werden, in welchem Haushaltstitel werden diese stehen? a. Werden Staatsoper und Barenboim-Said- Akademie mit demselben technischen Personal und Betriebspersonal arbeiten, wird es Veränderungen an den Arbeitsverträgen geben und werden neue Einstellungen unternommen wer- den müssen? b. Sollten Räume des sanierten Magazingebäudes bzw. der Barenboim-Said-Akademie für Veranstaltungen und Konzerte an Dritte vermietet werden, wer ist Ver- tragspartner und wer erhält die Einnahmen aus der Ver- mietung? c. Werden die Staatsoper selber und werden vom Land Berlin geförderte Ensembles und KünstlerInnen Mietkos- ten für Aufführungen in den Räumen des Magazingebäu- des zahlen müssen? Zu 5.: Für den Betrieb des künftig von der Staatsoper Unter den Linden genutzten Probenzentrums werden Mit- tel des Landes Berlin bereitgestellt in Kapitel 0310, Titel 68239 - Zuschuss an die Stiftung Oper in Berlin. Für den Betrieb des von der Barenboim-Said Akademie gGmbH genutzten Restmagazins stehen Haushaltsmittel des Lan- des Berlin nicht zur Verfügung. Zu a.: Die Staatsoper Unter den Linden als künstle- risch und wirtschaftlich eigenständiger künstlerischer Betrieb der Stiftung Oper in Berlin und die Barenboim- Said Akademie gGmbH sind rechtlich, wirtschaftlich und personell unabhängig voneinander arbeitende Einrichtun- gen. Zu b.: Für den Fall, dass die Barenboim-Said Akade- mie gGmbH Räumlichkeiten des Restmagazins an Dritte entgeltpflichtig vermieten sollte, ist die Barenboim-Said Akademie gGmbH Vertragspartnerin und vereinnahmt entsprechende Erlöse. Zu c.: Mietzinskonditionen für die Nutzung von Räumlichkeiten des Restmagazins durch Dritte sind noch nicht bekannt. 6. Wer übernimmt zu welchen Anteilen die Sanierungskosten für das Magazingebäude, wer ist zwischen Bund, Land und Barenboim-Said-Stiftung verantwortlich für Arbeiten an welchen Teilen des Gebäudes und wer führt diese aus? Zu 6.: Für die Baumaßnahmen am Restmagazin trägt die Barenboim-Said Akademie gGmbH die Verantwor- tung. Ausgeführt werden diese Baumaßnahmen von den- jenigen Firmen, die von der Barenboim-Said Akademie gGmbH beauftragt werden. 7. Geht der Senat davon aus, dass Staatsoper und Magazingebäude zum selben Zeitpunkt wieder bezugsfer- tig sein werden? a. Kann eine Verzögerung der Sanierungsarbeiten an der Staatsoper und des folgenden Umzuges auch eine Verzögerung der Eröffnung der Akademie im ehemaligen Magazingebäude mit sich bringen und wenn ja, warum? b. Kann eine Verzögerung der Sanierungsarbeiten am Magazingebäude eine Verzögerung der Staatsoper- Eröffnung mit sich bringen oder können der Staatsoper dadurch Kosten entstehen durch zum Beispiel noch feh- lende Lagerräume im Magazingebäude? Zu 7.: Über das Datum der Bezugsfertigkeit des Restmagazins liegt dem Senat derzeit keine Information vor. Zu a. und zu b.: Von einer Beeinflussung der Bautä- tigkeit im Restmagazin durch die Bautätigkeit am Pro- benzentrum im Rahmen der Sanierung und Grundinstand- setzung der Staatsoper ist nicht auszugehen, da beide Ge- bäudeteile autark geplant sind und unabhängig voneinan- der funktionieren. Es sind außer den üblichen Gebäudean- schlüssen keine relevanten baulichen Abhängigkeiten der beiden Bauvorhaben zu berücksichtigen. Im Restmagazin sind Lagerräume für die Staatsoper nicht vorgesehen. Berlin, den 16. Januar 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2013)